Amtsblatt Nr. 36.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Ergänzung der Anstellungsgrundsätze. (Grundsätze für die
Anstellung der Inhaber eines Versorgungsscheines,)
Ergänzung der Allgemeinen Ausführungsanweisung zu den
‚Anstellungsgrundsätzen vom 10. September 10927,
Polizei-Verordnung betr. Ueberfliegen von Städten pp. durch
Luftfahrzeuge. (Veröffentlicht in vorliegender Nummer der
„Saar-Wirtschaftszeitumng“‘.)
Bekanntmachung betr. Verlust von Führerscheinen (1755, 4227,
1520, 4805, 9153, 4363). .
Bekanntmachung betr. Verlust von Zulassungsbescheinigungen
{5137, 3942, 7811).
Verwaltung der Finanzen.
Verordnung zur Abänderung der Umsatzsteuwerverordnung vom
8. Dezember 1923, 28, April 1926, 27, Juli 1926, 22. April
1927. (Veröffentlicht im vorliegender Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung“.)
Ausführungsverordnung zur Verordnung vom 14, September
1927 über die Abänderung der Umsatzsteuerverordnung vom
8, Dezember 1923, 28, April 1926, 27, Juli 1926, 22. April
1927... (Veröffentlicht in vorliegender Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung“.)
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahn- und
Postwesen.
Erlaß betr. die Ausgabe von Wohltätigkeitspostwertzeichen.
Verfügung betr. die Erhöhung des Meistbeitrages für Postanweisungen
aus Deutschland’ nach dem’ Saargebiet. (Veröffentlicht
in vorliegender Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“.)
Bekanntmachung betr. den Päckchenverkehr nach Deutschland.
(Veröffentlicht in vorliegender Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung“‘.)
Bekanntmachung betr. den Expreßgutverkehr Saargebiet—
Elsaß und Lothringen.
Bekanntmachung betreffend Verlust von Straßenbenutzungsgebührenkarten,
Wirtschaftliche Angelegenheiten.
Verfügung betr, Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen in
anderer als der gesetzlichen Währung. (Veröffentlicht in
vorliegender Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung“.)
Landwirtschaft.
Bekanntmachung betr. Uebersicht über die Verbreitung der
Tierseuchen im Saargebiet im 2. Vierteljahr 1927,
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung von offenen, den Versorgungs- und Anstellungsanwärtern
vorbehaltenen Stellen.
Polizei-Verordnung betr.
Überfliegen von Städten pp, durch Luftfahrzeuge.
Gemäß 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung
vom 11. März 1850 im Verbindung mit $ 137
des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 wird folgendes angeordnet:
$ 1.
Luftfahrzeuge dürfen Städte, Gebäudemassen oder Menschenansammlungen
nur in solcher Höhe überfliegen, daß
sie stets außerhalb derselben oder in einem dem öffentlichen
Verkehr dienenden Flughafen landen können, selbst wenn
die Antriebsmittel versagen sollten,
$ 2.
Flugkunststücke, die mit gefahrbringenden, für den ordaungsmäßigen
Gang des Luftfahrzeuges nicht erforderlichen
Betätigungen verbunden sind, sind über Gebäudemassen,
Menschenansammlungen und über dem der Oeffentlichkeit
freigegebenen Teil der Flughäfen verboten.
8 3. .
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden
mit Geldstrafe bis zu 60 Fr. oder entsprechender Haft
bestraft.
4,
Die Verordnung tritt soft in Kraft.
Saarbrücken, den 10; September 1927. ©
Der Präsident der Regierungskommission, *
I. V.: gez. Dr, Vezensky. ;
Haupiversammlung
des Vereins deutscher Eisenhüttenleute.
Der Verein deutscher Eisenhüttenleute hält seine diesjährige
‚auptversammlung am 23. Oktober in Berlin ab. Der Grund
Yr die Abweichung von der althergebrachten Gewohnheit,
lie Hauptversammlungen des Vereins in Düsseldorf abzuhalten,
ist die Werkstofftagung und Werkstoffschau, die in
ler Zeit vom 22. Oktober bis 13. November in Berlin in der
ı1euen Autohalle am Kaiserdamm vom Verein deutscher
Zienhüttenleute gemeinsam mit dem Verein Deutscher Inrenieure,
der Deutschen Gesellschaft für Metallkunde und
lem. Zentralverband für Elektrotechnik veranstaltet wird und
leren Vorbereitung und Durchführung, soweit Eisen, und
;tahl in Frage kommt, in den Händen des Vereins deutscher
Zisenhüttenleute liegt.
in der Form einer großen, in Betrieb befindlichen Ver-‚uchsanstalt,
ausgestattet mit den modernsten Apparaten und
Maschinen, wird die Werkstoffschau einen Ueberblick sowohl
iber die Eigenschaften als auch über die Prüfungsmöglichxeiten
der Werkstoffe geben, um im den Kreisen, die mit
jen Werkstoffen umzugehen ‚haben, und in der Allgemeinheit
ein größeres Verständnis für die Güte der deutschen Werk:
stoffe zu erwecken
an von Blindenschriften
ır »ngehörige,.
Der Verein zur Förderung der Deutschen Zentralbücherei
ür Blinde in Leipzig verleiht durch seine Zentralbücherei,
„eipzig, Hospitalstraße 11 (Buchhändlerhaus), an sämtliche
3linde und stark Kurzsichtige im ganzen deutschen Sprachzebiet
kostenlos und ‘portofrei Blindenschriften aus deren
16C00 Bände umfassenden Beständen, Der Verein bittet uns,
larauf hinzuweisen, daß auf Wunsch Bildenschriften auch
‚on Werkbüchereien zur Vermittlung der Weiterleitung an
olinde Werksangehörige entliehen werden können.
Konkurseröffnungen im Saargebiet.,
Saarpfälzische Handelsgesetlschaft m. b. H., St. Ingbert. Er:
Öffnungstermin: 13, September 1927, nachmittags 4,55 Uhr
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Rickert, St. Ingbert.
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ft
Frachtenprüfung
Erledigung aller Verkehrs- und
Tariffragen, Reklamationen
besorgt vorteilhaft das
Verkehrs-und Tarif-Büro
der Handelskammer.