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sittlichen Kräfte unterschätzt, die in der
Idee und Tatsache des Berufsbeamtentums steckt.
Wenn ‚ein Kritiker der Spenglerschen Ausführungen
in der „Rundschau für Kommunalbeamte*‘‘ seine
Gegenausführungen, die in Einzelheiten auch über
das Ziel hinausschießen mögen, mit dem Satze
schließt: „Die Persönlichkeitsbildung im Staatsdienst
heißt für uns, Männer zu erziehen, die den hingebenden
Dienst an der Allgemeinheit als ihr unspekulatives
Lebensziel betrachten und die
durch tiefgründige Kenntnis und Erfahrungen eine
absolut sichere Gewähr dafür bieten, daß die ungeheuer
komplizierte, feinräderige Staatsmaschine
ohne Störungen arbeitet und so einen ruhigen, stetigen
Wiederaufbau ermöglicht‘, so werden sicherlich
gerade zur Gewinnung der bei der heute so
komplizierten Gestaltung der öffentlichen Dinge erforderlichen
„Tiefgründigkeit der Kenntnisse und
Erfahrungen‘ noch wesentliche Verbesserungen in
der Vor-, Aus- und Fortbildung der Beamtenschaft
aller Grade sorgen müssen; das über die Bedeutung
des „unspekulativen‘“ Dienstes für die Allgemeinheit
Gesagte ist aber unzweifelhaft richtig. Gerade
die Beobachtung, daß diese „unspekulative‘“ Art
vielfach unter dem Einfluß der heutigen Allgemeineinstellung
verlorenzugehen droht, sollte ein
Gegenstand nicht freudiger Genugtuung, sondern
ernster Sorge sein.
Ein gesundes, wieder nach oben strebendes Volk
muß eine gesunde Mischung stärkst wirtschaftlich
Denkender und Empfindender
einerseits, „unspekulativer“ Elemente
andererseits aufweisen. Freilich
muß das zahlenmäßige Verhältnis ein richtiges sein.
Daraus ergibt sich der dringende Wunsch nach
Beibehaltung des Berufsbeamtentums
in seinen heutigen Grundzügen, aber
gleichzeitig vernünftiger Beschränkung
seiner zahlenmäßigen Vertretung.
Das führt wieder zu dem Ende, wo schließlich die
Betrachtung aller Gegenwartsfragen der Ööffentlichen
Verwaltung mündet und münden muß: gründliche
Reform der öffentlichen Verwaltung, rationeller
Umbau unserer Reichs-, Länder- und Gemeindeverfassung.
HI
Die tatsächliche Lage.
Das Berufsbeamtentum beibehalten heißt es
erhalten, auch materiell.
In zahllosen Schriften und Gegenschriften sind
Vergleiche gezogen worden zwischen den Gehältern
der öffentlichen Beamten einerseits, der Privatangestellten
andererseits; auch zwischen den Bezügen
der Beamtenschaft vor dem Kriege und nach dem
Kriege,
Jeder Vergleich hängt wesentlich von der Basis
ab, auf die er bezogen wird. Vor mir liegen zwei
Schriften aus verschiedenen Lagern. Die eine stellt
die seit der letzten Besoldungsregelung von 1924
eingetretene Erhöhung der Arbeiterlöhne mit
schätzungsweise 20 Prozent (ob der Satz richtig ist
oder nicht, soll hier nicht untersucht werden) den
seitdem mit annähernd 0% eingetretenen Besoldungserhöhungen
gegenüber und zieht daraus naheliegende
Folgerungen. Die andere Schrift vergleicht
ebenfalls beides, aber unter Berücksichtigung auch
der Zeit vor 1924 und kommt zum _entgegengesetzten
Schluß. Die eine Auffassung geht dahin:
„Danach würde eine Erhöhung um den angegebenen
Prozentsatz das Mindestmaß der mit der kommenlen
Besoldungsreform verbundenen Aufbsesserung
larstellen‘‘; ein im Sinne der zweiten eingestellter
Autor) sagt:
„daß das jetzt immer wieder behauptete ‚Zuückbleiben‘
der Beamtenbezüge seit Ende 1924
ı1ichts anderes ist als die seitdem eingetretene Veringerung
bzw. Beseitigung der ungesunden Spanne
zwischen dem Einkommen der Privatwirtschaft und
der öffentlichen Verwaltung.“
Auf beiden Seiten wird zız viel verallgemeinert
ınd zu viel mit Statistiken allgemeiner Art operiert.
Es ist bekannt, daß aus Gründen, die einzeln hier
ıicht auseinandergesetzt zu werden brauchen, bei
len Besoldungsregelungen nach der Währungsstabilisierung
die verschiedenen Beamtenyzruppen
sehr verschieden behandelt
worden sind. Namentlich, wenn das verschiedene
Maß von Zeit und Kosten der Aus- und Vorbildung
berücksichtigt wird, ergeben sich krasse Unbilligkeiten.
Daß gerade die höheren Beamten,
auf deren Qualifikation der Staat und nicht zuletzt
zerade die Wirtschaft größten Wert legen muß,
jlabei als Ganzes am schlechtesten fortgekommen
ind, zeugt von einem beschämend geringen Grad
von Einsicht in die Grundlage des Berufsbeamtenaroblems
auch bei solchen, die sich, ich möchte
sagen, berufsmäßig damit befassen.
Ein Vergleich zwischen Gehältern bei
ler öffentlichen Verwaltung und der
Privatindustrie ist jedoch ganz allgemein‘ um
leswillen besonders schwer, weil es, sobald man
iber ‚ein paar unterste Besoldungsgruppen heraus-<ommt,
kaum möglich ist, wirklich gleichwertige
Größen einander gegenüberzustellen. In der Meiı1ung,
aus meiner früheren und aus meiner gegenvärtigen
Berufstätigkeit beide Seiten einigermaßen
zu kennen, habe ich vor einigen Jahren einmal einen
detaillierten Vergleich zwischen den Beamtenschafen
einer großen Stadtverwaltung und eines unserer
zrößten Industriewerke durchzuführen versucht; der
Vergleich mußte scheitern und konnte nichts als
eine nur sehr allgemeine Vorstellung vermitteln,
weil man an allen Ecken und Enden auf Unverzleichbares
stieß, undı zwar um so mehr, je näher
man an die Dinge herankam. Vor allem aber: Wie
hoch sind auf der Beamtenseite Werte, wie die
Sicherheit der Stelle, ferner die damit verbundene
zrößere innere Freiheit und äußere Sicherheit für
jegenwart und Zukunft zahlenmäßig einzusetzen?
je nachdem, worum es gerade geht, werden diese
Dinge einmal hoch, das andere Mal niedrig bewertet;
an einem irgendwie greifbaren Maßstab
ehlt ‚es.
Aber auch die vielfach durchgeführten Verzleiche
mit der Vergangenheit unter Abstellung
auf den tatsächlichen Geldwert, auf das
‚Realeinkommen‘‘, sind die unsägliche Mühe, die
<raft und die Kosten kaum. wert, die darauf vervandt
werden. Was hat es letzthin für einen Sinn,
ıuszurechnen, daß das Realeinkommen durchschnittich
mehr oder weniger unter 100 Prozent des
Friedensrealgehalts bleibt? Ist die Forderung als
ärundsatz berechtigt und anzuerkennen, daß der
Stand als Ganzes das hundertprozentige Realeinkommen
der Friedenszeit beziehe? Ein einfaches
Rechenexempel unter Berücksichtigung des vermin-1)
Friedrich Fikentscher im „Deutschen-Spiegel‘“, 27. Heft
vom 8. Juli 1927, S. 1265