Full text : 32.1927 (0032)

in ähnlicher Weise auch im Saargebiet zu verfahren durch
Gründung einer besonderen „Luftverkehrsgesellschaft“, bei
der der Regierungskommission ein maßgeblicher Einfluß eingeräumt
 werden könne, Auf diesem Wege ergebe sich
gleichzeitig ohne weiteres die Möglichkeit, dem Wunsche
der Regierungskommission auf indirektem Wege insoweit zu
entsprechen, als dies billigerweise verlangt werdem könne. In
zwei ausführlichen Denkschriften seien der Regierungskommission
 diesbezügliche Vorschläge unter Hinweis auf die
Verhältnisse im Reich unterbreitet worden. Der Berichterstatter
 teilte ferner mit, daß in dem von der Lufthansa
herausgegebenen Winterfahrplan wiederum die Linie
Saarbrücken—Frankfurt vorgesehen sei. Mit Rücksicht auf
die Witterungsverhältnisse seien die Flugzeiten wie folgt
festgelegt worden:
Saarbrücken ab 9,40 Uhr Frankfurt ab 14,35 Uhr
Frankfurt an 11,00 Uhr Saarbrücken an 15,55 Uhr.
Es sei dringend zu hoffen, daß es gelinge, zum mindesten
 auf dieser einen Linie den regelmäßigen
 Verkehr in allernächster Zeit aufzunehmen.


Herr Assessor Lütke betont im seinen ergänzenden Ausführungen
 die schwierige Lage, in der man Sich bei den
in den vergangenen Wochen geführten Verhandlungen befunden
 habe. Die Regierungskommission habe erklärt, daß
der Verkehr aufgenommen werden könne, wenn man sich
mit der von ihr gewünschten Beteiligung von 65 Prozent
cinverstanden erkläre. Man habe €es aber für unmöglich
erachtet, der Regierungskommission auf eine Organisation,
die von den lokalen Instanzen geschaffen worden sei und
in der diese aus naheliegenden Oründen auch stets den
maßgeblichen Einfluß besitzen müßten, dieses Mehrheitsverhältnis
 einzuräumen. Um so mehr sei zu hoffen, daß es
auf Grund der in den überreichten Denkschriften gemachten
Darlegungen und Vorschläge gelinge, zu einer baldigen
Verständigung zu gelangen.

Zu Punkt7 der Tagesordnung : „Vorbereitung deı
Aufwertungsregelung‘‘ weist der Syndikus darauf hin, daf
die Arbeiten an der gesetzlichen Regelung der Aufwertung
im Saargebiet, die durch die Sommerpause eine Unterbrechung
erfahren hätten, in nächster Zeit mit allem Nachdruck wiedeı
aufgenommen würden.

Punkt 8 der Tagesordnung: „Vereidigung von
Sachverständigen‘. Der Antrag eines Herrn, ihn als Sachverständigen
 zu vereidigen, wird abgelehnt, da nach den
angestellten Ermittelungen die Voraussetzungen für die Vereridigung
 nicht unbedingt nachgewiesen sind.

Punkt 9 der Tagesordnung: „Verschiedenes‘‘. Det
Syndikus gibt Kenntnis davon, daß das Mitglied deı
Regierungskommission iür wirtschaftliche Angelegenheiten
Herr Minister Morize, auf die nach den gesetzlichen Vorschriften
 erfolgte Uebersendung des vorläufig festgestellten
Etats 1927 in einem Schreiben geantwortet habe, in dem
er gewisse Vorbehalte, insbesondere wegen der ge:
drängten Fassung einzelner Positionen gemacht habe. Weiteı
weise der Minister darauf ‘hin, daß die Gemeinsamkeit
der Geschäftsführung von Handelskammer und Wirtschaft.
lichem Vereine keine klare Trennung der Finanzgebarung
beider Körperschaften mit sich bringe. Gegenüber diesen an
sich durchaus nicht unbegründeten und von der Handelskam:
mer in den Etatberatungen selbst nicht verkannten Bedenken
stellt der Syndikus unter Zustimmung der Versammlung
fest, daß es für das laufende Jahr, das das erste Jahr einer
stabilisierten Währung ist, unmöglich erscheine, einen ein:
gehenden Finanzplan aufzustellen, da die vorliegenden Unter:
lagen aus Inflationszeiten stammen und kein ausreichend
sicheres Bild geben. Man habe daher summarisch arbeiten
müssen. Bezeichnend sei ferner, daß auch heute die Auf:
stellung eines endgültigen Etats noch nicht möglich sei, weil
die Veranlagungsergebnisse über die Gewerbesteuer noch
nicht vorlägen. Wenn die Handelskammer in der Lage sei
einen regulären, auf sicherer Grundlage aufgebauten Etat aufzustellen,
 werde sich auch ohne weiteres die Klarlegung
der Verhältnisse für die gemeinsame Geschäftsführung deı
Handelskammer und des Wirtschaftlichen Vereins ergeben.

Das Berufsamt der Stadt Saarbrücken beabsichtigt, in
diesem Jahre gemeinsam mit dem Schulamt Elternabende
und Klassenbesprechungen zum Zwecke der Orientierung
 der zur Schulentlassung kommenden Kinder und deren
Eltern über die Berufswahl in. größerer Zahl abzuhalten,
Zwecks Uebernahme von eingehenden berufskundigen Vorträgen
 bittet es um die Benennung von Fachleuten aus den
verschiedenen Geschäftszweigen. Die Versammlung beschließt
zunächst noch nähere Erkundigungen über Zweck und Um:
{ang der Vorträge einzuziehen. indem sie dabei der Ansicht

Ausdruck gibt, daß nur für unbedingt notwendige Angelegenıeiten
 die stark beschäftigten Kräfte aus der Wirtschaft sich
zur Verfügung stellen können.
Der Syndikus berichtet kurz, daß weiteste Kreise der
;aarländischen Wirtschaft einen Aufruf zur Beteiligung an
ijer „Hindenburgspende“ erlassen haben. Die bisher
aungelaufenen Beträge seien bis zur Stunde schon sehr ersıeblich.

Die Versammlung nimmt weiter Kenntnis davon, daß die
jeu gegründete Ortsgruppe Saarbrücken des Vereins deutscher
 Reklamefachleute im Oktober dieses Jahres
m Saarbrücken eine Werbeschau veranstalten wird und
beschließt, diesem begrüßenswerten Unternehmen seitens. der
Kammer jede Unterstützung angedeihen zu lassen.
Der Saar-Radio-Club beabsichtigt, im Oktober in Saarrücken
 eine Radioausstellung zu veranstalten und ist
an die Kammer mit der Bitte 'herangetreten, diese möge für
We Hergabe von Ausstellungsmaterial durch die Reichspostvervaltung
 die erforderliche Bürgschaft abgeben. Die Handels-<ammer
 ist durch Rückbürgschaft und Versicherung der
ıerzuleihkhenden Gegenstände gedeckt. Die Versammlung ernächtigt
 infolgedessen die Geschäftsführung zur Abgabe der
ırforderlichen Bürgschaft für die Reichspostverwaltung.
Die Versammlung nimmt davon Kenntnis, daß im Hause
Cönigin-Luisen-Straße 22 durch teilweises Abreißen der seiner-;eit
 für die Zwecke der deutschen Außenhandelskontrolle
ıls eine Art Notbau errichteten Gebüulichkeiten eine wesentiche
 Verbesserung der dortigen, nach rückwärts gelegenen
3üros, die bisher kaum benutzbar waren, eingetreten ist.
Mit Befriedigung wird vermerkt, daß das Zusammenlegen
‘äumlich bisher getrennter Abteilungen und damit eine Peronalersparnis
 ermöglicht wird,

Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 33 vom 1. September 1927.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Verfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde
Bous, Kreis Saarlouis.
Verfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde
Wemmetsweiler, Kreis Ottweiler,
Bekanntmachung betr. Verlust eines Führerscheines (3713).
ar hung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinigung
Verwaltung der Finanzen.
Verfügung betr. Aenderung der Stundungsordnung. (Ver-Öffentlicht
 in vorliegender Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung“,
 Seite 589.)
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahnund
 Postwesen.
Nachtrag zur Genehmigungsurkunde für die Kleinbahnen
des Kreises Saarlouis vom 26. August 1925,
Bekanntmachung betr. dem Güterverkehr zwischen dem Saargebiet
 und Bulgarien im Durchgang durch Deutschland.
Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung betr. Einbeziehung der Bürgermeistereien
Brebach und Kleinblittersdorf in den Bezirk der Bäckerzwangsinnung
 Saarbrücken,
Bekanntmachung betr, Errichtung von Zwangsinnungen.
Bekanntmachung betr, gewerbliches Privatschulwesen.
Oberbergamt.
Bekanntmachung betr. Aufhebung der Bekanntmachung betr.
Knappschaftspension und Reichsinvalidenrente.
Volkswohlfahrt.
Bekanntmachung betr. Einrichtung von Kreisarztbezirken.
Landwirtschaft.
Bekanntmachung betr. Uebersicht über die Verbreitung der
Tierseuchen im Saargebiet im Jahre 1926.
Bekanntmachung betr. Uebersicht über die Verbreitung der
Tierseuchen im Saargebiet im 1. Vierteljahr 1927.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachweisung von offenen, den Versorgungsanwärtern und
Anstellungsanwärtern vorbehaltenen Stellen.
            
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