20 Jahre Saarbrücker Produktenbörse.
Aus der Entwicklungsgeschichte der Börse.
Von der Geschäftsführung der Saarbrücker Produktenbörse
ist aus Anlaß des 20jährigen Bestehens der
Börse eine Zusammensteliung der wichtigsten Ereighisse
während dieser Zeit herausgegeben worden, der
wir nachstehende, die Allgemeinheit interessierenden
Mitteilungen entnehmen. Die Schriftleitung.
Seit dem Jahre 1897 bereits fanden in St. Johann
jeden Dienstag börsenartige Versammlungen der Interessenten
zur Abwickeiung ihrer Geschäfte in
Landesprodukten statt. Eine feste Organisation bestand
für den Zeitraum von 1897 bis 1907 nicht,
da die Bedeutung des Platzes nicht groß genug war,
um das Bedürfnis nach einer derartigen Organisation
wach werden zu lassen. Als jedoch mit der zunehmenden
Industrialisierung und der damit verbundenen
wachsenden Bevölkerungsziffer des Saargebietes
ein immer größeres Bedarfsgebiet für land.
wirtschaftiiche Erzeugnisse sich herausbildete, zeigte
sich, daß die losen Zusammenkünfte, die, wie erwähnt,
bereits 10 Jahre vorher stattfanden, den
Bedürfnissen nicht mehr genügten. Insbesondere
empfanden es die von den Börsenpiätzen Mannheim
und Frankfurt kommenden Firmen als einen Mißstand,
daß für die Geschäfte, die sie in Saarbrücken
bzw. St. Johann tätigten, eine Erledigung
etwa vorkommender Streitfäile durch ein Schiedsgericht
nicht vorgesehen war. Gerade der letztere
Umstand erweckte auch bei den ortsansässigen Firmen
den Wunsch nach einer festen Organisation,
da sie bei Streitfällen an weit entfernt gelegene
Schiedsgerichte herantreten mußten. So fanden sich
am 14. Mai 1907 siebzig Firmen zusammen, die
die offizielle Gründung einer Produktenbörse
zu St. Johann an der Saar vornahmen
und als Vorsitzenden Herrn Eugen Cahen,
St. Johann, wählten. Gleichzeitig mit der Gründung
wurde die Errichtung eines Schiedsgerichtes
beschlossen und durchgeführt. Wie notwendig die
Gründung gewesen war, zeigte das rasche Anwachsen
der Mitgliederzahl, die bereits am Schlusse
des ersten Geschäftsjahres 196 Firmen aufwies. Auch
das errichtete Schiedsgericht war ohne Zweifel eine
dringende Notwendigkeit, denn schon im ersten
Jahre mußte das Schiedsgericht in 21 Fällen zusammentreten.
Am 10. Januar 1908 hat die Handeiskammer in
Ansehung der Bedeutung der Presse ihre Bereitwilligkeit
erklärt, als. Aufsichtsbehörde zu fungieren,
und mit diesem Beschluß dazu beigetragen, das
Ansehen der Börse auch nach außen hin wesentlich
zu kräftigen.
So ganz ohne Reibungen scheint aber indessen
der Aufstieg zunächst nicht vor sich gegangen zu
sein. Die ebenfalls in Saargemünd stattfindenden
börsenartigen Versammlungen brachten eine
Zersplitterung der Besucherzahl mit sich, die dem
Vorstand Veranlassung gab, zu erwägen, ob nicht
den hiesigen Börsenmitgliedern der Besuch dieser
Saargemünder Veranstaltung verboten werden sollte.
Man hat wohl eingesehen, daß hiermit wenig ausgerichtet
gewesen wäre und hat den Dingen ihren
Lauf gelassen. In der Tat hat sich schon nach
kurzer Zeit das Uebergewicht Saarbrückens derart
bemerkbar gemacht, daß die Saargemünder Börsenversammlungen
von selbst aufgehört haben
Das Erstarken der Börse ım Verein mit einem
raschen Anwachsen der Zahl der Schiedsgerichte
ließ bei dem Vorstand den Wunsch nach staatlicher
Genehmigung wach werden. Die Handelskammer
zu Saarbrücken, die dieserhalb um Unterstützung
angegangen wurde, hat unter dem 5. Dezember 1913
jem Vorstand geschrieben, „daß sie die Erlangung
ler staatiichen Genehmigung für die Produkten-»örse
zu Saarbrücken im Interesse eines gedeihichen
Fortbestehens für unbedingt erforderlich
ıalte, da nicht genehmigte Börsen jederzeit polizeilich
aufgelöst werden können. Selbstverständlich
zei sie als Aufsichtsorgan und Körperschaft zur
Zörderung der Handeisinteressen überhaupt gerne
„ereit, der Börse hierbei jede erwünschte Unter-;tützung
zuteil werden zu lassen‘‘.
Die Vorarbeiten zur Erlangung der staatlichen
Genehmigung der Börse wurden laut Beschluß der
Generalversammlung vom 27. Juli 1915 vorerst einzestellt,
um erst nach Rückkehr des Herrn Dr.
Schienker, dem Syndikus der Handelskammer zu
Saarbrücken, wieder aufgenommen zu werden.
Im Zusammenhang mit diesen Bestrebungen war
>ne Revision der Satzungen und Schiedsgerichtsardnung
notwendig geworden, die unter Mitwirkung
ler Handelskammer in den nächsten Monaten den
Vorstand stark beschäftigte.
Die bis dahin noch bestehenden Saarbrücker
Handelsgebräuche wurden ersetzt durch die
‚Süddeutschen Bedingungen‘‘, festgestellt durch den
Verband Süddeutscher Getreidebörsen und -märkte.
Jer damalige Vorstand hat an dem Zustandekommen
dieser süddeutschen Bedingungen tatkräftig
nitgewirkt, wie auch noch heute die Arbeiten des
Verbandes, besonders die zur Zeit schwebenden
Verhandlungen zur Schaffung eines für ganz
Deutschland gültigen Schlußscheines, von hier gefördert
werden.
Der Kriegsausbruch im Jahre 1914 hat
1aturgemäß auch hemmend auf die Fortentwicklung
der Organisation eingewirkt: waren doch Mehl und
Getreide die Erzeugnisse, die zuerst der zentralen
Bewirtschaftung verfielen. Im Geschäftsbericht für
las Jahr 1914 führt der Vorstand an, daß die Zahl
ler Besucher stets kleiner und die Warenumsätze
ımmer geringer würden. Die Zahl der Schiedszerichte
im Jahre 1914/15 betrug 15. Durch die
Kriegseinfiüsse verringerte sich der Mitgliederbestand
am 30. Juni 1916 auf 130, am 381. Juli 1917
auf 101, am 30. Juli 1918 auf 89. Bezeichnend für
die geringe Geschäftstätigkeit ist die Zahl von nur
4 Schiedsgerichtsklagen im Jahre 1916/17.
Die Beendigung des Krieges und die damit
erfolgte Besetzung des Saargebietes durch französische
Truppen machte den, wenn auch nur
schwach besuchten Börsenversammlungen von November
1918 ab völlig ein Ende. Am 7. April 1919
stellte der Schriftführer der Börse, Herr Direktor
H. Rothhaus, bei der Polizeidirektion den Antrag
zur Genehmigung der Abhaltung von regelmäßigen
Börsentagungen. Hierauf teilte der Polizeidirektor
am 9. April 1919 mit, daß durch Verfügung der
Französischen Militärbehörde vorläufig Versammungen
und Veranstaltungen nicht stattfinden dürften