(aus 175); Weinsteinsäure (0215); kristallisierte Zitronensäure
(aus 0230); Hanfgarn (aus 363);
Garn aus Schappeseide (379); Seidengarn (380);
Garn aus Bouretteseide (381); Gespinste auf kleinen
Spulchen etc., aus echtem und unechtem Metall
(381 ter); Stoffe aus seidengemischter Baumwolle
(aus 433); Seidengewebe (Krepp, Tüll, Samt, Plüsch.
Musselin, Gaze, Bänder, Spitzen, Posamentierwaren
aus Seide und seidegemischten Geweben) (aus 459);
Hüte, Hutstumpen (aus 612); Corozoknöpfe (aus
645). Für diese Waren sind außer den Grundzöllen
die seit dem 29. Mai 1926 bis zu dem Inkrafttreten
des Dekretes vom 14. August 1926 und die nach
dem Inkrafttreten des Dekretes vom 14. August
1926 anzuwendenden Erhöhungskoeffizienten angegeben.
Die Zolländerungen des zweiten Teiles des Ge:
setzes hängen mit dem Zusatzabkommen vom 10.
April 1926 zu den Handelsverträgen zwischen Frankreich
und der belgisch-luxemburgischen Wirtschaftsunion
zusammen. Das Inkrafttreten dieses Abkommens
ist durch ein in demselben ‚,J. O.‘“ veröffentlichtes
Dekret des Ministers des Aeußeren auf den
24. Januar 1927 festgesetzt worden. Daher sind
die Zolländerungen für nachstehende Waren an
diesem Tage in Kraft getreten: Zellulosemasse
(aus 168); handgearbeitete Spitzen (406 bis,
411, 420); Aluminiumpapier für Photographie (aus
461 quater); Klischees, Platten und Stempel zum
Druck auf Papier (539); Handelswaffen (581); Möbel
(592 und 592bis). In dieser Tabelle sind die
Grundzölle und die von dem Inkrafttreten des
Dekrets vom 6. April 1926 an bis zum Inkrafttreten
des Dekrets vom 14. August 1926 geltenden Erhöhungskoeffizienten
angegeben. Nach dem Inkrafttreten
des letzteren Dekrets sind diese Erhöhungs:
koeffizienten um 300% erhöht anzuwenden.
Das erwähnte französisch-belgisch-luxemburgische
Zusatzabkommen werden wir in unserer nächsten
Nummer veröffentlichen.
Veber weitere Einzelheiten ist die Verkehrs- und
Zollabteilung der Handelskammer gerne bereit, Aus
kunft zu erteilen.
14861000 Mark. Andere als elektrische Maschinen für
für 1418000 Mark, elektrotechnische Erzeugnisse für 2064 000
Mark, Ton- und Porzellanwaren außer Ziegeln für 1517 000
Mark. Die Einfuhr an Erzeugnissen der Schwereisenindustrie
ist jedoch nicht bedeutend; sie erreicht in den ersten neun
Monaten des Jahres 1926 nur 4000 Mark und 14000 Mark
tür Eisen-Halbzeug und Rohluppen.
Fördernd für die Einfuhr deutscher Erzeugnisse nach Süd:
afrika wirkt die Aufhebung der Bestimmung, daß bei be-1ördlichen
Ausschreibungen die englischen Angebote, selbst
venn sie 10% teurer sind als die anderer Länder, bevorzugt
werden müssen. Hierbei ist besonders wichtig, daß die
Waren für den südafrikanischen Käufer nach Möglichkeit
sofort zur Verfügung stehen. Es kann daher nur dazu
zeraten werden, die Waren wieder zu Ausstellungen
ı1ach Südafrika zıt senden, da von den großen englischen und
amerikanischen Fabriken heute durchweg Konsıgnationslager
an den Hauptorten, wie Turban, Johannisburg, Kapstadi
oder auch Port-Elisabeth unterhalten werden. Oft gehen
leutschen Werken Aufträge verloren, weil 'bis zur Lieferung
\ Monate verstreichen würden.
Auch für die deutsche Ausfuhr von Portland-, Hochofen-»der
Eisen-Portianmd-Zement bieten sich in Südafrika gute
A'bsatzmöglichkeiten, die aber noch lange nicht in geılıgendem
Maße ausgenutzt worden sind. Hierfür ist, wie
‘ür den Absatz anderer Erzeugnisse, ein ausgedehntes Ver-‚reternetz
von besonderem Nutzen. Die höchstens seit 1
bis 2 Jahren in Südafrika wieder ansässigen deutschen Firmen
können sich natürlich erst allmählich durchsetzen, sc
jaß es an den deutschen Zementfabriken liegt, den Export
ebhafter zu gestalten. Mittel zu diesem Zweck ist tüchtige
zeklame, wie sie von Engländern, Amerikanern und Franzosen
in großem Stil betrieben wird. Auch ist aus diesem
Grunde die öftere Zusendung von kostenlosen Probefässern
za empfehlen. In Südafrika gibt es auch wıeder deutsche
Bauunternehmer, die aber ausländischen Zement kaufen, weil
Ihnen von den Importeuren kein deutscher geliefert wird,
denn sie halten nur das auf Lager, was ‘bekannt ist und
ladurch einen Absatz gewährleistet
alien,
Das italienische Goldzollaufgeld.
Das Goldzollaufgeld beträgt für die Zeit vom 17. bıs
23. Januar 1927 346 vo, für die Zeit vom 24. bis 30. Januaı
2317 094
Zur Anbahnung von
Geschäffsverbindungen,
Frankreichs Beitritt zu dem Abkommen zur Vereinfachung
der Zollformalitäten.
Das am 3. November 1923 in Genf ‚unterzeichnete Abkommen
zur Vereinfachung der Zollformalitäten ist nach
einem Dekret vom 5. Dezember 1926 (‚‚Journal Officiel“
vom 11. Dezember) von dem französischen Senat und der
Deputiertenkammer angenommen worden, so daß die Bestimmungen
dieses Abkommens von nun an auch für Frankreich
Gültigkeit haben.
Handelspolitische Rundschau.
Südafrika.
Absatzmöglichkeiten.
Der Hauptlieferant Südafnikas ist natürlich England. Die
guten Absatzmöglichkeiten, die sich mit mem Emporblühen
der Sadatrikamschen Union steigern, haben in letzter Zeit auch
die deutsche Industrie veranlaßt, ihr Augenmerk mehr auf
dieses Gebiet zu richten. So führt in den ersten neur
Monaten 1926 Deutschland insgesamt Waren im Gewichte
von 142956,2 t im Werte von rund 63 Mill. Mark nach
Südafrika aus, wovon der weitaus größte Teil auf Fertig:
fabrikate entfällt. Unter diesen Fertigfabrikaten sind vo'
allem zır nennen: Blech und Draht mit 15286,8 tim Wert
von 2740000 Mark, Eisembahnoberbaumaterial mit 52 442,3
im Werte von 6328000 Mark. Ferner Röhren und Walzer
für 1584000 Mark und sonstige Eisenwaren im Werte vor
Folgende Anfragen werden uns vom Auslandsverlag G. m
3. H., Berlin SW 19, Krausenstraße 38:39, zur Verfügung
gestellt. Die Adressen sind unter den angegebenen Chiffreıummern
direkt vom Auslandsverlag unter Beifügung des
zückportos zu erfragen. *
Gebrauchte Abkürzungen: E.R. = Kauf für
ajgene Rechnung; V. = Vertretungen gesucht; Ref, =
Referenzen über .die anfragenden Firmen stehen bei der
Export-Auskunftei des Auslandverlag G. m. b. H., Berlin SW 19
Krausenstraße 38 39, zur Verfügung; Prv. = Privatpersonen:
Korr. = Korrespondenz; D. = deutsch; E. = englisch;
F, == französisch; Sp. = spanisch; I. = italienisch; P. =
portugiesisch. Offerten sollen stets in der Sprache, in de
die betreffende Firma korrespondiert, abgefaßt werden.
Kaufgesuche.
Maschinen aller Art. — Fabrikofferten. — Athen. —
V. — Bankref, -— Korr.: D.
Feidbahnmaterial mit altem Zubehör und Wagenmaterial.
— Fabrikvertretungen gegen Kommission
übernimmt deutscher Ingenieur in Beira (Port. Ostafrika).
— Korr.: D.
3468. Eisenbahnmaterialien: Schienen, Schienenstühle und
Befestiger, sowie alles, was zum Bau eines Bahnkörpers
in Frage kommt. — Chicago (U.S. A.).
E.R. — Kasse. — Korr.: E.
Industriebedarf, Werkzeuge.
8749, Mit Walzwerken, die schmiedbaren Stahl in allen
Formen herstellen (mild steel) sucht Verbindung iudische
Firma in Paris. — E.R. — Kor.: E&
3450.
3462.