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Auf erneuten Antrag vom 17. Mai 1919 wurde
dann seitens der französischen Militärbehörde die
Genehmigung zur Abhaltung der Börsenversaminlungen
jeden Dienstag von 11 bis 2 Uhr im „Alten
Münchner Kindl“ erteilt. In gleicher Weise bedurfte
im Juli 1919 die Uebersiedlung in das Lokal
„Knipper-Bräu‘“ einer besonderen Genehmigung.
Damit war zunächst die Gewähr für eine Weiterentwicklung
der Organisation gegeben, die zwar
noch stark beschränkt war durch die überall bestehende
Zwangswirtschaft für Getreide, Mehl und
Futtermittel. Auch die Einreiseschwierigkeiten hiclt
eine Anzahl der Mitglieder aus dem übrigen
Deutschland von dem Besuch der Börsenversammlungen
ab.
Schon 1919 zeigte sich, daß infolge der Abtrennung
des Saargebietes vom Mutterlande eine tiefgehende
Verschiebung hinsichtlich der
Zusammensetzung der Mitglieder erfolgen
würde. Das Bestehen der zentralen Bewirtschaf
tung von Getreide und Mehl im Reich einerseits und
die Schwierigkeiten der Einreise andererseits voran
laßten insbesondere zahlreiche Mannheimer, Lud
wigshafener und Pfälzer Firmen zum Ferndleiben,
trotzdem kann festgestellt werden, daß ein großer
Teil dieser reichsdeutschen Firmen treu zur Börsc
gehalten hat und noch hält. Das Schwergewicht
der als Verkäufer auftretenden Börsenbesucher lag
jetzt aber auf seiten der elsaß-lothringischen Mitglieder.
Diegroße Anzahlder elsaß-lothringischen
Mitglieder machte es erforderlich, diesen
eine Möglichkeit der Vertretung im Börsenvorstand
zu schaffen. Durch eine in der Generalversammlung
vom 27. Juli 1920 beschlossene Satzungsänderung
wurde diese Möglichkeit geschaffen und den elsaßlothringischen
Mitgliedern Sitz und Stimme im Vorstand
gewährt. In gleicher Weise wurde die Vertretung
bei Schiedsgerichten für diese Mitglieder
sichergestellt.
Das Aufsichtsrecht, das bisher — seit 1908
— von der Handelskammer zu Saarbrücken ausgeübt
worden war, wurde von der Regierungskommission,
mit der Verhandlungen über die
Anerkennung der Börse als Börse im Sinne des Gesetzes
gepflogen worden waren, in Anspruch genommen.
Im Schreiben der Regierungskommissionin,
Abteilung Handel und Gewerbe, vom 12. Juli 1922
heißt es u. a.: „Hinsichtlich der Aufsichtsbehörde
muß davon ausgegangen werden, daß die Aufsicht
über die Börse von der Regierungskommission, Ab:
teilung Handel und Gewerbe, selbst ausgeübt wird.
Als Organ der Regierung wird ein Staatskon:missar
bestellt, dessen Tätigkeit nur durch die diesbezüglichen
Gesetzesvorschriften beschränkt wird.“
Dies gab dem Vorsitzenden, Herrn Schwesinger,
anläßlich der Generalversammlung vom 22.
August 1922 Veranlassung, der Handelskammer für
d.e stete Förderung der Börse wärmstens zu danken
und der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß die
Handelskammer, auch ohne Aufsichtsorgan zu sein,
die Interessen der bei der Börse vertretenen Ge
werbezweige weiterhin wahrnehmen werde.
Die Genehmigung der Satzung durch die Regierungskommission
nahm infolge notwendiger Aenderungen
und Anpassung der Satzung an das Börsenesetz
noch eine geraume Zeit in Anspruch.
Erst unter dem 6. Februar 1923 erfolgte die
Genehmigung der Satzung und damit die Anerkennung
der Börse durch die Regierungskommission
des Saargebietes. Ais unmitlielbare Aufsichtsbehörde
wurde die Abteilung Handel und Gewerbe eingesetzt
uud gleichzeitig ein Staatskommissar in der
Derson des Herrn Dr. L. Meyer, des damaligen
Leiters der Abteilung Ernährung der Regierungs-<ommission,
bestelit. Auch die Ernennung von drei
Mitgliedern des Ehrengerichtes erfolgte von dieser
Zeit an durch die Reglerungskommission, wie denn
überhaupt die Rechtsverhältnisse der Börse durch
die Bestimmungen des Börsengesetzes vom Mai
1908, vom Zeitpunkte der staatlichen Genehmigung
ab, geregeit wurden. .
Eine weitere bedeutsame Aenderung brachte das
Geschäftsjahr 1922 23 insofern, als der Vorstand im
Januar 1923 eine Angliederung der Börse an den
Verein zur Wahrung der gemeinsamen
wirtschaftlichen Interessen im Saarge->iet
vollzog und eine Vereinbarung mit dem geıanıten
Verein dahin traf, daß die Geschäfte der
3Zörse durch einen von dem Verein zu bestimmenden
Äierrn geführt werden, wofür die Börse jährlich eine
aptsprecheude Pauschalsumme an diesen Verein zur
Zestreitung der Unkosten abführt. "Diese enge Veradung
mit dem Wirtschaftlichen Verein und durch
kKesen wegen seiner Personalunion mit der Hanjeiskammer
zu Saarbrücken hat sich für die Folgezeit
als außerordentlich nutzbringend erwiesen. War
loch damit die engere Verbindung mit dem Syndizus
der Kammer, Herrn Dr. Schlenker, der sich
;tets als eifriger Förderer unserer Organisation be-:ätigt
hat, geschaffen.
Die Jahre 1924 und 1923 waren hauptsächlich dem
Aufbau der Börse gewidmet, ohne daß Ereignisse
aöintraten, die auch die Oeffentlichkeit interessieren
könnten. Vielleicht darf darauf hingewiesen wer-Jen,
daß die Börse für die Aufhebung der
Umsatzsteuer für Brotgetreide, Mehl
and Brot eingetreten ist. Diese Anregung der
Produktenbörse, die von den Fachverbänden, dem
Verband der Mehlgroßhändler und der Mühlen-‚ereinigung
des Saargebietes weiterverfolgt worlen
ist, ist von Erfoig begleitet gewesen.
Bei der Generaiversammlung der Produktenbörse
am 21. Juli 1925 hielt der Syndikus der Handelskammer,
Herr Assessor Lütk ee, einen interessanten
Vortrag über die Lebensprobleme der Saarwirtschaft,
wobei er zum Audruck brachte, daß die
Handelskammer größten Wert darauf lege, die
freundschaftlichen und engen Beziehungen zwischen
Börse und Kammer weiterhin zu fördern und zu
pflegen. Im Anschluß an die Ausführungen des
Herrn Assessor Lütke über die Steuerbelastung
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