Ausstellung von Kontingenitsbescheinigungen durch
deutsche Verbände.
Wir brachten in unserer vorigen Nummer die Anschriften
einiger deutscher Spitzenverbände, die vom Reichswirtschaftsministerium
mit der Ausstellung von Kontingentsbescheinigungen
betraut worden sind. Da sich in dieser Aufstellung einige
Fehler eingeschlichen hatten, geben wir sie nachstehend
berichtigt wieder. Es sind zuständig:
Il. für elektrische Glühlampen der Pos. aus 361 des französischen
Zolltarifs: der Zentralverband der deutschen
alektrotechnischen Industrie, Berlin W 10, Kormeliusstraße
3;
für Wachstuch der Pos. 430/431 umrmd aus 385: der
Verband deutscher Wachstuch-, Ledertuch- und Kumstjederfabriken
in Leipzig, Hugolichtstraße 1;
für Nadeln zu Trikot-, Wirk- usw. Stühlen der Pos.
zus 544: der Eisen- und Stahlwarenindustriebund in
Elberfeld, Hofaue 95, 2. Etage;
tür Schuhwaren der Pos. 481, 482, 483: der Reichsverband
der Deutschen Schuhindustrie, Berlin © 2,
Burgstraße 7.
Ausgerechnete Zolisätze der Listen A und C des deutschfranzösischen
Handelsabkommens vom 17. August 1927.
Um einem allgemeinen Bedürfnis Rechnung zu Liste C aufgeführten Erzeugnissen sind die Zolltragen,
wie auch auf besondere Anregung des sätze, die sich nach Abzug der vertragsmäßigen
Schutzvereins für Handel! und Gewerbe im Saar- prozentualen Ermäßigungen des Generaltarifs ergebiet
hat sich die Handelskammer entschlossen, geben, angegeben. Für alle zuckerhaltigen Waren
die effektiven französischen Zollsätze für die in nd Gewürze ist außer den angegebenen Zollsätzen
den Listen A und C des deutsch-französischen Han- noch eine innere Verbrauchsabgabe zu entrichten.
delsabkommens vom 17. August 1927 genannten Im Hinblick auf die lebhafte Nachfrage, die nach
Erzeugnisse, also unter Einrechnung der Erhöhungs- den Zollsätzen der Listen A und C besteht, haben
koeffizienten, festzustellen und, nachstehend zu ver- wir eine größere Auflage dieser Nummer drucken
öffentlichen. Bei den in Liste A genannten Erzeug- lassen, so daß auch Nichtabonnenten sie von der
nissen ist der Minimaltarif einschließlich aller Zu- Handelskammer zum Preise von 3 Fr. beziehen
schläge oder Erhöhungskoeffizienten, bei den in können.
Liste A
Liste der aus Deutschland eingeführten Erzeuanisse, die den Minimaltarif einschließlich aller Zuschläge
oder Erhöhungskoef?f rzienten genießen,
Nummer des
Iranzösischen
Zolltarifs
D
9
12
13
aus 15
7 |
17 bis
19
20
20 bis
us 26
<()
Bezeichnung der Eızeugnisse
Ochsen
Kühe Be
Widder, Schafe und Hammel
Schweine nA % WEL wm &
Spanferkel von 15 kg und darunter
Weinbergschnecken Ex Hr u RR ML
Schinken, ohne Knochen und gerollt, gekochter Schinken
Fleisch, gesalzen:
vom Schwein (Schinken, Speck usw.) .
vom Rind und anderes . , .
Wurstwaren (charcuterie fabriqu&e)
Fleischkonserven in Büchsen os a 8
Fleischextrakte in Tafeln oder anderer Form
Därme:
frisch, roh ; OF KR mM FG
getrocknet oder gesalzen Un m am m m x © #8 m & ® ® &
Wolle, einschließlich Alpaka-, Lama-, Vigogne-, Yak-, Kamel- und
Kaschmirziegenhaar:
in der Masse und in Fellen:
von Australien, vom Kap und von Indien ;
andere © ww WB Hm UK LA nm # m % @
in der Masse gefärbt und gefärbte Kämmlinge (blousses)
gekämmt oder gekrempelt US m oa
gekämmt oder gekrempelt, gefärbt
Abfälle von Wolle
Roßhaar:
roh KR
zugerichtet oder gekräusehlt
Betifedern:
roh ° WR m » 8 Eos
zugerichtet, sowie Daunen, roh oder zugerichtet
Fette, tierische, andere als von Fischen:
Talg „0
Schweineschmalz ;
andere ROM ww mn m © ee m RM
Margarine, Oleomargarin, Speisefette und‘ ähnliche Stoffe
Eier von zahmem und wildem Geflügel .
Macctauh
100 kg
Lehbendgewicht
Stück
100 kg
100 ke netto
100 kg" brutto
100 kgy brutto
100 key
100 ka brutto
100 kg brutto
100 kg
100 kg brutto
100 kg
L00 kg brutto
100 kg
100 kg brutto
Zolisatz
34 m
34,—
42,50
25,50
3,85
frei
68 —
59,50
59/50
85, —
34,—
51,—
8,50
17 —
FIrei
42,50
127,50
140,25
fFrai
3i.—
frei
85. —
frei
51,—
frei
42,50
10.20