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derten Volks realeinkommens sowie der auf ihm
ruhenden Außenlasten gibt die Antwort. Den
grundsätzlichen Anspruch auf hundertprozentiges
Realeinkommen erheben, bedeutet, sich
grundsätzlich von der Mittragung dieser Lasten
und damit der materiellen Kriegsfolgen ausschließen.
Eine vernünftige Kritik der gegenwärtigen Beamtenbesoldung
sollte nach allem sich weniger auf
Vergleichsstatistiken der erwähnten Art aufbauen,
sondern vielmehr losgelöst von anderen Betrachtungen
die einfache Frage stellen: Ist das Maß
der Besoldung so, daß bei normaler, das
heißt sich auf dem Niveau der Gesamtheit haltenden
Lebensführung und bei normalem Charakter
ein Auskommen des Beamten und seiner
Familie möglichistohne Verschuldung,
ohne Versuchung und ohne Versimpelung?
Diese Frage muß ich auf Grund umfangreichen
mir vorliegenden Materials für viele Beamte verneinen.
Das Material beruht in dem einzigen, was
hier gerechte Klärung schaffen kann: in Auszügen
aus Haushaltsrechnungen, deren Herkunft genügende
Sicherheit bot und die auf ihre Wahrscheinlichkeit
nachgeprüft werden konnten und können.
Wenn ich insonderheit auf die Beamtenschicht, die
mir nach Herkunft und Umgang am nächsten steht,
auf die höheren Beamten hinweisen darf, so
muß ich (Ausnahmen, in denen höhere Beamte auch
heute weit mehr verdienen, als ihrer Arbeitsbeistung
zukommt, ‚natürlich zugegeben) feststellen, daß sich
hier in weiten Kreisen fortgesetzt hat, was ich auf
Grund einer eigenen, die Staats- und Kommunalbeamten
des Regierungsbezirks Düsseldorf erfassenden
Erhebung ab 1916 in einer Schrift „Zur
Wirtschafts- und Sozialstatistik der höheren Beamten
in Preußen‘“) als. im Gang der Dinge bezeichnen
mußte: „Wirtschaftlicher und sozialer
Niedergang deshöheren Beamtentums“,
und damit auch Rückgang selbstverständlich seiner
beruflichen Qualitäten.
Auch auf den, der all dem skeptisch gegenübersteht
und. von der darin vermuteten oder beargwöhnten
„Tendenz“ gern einige Abstriche machen
möchte, werden einige Ergebnisse der Erhebung
nicht ohne Belang sein, die der Reichsbund der
höheren Beamten in 30 Städten und unter Erfassung
von 10792 höheren Beamten veranstaltet hat?)
Von 848 ledigen, 9174 verheirateten und 770 ver
witweten oder geschiedenen höheren Beamten hat:
ten nur noch 7765 Hausangestellte. Die Zahl
der versorgungsberechtigten Kinder stellte sich
auf 13924, je Haushalt (nach Abzug der Ledigen)
im Durchschnitt also auf nur 1,4). An Notunterstützungen
(Notstandsbeihilfe, staatliche Unterstützung,
Familienunterstützung) haben die befragten
Beamten im Kalenderjahr 1926 insgesamt
1369110 Mk. erhalten; ein Beweis für den Grad
des Notstandes für jeden, der die natürliche Scheu
1) München, Verlag von Duncker & Humblot, 1916,
?) Siehe „Besoldungsreform und höhere Beamte‘, im Auftrage
des Reichsbundes der 'höheren Beamten herausgegeben
von Dr. Adolf Bohlen, Berlin, 1927.
3) Zur. Frage des Geburtenrückgangs gerade bei den
höheren Beamten und dessen Folgen für die Allgemeinheit
darf ich auch auf das Zahlenmaterial und dessen Ausdeutung
in meiner -soeben zitierten Schrift S. 32 ff. hinweisen; femer
auf die Ausführungen in der „Denkschrift zur Besoldungsordnung“,
die der bevölkerungspolitische Ausschuß des Deutschen
Schutzverbandes im März dieses Jahres dem Reichsfinanzminister
unterbreitet hat.
des höheren Beamten von Tradition vor Inanspruchnahme
solcher Sonderhilfen kennt. An Darlehen
sind nach Ausweis der Statistik im Kalenderjahr
1926 rund 1,8 Millionen Mark aufgenommen worden,
eine Ziffer, die sicherlich erheblich hinter dem
Tatsächlichen zurückbleibt, da der Bearbeiter!) recht
hat, wenn er hinzufügt: „Viele scheuen sich, ihre
Notlage offen darzulegen‘‘.
In Duisburg (Ortsklasse A mit besonders teuren
Lebensbedürfnissen) bezieht zur Zeit:
a) ein Amtsgerichts- oder Regierungsrat im Alter
von etwa 40 Jahren, verheiratet, mit zwei unversorgten
Kindern, etwa 700 Mk. brutto (also
ohne Steuerabzug) monatlich einschließlich aller
Zulagen,
ein Landgerichtsdirektor im Alter von etwa 45
Jahren mit demselben Familienstand etwa 770
Mark,
der Präsident eines großen Landgerichts, also
ein Beamter mit schon sehr hohem Rang, im
Aiter von etwa 50 Jahren unter den gleichen
Verhältnissen etwa 1300 Mk. monatlich.
Der höchste Berufsbeamte im Reich — dies ist
ıach der Parlamentaristerung der Ministerstellen der
Staatssekretär, auf dem unter normalen Verhältnissen
die eigentliche Leitung des Ministeriums ruhi
und von dem darum höchste Qualifikation verlangt
werden muß — bezieht in Berlin bei zwei Kindern
etwa 2000 Mark monatlich.
Dabei wird eine gerechte Beurteilung nicht über-;ehen
dürfen, daß der Beamte vordem um seines
Zerufs willen Achtung und Ehre in einem Maße
rvenoß, das ihm vielfach Entgelt für manche matejelle
Einschränkungen bot. Nach meinen Beobıchtungen
und Erfahrungen waren es nicht die
schlechtesten Beamten, die sich mit einer Anerkenı1ung
ihres Königs für Treue im Staatsdienst in der
Form von Orden oder Titeln über mancherlei sonstige
Unbilden trösteten und die daraus neue Frische
und Kraft zogen. Mag mancher darüber lächeln,
lie Tatsache und die Wirkung läßt sich nicht
eugnen; ebenso, daß all dies weggefallen und,
ı1amentlich in großen Städten, aus dem allgemein
zeachteten Beamten vielfach ein Mensch geworden
st, der, ohne weniger Pflichten zu haben als früher,
weithin Gefühlen begegnet, die alles andere als
solche besonderer Hochschätzung sind.
IV.
Wirtschaft und Beamtentum.
Diese ganzen Ausführungen haben den Zweck,
.inige Gedanken zu nüchterner Betrachtung . des
Droblems sine ira et studio niederzulegen. Gerade
lie Kreise der Wirtschaft sind mehr als viele andere
Staatsbürger an der Qualität des Berufsbeamtentums
nteressiert; schon früher habe ich davor gewarnt,
aus wenig weitsichtigen Erwägungen heraus einem
Ersatz des Beamtentums etwa durch Angestelltenwirtschaft
das Wort zu reden (vgl. Wirtschaftliche
Nachrichten für Rhein und Ruhr, Jahrgang 1926,
Nr. 26, Seite 778). Auf der anderen Seite ist es
‘jef bedauerlich, wenn man in Beamtenzeitschriften
ılcht selten Auffassungen begegnet, die jede Einsicht
darin vermissen lassen, daß auch das Gedeihen
les Beamtentums letzten Endes abhängt vom Geleihen
der Wirtschaft, der schließlich alleinigen
unmittelbaren Schöpferin materieller Werte,
ı) A. a. O,, 5. 9.