Full text : 32.1927 (0032)

HI

Amtlicher Teil.

Vorbereitung
der Saarzollverhandiungen
Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen.
Die Handelskammer bringt hiermit
allen an den Saarzollverhandlungen interessierten
 Firmen nochmals in Erinnerung,
 daß diese Verhandlungen gemäß
Notenwechsel der beiden Regierungen
vom 17. August dieses Jahres für die
zweite Hälfte des Monats Oktober in Aussicht
 genommen sind. Wenn auch hinsichtlich
 des Zeitpunktes des Beginns der
Verhandiungen im Augenblick bestimmte
Angaben noch nicht gemacht werden
können, so erscheint es doch unerläßlich,
die von der Handelskammer vorbereiteten
 Antragslisten für den zollbegünstigten
 Bezug deutscher Erzeugnisse einerseits
 und die zollfreie Einfuhr saarländischer
 Erzeugnisse andererseits in diesen
Tagen abzuschließen, weil seitens der
beteiligten Regierungen begreiflicherweise
entscheidender Wert darauf gelegt wird,
für ‚die ihrerseits vorzunehmende eingehende
 Prüfung dieser Listen ausreichend
Zeit zur Verfügung zu haben. Die Handelskammer
 richtet daher hiermit eine
letzte dringende Aufforderung an all? bezirkseingesessenen
 Firmen, die irgendwelche
 Wünsche hinsichtlich des Warenverkehrs
 mit dem übrigen Deutschland
haben, diese Wünsche nunmehr unverzüglich
 der Handelskammer mit ausführlicher
 Begründung versehen zukommen
zu lassen. Die Handelskammer muß angesichts
 der zahlreichen Aufforderungen,
die sie in dieser Hinsicht durch die
Tagespresse und die „Saar-Wirtschaftszeitung‘
 hat ergehen lassen, die Verantwortung
 für die Nichtberücksichtigung zu
spät eingegangener Wünsche ihrerseits
ablehnen. Es sei in diesem Zusammenhang
 noch besonders darauf aufmerksam
gemacht, daß die bevorstehenden Oktoberverhandiungen
 eine langfristige Regelung
 der Saarzollfrage erhoffen lassen,
so daß zu spät eingegangene Anträge
nur geringe Aussicht auf nachträgliche
Berücksichtigung haben dürften. Angesichts
 dieser besonderen Bedeutung der
kommenden Verhandiungen liegt es im
eigensten Interesse aller interessierten
Firmen, ihre Wünsche unverzüglich mitzuteilen.


Erstattung der 26°.igen Reparationsabgabe
an saarländische Firmen.

Fs sind Zweifel darüber entstanden, ob saarländischen Firmen
 als Importeure deutscher Erzeugnisse beim Weiterverkauf
nach Frankreich die hierbei fällige 26prozentige Reparationsabgabe
 unmittelbar zurückerstattet wird, oder ob diese Erstattung
 lediglich an die reichsdeutschen Lieferanten erfolgt.
Die von der Handelskammer beim Reichskommissariat für
Reparationslieferungen, Berlin W_9, Potsdamer Straße 10/11,
herbeigeführte Klärung dieser Zweifelsfrage hat ergeben,
daß in den fraglichen Fällen die Erstattung der Reparationsabgabe
 auch an saarländische Importfirmen erfolgen kann,
sofern diese im der Lage sind, die erforderliche Zollauittung

über die ihrerseits an die Zollverwaltunmg entrichtete Reparatuionsabgabe
 vorzulegen. Die Erstattung erfolgt durch die
5ben bezeichnete Behörde, und zwar ausschließlich in Reichswährung.
 Zu näheren Auskünften ist die Handelskammer
iederzeit bereit.

Ausstellung von Kontingentsscheinen
durch zuständige deutsche Stellen.
Das „Bulletin Douanier“ Nr. 495 vom 23. Septembeı
1927 enthält folgende vollständige Aufstellung derjeniger
Stellen in Deutschland, die für die Erteilung von Kontingentsscheimen
 zuständig sind:
Nr des tranz. Bezeichnung der Ware Zuständige Stelle
Zolltarifs
318 und 319 Stärke im eigentlichen Sinne
u, Satzmehl von Kartotfeln,
Mais und andere
aus 361 Elektrische Glüh'ampen mit
Metalltäden, mit Fassung, im
Stückgewichte von mehr als
15 g, gasgefüllt

Zentralverband der
deutschen elcktroz:echn.
 Industrie
Berlin W 10, Corneliusst:.
 3
Verband deutscher
Wachstuch-, Ledertuch-
 u Kunstiedertahriken,
 ı eI?WZiß,
Hugo-Lichistrabe 1
Reiıchsverband der
deutschen Schuhindustrie,
 BeilinC2
3Zurgstr, 7
Zisen- und Stahlwarenindustrie-

 Eiberfeld,
Huofaue 9511

aus 385 und
430 und 431

Wachstuch

481, 482, 483 Schuhwaren

aus 544 bis

Nadeln für Trikot- u. Wirkstühle
 gegliedert, im Gewicht
von 1,75 kg und weniger das
Tausend

Die Verlängerung der deutschen Zollstundungen
für das Saargebiet.,
Der Reichsminister der Finanzen hat sich durch Erlaß vom
22. September 1927 P ILIM 40576 ermeut damit einverstanden
 erklärt, daß dieienigen Zollbeträge, für welche saarländischen
 Firmen Aufschub gewährt worden ist, auf Antrag
unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs vorläufig noch
einen weiteren Monat (zusammen also bis zu 28 Monaten)
über das Ende der Aufschubfrist hinaus gestundet werden.
Auf die in der Liste B der Vereinbarung zwischen Deutschland
 und Frankreich vom 5. August 1926, in den Listen
B1, 2, 3 der Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich
 vom 6. November 1926 und in der Liste D unter
Abschnitt II und I des Zusatzabkommens vom 31. März
1927 zu dem vorläufigen Handelsabkömmen und den wirtschaftlichen
 Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich
 genannten Waren — ausgenommen Zement — findet
die Studungsverlängerung keine Anwendung.

Prüfungen für Geschäftsstenographen
und Maschinenschreiber bei der Handelskammer,
Das Prüfungsamt der Handelskammer hält am Dienstag,
den 8, November 1927, nachmittags 3 Uhr,
in der Gewerbeschule, Saarbrücken 1, Roonstraße,
 Saal Nr. 26, eine Prüfung für Geschäftszstenographen
 ab. Bekanntlich wird durch diese Einichtung
 strebsamen Stenographen Gelegenheit gegeben, sich
in amtliches Zeugnis über ihre Fertigkeit zu erwerben. Die
Nachfrage nach tüchtigen, leistungsfähigen Kräften, die auch
zrößere Diktate gewandt umd sicher aufzunehmen und flott
zu übertragen im der Lage sind, ist sehr stark. Eine große
Reihe von Firmen und Behörden stellt nur noch amtlich
zeprüfte Stenographen ein. Dies liegt unbedingt im Interesse
les Arbeitgebers, denm nur dann ist er sicher, einen wirklich
jrauchbaren Stenographen, der auch die Regeln der Rechtschreibung
 und Zeichensetzung kennt, zu erhalten. Es kann
jaher allem jungen Leuten nur empfohlen werden, sich den
3Zefähigungsnachweis für Geschäftsstenographen zu erwerben,
Die Meldung zur Geschäftsstenographenprüfung ist bis
spätestens 3. November bei der Handelskammer ein-
            
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