Nummer des
französischen
Zolltarifs
Bezeichnung der *
77 ugni$s-Masstab
Zollsatz
Cr,
us 89
93 bis
36
99
100
101
102
103
104
105
106
107
110
110 bis
116
aus 128
129
130
131
1239
Walnüsse:
in der Schale
ohne Schale Rn m MB m © =
Zwetschen, Pflaumen, Pfirsiche und Aprikoser
Pistazien „0.
andere © % + Bw
Sämereien zur Saat, mit Ausnahme des Rübensamens (s. Liste RB}
Luzerne-, Hopfenluzerne-, Kleesaat ns u m 2 m © #8
andere RR
Glykose, wie sie durch Artikel 23 des Gesetzes vom 19. Juli 1880
begrifflich bestimmt ist . N
Kaffee:
in Bohnen und Schalen
geröstet oder gemahlen
Schokolade:
mehr als 55 v.H. Kakao enthaltend . . .
Schokolade mit 55 v.H. oder weniger Kakaogehalt unterliegt bei der
Einfuhr in Frankreich wegen der inneren Abgaben anderen Zöllen.
Für die Einfuhr von Schokolade im das Saargebiet kommen folgende
Sätze zur Anwendung:
Schokolade:
mehr als 55 v.H. Kakao enthaltend . ;
55 v.H. oder weniger Kakao enthaltend:
mit Milch, in flüssigem Zustand höchstens 10 v.H. Kakao und
25 v.H. Zucker enthaltend
andere, jeder Art
Pfeffer
Piment HK mM *
Amomen und Kardamomen
Zimt ROW
Zimtkassia .
Muskatnüsse:
in den Schalen
ohne Schalen
Muskatblüte
Gewürznelken
Vanille w
Oele, fette:
rein:
Okvenöl:
zur Seifenbereitung bestimmt
anderes & 5
Palmöl nn m Ma *e m a m m m
Kokos-, Tulukuna-, Illipe- und Palmkernöl
Rizinus- und Pulgheröl
Leinöl ER
Das sogenannte Chinaholzöl, auch wood oil, Abrasinöl, Eleococca-Öl
genannt, unterliegt einem Zollsatz von 10,20 Fr. brutto,
Baumwollsamen-, Sesam- und Erdnußöl:
zur Seifenbereitung bestimmt . . . .
zur Herstellung von Speisefetten bestimmt .
anderes . * © 8 u
Maisöl:
zur Seifenbereitung bestimmt
anderes ne
Sojabohnenöl:
zur Seifenbereitung bestimmt UHR
zur Bereitung von Farben und Lacken bestimmt
anderes x * m B os .
Sonnenblumenöl:
zur Bereitung von Farben und Lacken bestimmt
anderes U nn
andere:
zur Bereitung von Farben und Lacken bestimmt
andere * RN N 2 + ws
Oele, fette, gekocht oder oxydiert . .
Terpentinöl ER RR
Holz, gewölhnliches, rundes, rohes, behauen oder nicht, gesägt, mit
Ausnahme des gesägten Holzes mit einer Stärke von 2 mm und
weniger:
Rundholz, roh, unbehauen, mit oder ohne Rinde, von jedweder Länge
und mehr als 60 cm Umfang am Stammende . ........
Holz, behauen oder gesägt, von 80 mm Dicke und darüber. . . -
Holz, behauen oder gesägt, von weniger als 80 mm und mehr
als 35 mm Dicke 2 0
Holz, gesägt, von 35 mm Dicke und darunter bis 2 mm ausschließlich
Holzpflasterklötze .
Faßheolz Un. u
Schindeln (bois en &clisses
Reifholz „x
Bearhesutete Dfähle
|
100 kg brutto
100 kg netto
100 kg brutto
160 kg netto
100 kg brutto
2,28
5,85
20,40
65,—
8,50
42,50
5.10
139,—
231,20
680. —
255. —
255, |
75,65
182.07
530,40
353,60
353,60
353,60
2333 60
353,60
530,40
530,40
353,60
707.20
15,30
7 —
5.10
510
25,50
30.60
30,60
10,20
10,80
30,60
37,50
30,60
30,60
37,50
30,60
37,50
30,60
37,50
102, —
20.40
1,11
170
2,13
2.98
2,98
1,27
255
2,97
1