Full text : 32.1927 (0032)

Recht kommen läßt. Leider aber muß sie sich aufs
lebhafteste über die Kohlenpreispolitik der
Saargruben beschweren. Sie kann feststellen, daß
die Saargruben zwecks Erzielung irgendwelchen Absatzes
 im Auslandı Kohlen weit unter dem Selbstkostenpreis
 vertreiben, so bei dem Absatz in Italien,
 in der Schweiz und in Spanien. Man hat natürlich
 nichts gegen wirklich geeignete Maßnahmen,
die den Absatz verstärken können, hängt doch von
der Lösung des Absatzproblems für die Saarkohle
die Frage einer angemessenen Preisbildung für die
von der Saarwirtschaft bezogene Kohle ab. Aber
dieses Vorgehen im frachtlich ungünstig gelegenen
Ausland wird lediglich finanziert durch den Umstand,
 daß im Saargebiet selbst der Preis ungebührlich
 hoch gehalten wird. Man kann hier unbedingt
 von einem echten Dumping sprechen. Das
einzig richtige ist, den natürlichen Absatzmarkt, auf
dem man ohne solche unnatürlichen Schleuderpreise
arbeiten kann, mit allen Mitteln wieder zu gewinnen,
 wobei, wie schon angedeutet, allerdings die
Verständigung mit dem Abnehmer notwendig ist.
Die augenblickliche Preisstellung ist für die Saarwirtschaft
 völlig untragbar. Das ganze hiesige Wirtschaftsleben
 ist auf der an Ort und Stelle geförderten
 Kohle aufgebaut und kann nur dann mit Konkurrenzwirtschaften,
 die ebenfalls auf Kohle an Ort
und Stelle aufgebaut sind, in Wettbewerb treten,
wenn es im Kohlenpreis gleichgestellt ist. Ein
Vergleich der Kohlenpreise an der Saar und im
Hauptkonkurrenzgebiet der Ruhr, alles ab Zeche,
zeigt, daß der Saarkohlenpreis allenthalben ungefähr
 20 Prozent und mehr über dem Ruhrkohlenpreis
 Kegt. Es darf bemerkt werden, daß die im
Saarstatut enthaltene Verpflichtung der Grubenverwaltung
 zur Belieferung der Saarwirtschaft nach
Maßgabe der von ihr vor dem Krieg bezogenen
Kohlenmengen nach richtiger Ansicht auch die Verpflichtung
 zur Lieferung mit angemessener Preisstellung
 in sich schließt.

Jie Verteilung der Steuerlast auf die einzelnen
Steuerarten nachzuprüfen wäre. Als Grundlage und
Voraussetzung für diese Reform muß die endgültige
 Regelung der Steuerpflicht des französischen
Bergfiskus gegeben sein. Diese im Saarstatut vorzeschriebene
 Regelung ist die wichtigste und drinzendste
 Aufgabe der Saarverwaltung auf fiskalischem
 Gebiet. Ihre Bedeutung geht weit über das
gentliche Steuerressort hinaus. Beispielsweise
aringt die jetzt grundsätzlich beschlossene Erstelung
 direkter Tarife für die Kohlentransporte der
Grubenverwaltung nach dem übrigen Deutschland
Jen Saarbahnen einen großen Ausfall. Die Saarjahnen
 hatten zunächst versucht, bei den direkten
Tarifen einen größeren Anteil des gemeinsamen
Frachtaufkommens zu erlangen, als er ihnen nach
der jetzt vorgesehenen Regelung — Verteilung nach
Maßstab der gefahrenen Kilometer — zukommen
vird. Dieser Standpunkt hat eine große Berechtizung,
 weil bei den Kohlentransporten die Saar-5ahnen
 nur rund 30 km, die Reichsbahnen aber
Jurchschnittlich 200 km fahren und weil eine geinge
 Anzahl Kilometer für die Bahnverwaltung
iurchschnittlich teurer zu stehen kommt als eine
zrößere Kilometeranzahl, ein Umstand, der bekanntich
 in den Staffeltarifen der Eisenbahnen seinen
folgerichtigen Ausdruck gefunden hat. Die Saarahnen
 haben in Verhandlung mit der Reichsbahn
ihren Standpunkt aufgeben müssen, um überhaupt
xtwas für die Grubenverwaltung zu erreichen. Der
aptstandene Ausfall muß von der Allgemeinheit
yetragen werden. Wenn nun an dem Steueraufkommen
 der Allgemeinheit die Grubenverwaltung in
angemessener Weise beteiligt ist, dann geht die Anyelegenheit
 durchaus in Ordnung. Ist das nicht der
Fall, dann ist insoweit die der Grubenverwaltung
auf Kosten des Saarbahnfiskus zugebilligte Frachtverbilligung
 ein Geschenk der Bevölkerung und der
übrigen Wirtschaft des Saargebietes an den. französischen.
 Staat. Wie in diesem Fall, so ist überall,
wo staatliche Maßnahmen die Vermögenslage des
°ranzösischen Bergfiskus berühren, die Frage, ob
ier Bergfiskus eine angemessene Besteuerung aufbringt,
 von entscheidender Bedeutung, z. B. auch
zei der Beurteilung von Zollnachlässen für die Bezüge
 des Bergfiskus aus dem übrigen Deutschland
‘Grubenholzzoll). Es ist nach dem Gesagten drinzend
 erforderlich, daß die Regelung der Steuerpflicht
 des Bergfiskus so schnell wie möglich erfolgt.
 L.

Es besteht kein Zweifel darüber, daß dasSteuersystem
 des Saargebietes einer baldigen Revision
nach den verschiedensten Richtungen hin bedarf.
Neben der Beseitigung von Ungenauigkeiten und
Unebenheiten gilt es, die Ueberreste der Inflationsbesteuerung
 auszumerzen und ferner das Problem
eines völlig gerechten Finanzausgleichs zwischen
Staat und Gemeinden zu lösen, wobei gleichzeitig

Die Abs.

‚arkte der Saargruben.

Das Absätzproblem der Saargruben
steht mehr denn je im Vordergrund des Interesses.
Seit März dieses Jahres hat eine Absatzkrise
Platz gegriffen, die sich von Monat zu Monat verschärft
 hat. In ihrem Gefolge ist eine Kette von
Feierschichten ‚und ein gewaltiges Anwachsen der
Haldenbestände zu verzeichnen. Am 22. August ist
zum 15. Male seit Jahresbeginn auf allen Gruben
des Saargebietes (mit verschwindenden Ausnahmen)
gefeiert worden. Die Haldenbestände
haben nach einer Mitteilung der französischen Bergwerksdirektion
 eine Höhe von mindestens 600000
Tonnen erreicht. Von Januar bis Juni 1927 sind
2000 Bergleute abgelegt worden. Zwar sollen
 vom 1. September an keine Entlassungen mehr

stattfinden, aber ein Ende der Krise ist noch keineswegs
 abzusehen. .
Von entscheidender Bedeutung für die Lösung
der Krise ist die Frage der Absatzmärkte. Auf
den Absatzmärkten der Saarkohle sind
bekanntlich in der Nachkriegszeit umwälzende
Veränderungen vor sich gegangen. An Stelle
Deutschlands nimmt heute Frankreich den größten
Teil der Saarkohle in sich auf. Es besteht jedoch
ein grundlegender Unterschied gegen früher. In
der deutschen Kohlenwirtschaft nahm die Saarkohle
ainen festumrissenen Platz ein, den sie durch 'eine
Politik der Stetigkeit zu behaupten wußte. Für
Frankreich ist die Saarkohle nur das
Ausgleichsventil zur Regelung seines
            
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