Full text : 32.1927 (0032)

der prozentualen Zuschläge oder der Tarife
auf Waren inländischer Herkunft oder mit
Bestimmung für gewisse Zwecke beschränkt
sind, die Absender in den Frachtbriefen ersichtlich
 machen müssen, daß das Gut den
für die Anwendung der Erleichterungen vorgesehenen
 Bedingungen entspricht.
Alle vorstehend angeführten Aenderungen und Ergänzungen
werden durch Ausgabe eines Nachtrages 8 zum Lokalgütertarif
 der italienischen Staatsbahnen durchgeführt.

3sterreichisch-italienischen, deutsch-italienischen,
jordisch-italienischen, schweizerisch-italienischen, franzö6-‚sisch-italiemischen
 und belgisch-italienischen Verkehr
zleichzeitig durchgeführt, natürlich nur soweit, als die Güter,
welche im italienischen Lokalverkehr Ermäßigungen erfahren,
in die Verbandstarife einbezogen sind. Was insbesondere
Jen österreichisch-italienischen Verbandstarif anlangt, so wer-4en
 im Rahmen desselben (Teil 1LC) außer der 20prozentigen
Ermäßigung für Wein eine 10prozentige Ermäßigung für Senjungen
 von schwefelsaurem Ammoniak, eine .20prozentige
Srmäßigung für feuerfesten Ton, ein 10prozentiger Nachlaß
'ür Ammonsalpeter, gemischt mit mineralischen Stoffen mit
nem Ammonsalpetergehalt bis 50 Prozent, endlich eine
1prozentige Ermäßigung für Superphosphate, sämtliche Nachässe
 nur für Güter italienischer Erzeugung und bloß für den
talienischen Durchlauf, eingeräumt. (A.T.A. Wien 35/27.)

k *
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Die Durchführung der vorerwähnten Ermäßigungen in den
Verbandstarifen mit dem Auslandee erfolgt gleichfalls
 mit dem 1. September 1927, und zwar werden die
bezitglichen Maßnahmen in den ‚direkten Tarifen für den

Wirtschaft, 26.

ußenhandel und Exportförderung.

Handelspolitische Rundschau
England.
VE U
Inkrafttreten des Gesetzes über die Warenmarklierung.
Entgegen unserer Mitteilung im „Saar-Wirtschaftszeitung“
Nr. 26, Seite 420, erfahren wir, daß das englische Gesetz über
die Markierung von Waren (Marchandise Marks Act 1926)
vom 15. Dezember 1926 am 15. Juni 1927 in seinem vollen
Umfange in Kraft getreten ist. Das Markierungsgesetz vom
Jahre 1887 ‘hat durch das newe Gesetz nur eine Ergänzung
erfahren und bleibt neben diesem weiter in Kraft. Der
Hauptunterschied gegenüber den bisher geltenden Vorschriften
liegt darin, daß sich die Markierungsvorschriften auch auf
Waren erstrecken, die erst nach erfolgter Einfuhr in Großbritannien
 mit Aufschriften versehen werden, die einen anderen
als den tatsächlichen Ursprung vermuten lassen. Wichtig ist
daß jedoch alle ausländischen Waren, auf denen
überhaupt keine Aufschrift vorhanden ist
nicht mit dieser Ursprungsbezeichnung ver:
sehen zu seın brauchen. Der Wortlaut des Gesetzes
ist im „Deutschen Handelsarchiv‘“ 1927, Seite 289/91 und
Seite 1167/69, veröffentlicht. Da die Bestimmungen für die
Allgemeinheit kaum von Interesse sein dürften, haben wir von
ihrer genauen Wiedergabe abgesehen. Interessenten steht die
Handelskammer mit dem angegebenen Material zur Auskuntterteilung
 selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wirtschaftsberichte.

Venezuela: Wirtschaftliche Lage — Aussichten der Kaffee-‘und
 Kakao-Ernte — Geschäftsstille in Caracas und Maracaibo
 — Bedeutung der Häfen von La Guaira und Maracaibo
 — Der Aufschwung der Petroleum-Industrie -
Zukunftsaussichten (8).
Britisch-Guayana: Erträge der Landwirtschaft und des Bergbaus
 — Depression in der Zuckerindustrie und im
Diamanten-Bergbau — Hohe Schutzzölle, Begünstigung
britischer Waren — Außenhandel — Absatz deutscher
Waren — Schlechte Wirtschaftslage in diesem Jahre (8).
Surinam (Niedrländisch-Guyana): Schiffsverbindung mit dem
Mutterlande — Stand der Kulturen — Entwicklung der
Holz- und Bauxitindustrie (8).
Französisch-Guayana: Holzreichtum — Landwirtschaft —
Bergbau — Außenhandel — Verkehrsmittel (8).
Brasilien: Wirtschaftliche Lage — Ausfuhr und Kaffee-Ernte
1927/28 — FEinfuhr und Wachsen der amerikanischen
Leder-Einfuhr — Außenhandel — Finanzen (8).
Kolumbien: Ursachen der mäßigen Kaffee-Ernte 1926 — Die
wirtschaftliche Lage trotzdem nicht ungünstig — Ausgedehnte
 Eisenbahn- und Wegebauten — Der Aufschwung
der Petroleumindustrie (8).
Peru: Nur durchschnittliche Baumwollernte in 1926 — Besserung
 des Zuckermarktes — Stärkung ‚der Erdöl- und
Erz-Ausfuhr — Außenhandel — GroBangelegte staatliche
 Verkehrspolitik im laufenden Jahre — Neue wichtige
Konzessionen an ausländische Firmen (8).
Argen‘inien: Wirtschaftliche Lage — Schlechte Preise bei
gesteigerter Ausfuhr — Außenhandel und Finanzen —
Petroleum — Reiche Mais- und Weizenernte in Aussicht.

Yalıcn.
Goldzollaufgeld.
Das Goldzollaufgeld beträgt vom 22. August bis 5. September
 255 %.
Spanien,
Goldzollzuschlag.
Der Gokdzollzuschlag ist für die Zeit vom 21. bis 31. August
auf 13.04 0% festgesetzt worden.

reibungern

Die Fisenbahndirektion des Saargebietes hat folgende
Ausschreibung erlassen:
Die Arbeiten und Lieferung zur Ausführung von Zimmerarbeiten
 für ein Dienstwohngebäude für das Schwellenwerk
Neuhaus, „Saar“ sollen öffentlich vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen können auf Zimmer 305
der Eisenbahndirektion während der Dienststunden eingeschen
werden, EL
Die Verdingungshefte können durch die Drucksachenverwaltung
 der Eisenbahndirektion Saarbrücken, Zimmer 14,
gegen postfreie Einsendung vom 5 Fr. für das Los II in
bar, nicht in Briefmarken oder Notgeldscheinen, bezogen
werden.
Eröffnungstermin für das Los: 13. September 1927, vormittags
 10,30 Uhr, auf Zimmer Nr. 321 der Eisenbahndirektion.
Ende der Zuschlagsfrist: 11. Oktober 1927.
Vertragserfüllung für das Los siehe Artikel 18.

Belgien.
Service du Materiel des chemins de fer belges,
 Bruxelles, rue de Louvain 21:
7. September: Kurbelwellen und Achsen für Lokomotiven
 in 6 Losen (Lastenbeft Nr. 50-269-240, Preis 3 Fr.).
21. September: Bolzen und Pflöcke in 5 Losen
(Lastenheft Nr. 50-—293—060, Preis 2,50 Fr.), Nägel, Scheiben
and Zapfen (Lastenheft Nr. 50-205-060, Preis 2,50 Fr.).
21. September (11 Uhr): Bolzen und Stifte in 5 Losen,
Speziallastenheft Nr. 50-293-060, Preis 2,50 Fr.
21. September (11 Uhr): Nägel, Rollen und Zapfen in
5 Losen. Speziallastenheft Nr. 50-2905-060, Preis 2,50 Fr.
Lastenhefte vom Bureau des Adiudications, Bruxelles, rue
des Augustins 15,
7. September: Hötelcommunal, Anderlecht-‚es-Bruxelles:
 700 Sperrhähne für die Wasserversorgung.
 Unterlagen von der ausschreibenden Stelle.
9. September: Arsenal de construction, Anvers,
 Longue rue d’Argile 338: Eisenringe, Holzschrauben,
Gußeisen.
            
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