Nummer des
Französischen
Zolltarifs
172 ter
174 quater
aus 175 |
aus 177
177 ter
aus 179 ter
194
ı Os
199
aus 201
202
023
040
043
048
049
050
056
068
aus 069
082
083
Bezeichnung der Erzeugnisse
3. Natürliche Schnittblumen, im Treibhaus gezogen oder nicht, jeder
Art, ohne Rücksicht auf die Verpackungsweise . . . . 0. +
4. Entblätterte Blumen in Säcken für die Parfümerieherstellung . .
5. Lebende Baumschulenpflanzen, Obst-, Forst- und Zierbäume und
-sträucher, lebende Pflanzen mit voller Erde . . .
Gegorene Getränke:
Wein, ausschließlich von der Gärung frischer Trauben herrührend:
von 12° und darunter . 2.00
von 12,1° und darüber
Bier EM 8 a + m © . „0
Bier entrichtet bei der Einfuhr in das Saargebiecet 54,40 Fr. brutto.
Mineralwasser 2.000
Die Behältnisse werden nach dem Minimaltarif verzollt.
Marmor, Bildhauer- oder anderer, gemeißelt, poliert, mit Simswerk versehen
oder anderweit bearbeitet:
zu Kaminen KW ® . FW EM Hm kw © m
zu modernen Statuen oder anderweit gemeißelt . .
mit Simswerk versehen, abgedreht. . .. . - KU Le m LH
Stutzuhren, Schalen, Schreibzeuge, Murmeln und andere abgedrehte
Artikel, im Stückgewicht von nicht mehr als 75 kg und zur
Wohnungsausstattung gehörend . . 0.000000 Re
Fliesen mit ciner gesägten, zugerichteten oder polierten Schauseite
anderer PM > = HN WO: OR 6 m m m m
Steine, bearbeitet, einschließlich der bearbeiteten Bausteine (s. Liste B):
A. gemeißelt:
aus porphyrartigem oder anderem Gramit, ausschließlich des
belgischen Marmors:
Grabdenkmäler und die nachstehenden Teile von Grabdenkmälern:
Säulen, Kapitäle, Karniese, Gesimse, Schlußsteine,
Bogenpfeiler, Säulenfüße, Sockel, Unterflächen, Rahmen,
Verkleidungen, Decken .* * m = +4 MW X 8 LM © *
Andere Gegenstände (Kamine, moderne Statuen usw.) . .
andere Steine (ausschließlich des belgischen Marmors) mit Ausnahme
der Grabdenkmäler und der Teile von solchen . .
B. mit Simswerk versehen oder pohiert:
aus porphyrartigem oder anderem Granit, ausschließlich des
beigischen Marmors:
Grabdenkmäler und Teile dieser Denkmäler, vorstehend aufgezählt,
mit Simswerk versehen oder poliert . . . - n
andere Gegenstände:
mit Simswerk versehen . .
poliert 5 a . # ®
Murmeln aus Stein . . 0.0.0.4 + + +
Magnesiumkarbonat, natürliches (Globertit)
Erdwachs oder Ozokerit: '
roh 5 4%
gereinigt EUR mm @ 8 OR 4 3 WR
Oele, schwere, und Rückstände von Petroleum und anderen Mineralölen
Dice als gas oil, fuel oil und road oil bezeichneten Rückstände und
Schiffsteer, der zw einer anderen Zollbehandlung wie Koks zugelassen
wird, entrichten 15,30 Fr. für 100 kg netto. Nach Gesetz vom 5. 8. 1919
bestehen besondere Vergünstigungen für Rückstände von Mineralölen,
die zur Speisung von Motoren oder zum Unterhalt oder Bau von Straßen
usw. bestimmt sind. Water-white (Vaselinöl) 425,60 Fr. für 100 kg brutto.
Braunkohlenwachs
Paraffin :
Vaselin
Silber:
Erz A 0 «OS . - ;
roh, in Blöcken, Ingots, Barren, Pulver, Bruchgegenständen
Blattsilber we 5
Gold- und Silbergekrätz
Aluminiumnäitrid E Brem m 4
Kaliumferricyanid (rotes Blutlaugensalz)
Chlor, verflüssigt
Ihlorkalk .
Natriumhypaochlorit
Andere Hypochlorite
lod, gereinigt (doppekublimiert)
Yatriumphosphate z
"aliumsilikate, wasserfrei . Se ne SM m # © A MA
Tatriumsilikate, gewässert, mit mehr als 50 v.H. Wassergehalt
Ammonium-, Kalium-, Natriumpersulfat : % © ® % ©
Tonerde, wasserfrei
Masstab
100 kg netto
100 ke
hl Flüssigkeit
100 kg brutto
100 ker
100 ke brutto
vom Werte
(00 kg brutto
vom Werte
100 key brutto
100 kg brutto
100 ke netto
100 ko brutto
100 kg
100 kg brutto
vom Werte
100 kg
vom Werte
100 kg brutto
100 kg netto
100 ke brutto
vom Werte
100 kg netto
100 kg brutto
vom Werte
100 ke brutto
Zollsatz
260, —
frei
42 -—
42,— tür das hl Flüßigkeit
für die ersten 12° und
Zahlung, für jeden Grad
>derBruchteil einesGrades
darüber, einer Zollabgabe,
die gleich dem Betrage
der Verbrauchssteuer für
Alkohol ist,
6240
frei
81,90
87,75
46.80
87,75
8.78
3510
45 v.H
47,—
47 —
45 v. H.
3,40
4,08
37,50
frei
51, —
204, —
6120
204,—
153 —
282.80
frei
1,70
8 v. AH.
frei
10 v H.
153,—
61,20
* 35,35
13,60
15 v. H,
2 100,—
34,20
* 36,13
* 10,71
5v. A.
102 —
*) Einschließlich der Ausgleichsabgabe für die Ueberwachungskosten
der Sodafabriken.