68
Am.
‘icher Teil.
Aufruf zur Hindenburgspende
der Saarwirtschaft.
Allenthalben im Reich rüstet man sich, dem Herrn Reichspräsidenten
zu seinem 80. Geburtstag am 2. Oktober dieses
Jahres eine Spende, die seinem Wunsche entsprechend den
Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zugute kommt,
als Ehrengabe darzubringen. Dem Aufruf der wirtschaftlichen
Spitzenverbände folgend, ist insbesondere die gesamte deutsche
Wirtschaft bereit, sich an der Geburtstagsgabe für den großen
Mann, dessen Wirken bis ins hohe Alter immer und immer
nur Dienst an der Allgemeinheit war, mit allen Kräften zu
beteiligen. Auch der saarländischen Wirtschaft wird es,
davon sind die Unterzeichneten überzeugt, selbstverständliche
Ehrenpflicht sein, hier nicht zurückzustehen und die enge
und unauflösliche Verbindung der Saarwirtschaft mit dem
übrigen deutschen Wirtschaftsleben gerade durch eine besondere
Beteiligung an der aufzubringenden Spende zum
Ausdruck zu bringen. Der hohe ideale Zweck, der mit der
Spende verbunden ist, muß und wird auch alle Sorgen,
die die augenblickliche wirtschaftliche Notlage des Saargebietes
mit sich bringt, in diesem Falle zurücktreten lassen.
Beiträge zu der Spende, zu der die Unterzeichneten die
gesamten Wirtschaftskreise des Saargebietes aus Industrie,
Handel und Handwerk aufrufen, werden auf das Sonderkonto
„Hindenburgspende der saarländischen Wirtschaft‘‘ bei der
Deutschen Bank, Zweigstelle Saarbrücken, erbeten.
Der Ausschuß für die ‘Hindenburgspende
der Saarwirtschaft:
Arnold Becker, Saarbrücken; Richard Becker, Vorsitzender
des Schutzvereins für Handel und Gewerbe im
Saargebiet, Saarbrücken; L. von Boch, Präsident der Handelskammer
zu Saarbrücken, Mettlach; Generaldirektor
Böhm, Neunkirchen; Theodor Ehrhardt, Saarbrücken;
Dr. Freiherr von Gemmingen, Völklingen; Generaldirektor
Göhler, Ensheim; Schneidermeister F. Hartdörfer,
Saarbrücken; Alfons Herzberger, Neunkirchen, Vorsitzender
des Schutzvereins für Handel und Gewerbe in
Neunkirchen; Kommerzienrat Dr. Ernst Heckel, Saar
brücken; Dipl.-Ing. Bodo Karcher, Beckingen (Saar);
Syndikus Albrecht Korten, Saarbrücken; H. Lampert
Saarbrücken; Bankdirektor Ludwig Lazard, Saarbrücken
H. Levacher, Saarlouis; Emit Robert Levy, Illingen:
Gerichtsassessor Lütke , Saarbrücken; Albert Maret, Saar:
brücken; Franz Marthaler, Blieskastel; Dr. Martin,
St. Ingbert; Ferdinand Metzger, Saarbrücken; Direktor
Artur Müller, Saarbrücken; Peter Mumm, Saarbrücken;
Oskar Neufang, Saarbrücken; Emil Post, Saarbrücken;
Kommerzienrat Dr. Hermann Röchling, Völklingen;
Eduard Sehmer, Saarbrücken; Bernhard Seibert, Saarbrücken;
N. Seiwert, Merzig; Direktor Ernst Sieg-Fried,
Saarbrücken; Eugen Scheuer, Saarbrücken; Malermeister
W, Schmelzer, Saarbrücken, Vorsitzender der
Handwerkskammer Saarbrücken; Gipsermeister Schmidt,
Saarbrücken; Benno Süßkind, Saarbrücken; Bergassessor
a. D. Teshmar, Saarbrücken; Generaklirektor Tgahrt
Neunkirchen; Christian Towae, Saarbrücken; Schornstein
iegermeister H. Violet, Saarbrücken, Vorsitzender des
Handwerkerbundes in Saarbrücken; Dr. Max von Vope:-lius,
Vorsitzender des Vereins zur Wahrung der gemein
samen wirtschaftlichen Interessen im. Saargebiet, Sulzbach
Leo Wentzel, Saarbrücken; Karl Wildberger. Saar:
brücken.
sitzung anberaumt, der die folgende vorläufige
Tagesordnung zugrunde Kegt:
1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte
Sitzung.
2. Das deutsch-französische Handelsabkommen —
Vorbereitung der neuen Saarzollverhandlungen.
Aussprache über die allgemeine Lage.
Verkehrs- und Tariffragen — Erweiterung der
Sondertarife Saargebiet—Deutschland.
5. Steuerfragen.
5. Luftverkehr.
7. Vorbereitung der Aufwertungsregelung
8. Vereidigung von Sachverständigen.
9. Verschiedenes.
Im Hinblick auf die Wichtigkeit der stattfindenden
Beratungen dürfen wir der Bitte um möglichst vollzähliges
Erscheinen Ausdruck geben.
Handeiskammer zu Saarbrücken.
J. A.:: Lütke.
Zustimmung des handelspolitischen Ausschusses
des Reichstages zu dem deutsch-französischen
Handelsabkommen.
Nachdem am 25. August 1927 der Reichsrat seine Zu-;timmung
zu dem deutsch-französischen Handekabkommen er-'eilt
hat, ist das Abkommen auch vom handelspolitischen
Ausschuß des Reichstages am 30. August genehmigt worden.
Wie bekannt, tritt das Abkommen im ganzen am 6. September
in Kraft, Die Meistbegünstigung für Weintrauben (Nr. 45
tes deutschen ZoHtarifs, Liste E) wird bereits vom .2. September
an angewandt.
Text des Handelsabkommens.
Der Text des deutsch-französischen Handelsabkommens
vom 17, August 1927 liegt der Zollabteilung
der Handelskammer vor, die zur Auskunfterteilung
jederzeit gerne bereit ist. Telephoıische
Anfragen mögen jedoch nur auf dringendste
Fälle beschränkt bleiben. Exemplare des Reichsgesetzblattes,
in dem der Wortlaut des Abkommens
enthalten ist, werden ebenfalls in der Zollabteilung
abgegeben.
Deutsch-französisches Handeilsprovisorium. —
Auswirkung der Erhöhung der Minimalzollsätze
in Liste B auf die durch die Saarzollabkommen
geregelte Einfuhr in das Saargebiet,
Das neue deutsch - französische Handelsabkommen wird,
vorauf die Handelskammer hinweist, für gewisse Waren
jeutscher Herkunft, die auf Grund der Saarzollabkommen
(Liste A, C1, C2) bisher bei der Einfuhr in das Saargebiet
jen Minimaltarif bereits genossen ‘haben, eine Erhöhung
jer Zollsätze bringen, soweit nämlich derartige Waren gleichzeitig
auch in der Liste B _des neuen Abkommens enthalten
‚ind. Diese Liste B enthält bekanntlich diejenigen Waren,
für die zwar der Minimalzoll gewährt wird, aber ein neuer
ırhöhter Minimalzoll, der allgemein spätestens am 6. Sep-‚ember
dieses Jahres für die gesamte Einfuhr nach Frankreich
in Kraft gesetzt wird. Die Erhöhung des Minimalzolles
arstreckt sich daher von der allgemeinen Inkraftsetzung
Einladung
zurfünftenVollsitzung der Handelskammer
am 5. September 1927.
; Der Präsident unserer Handelskammer, Herr
Luitwin von Boch, Mettlach, hat auf Montag,
den 5. September 1927, nachmittags 4%
Uhr, eine im Sitzungssaale des Hauses Saarindustrie.
Königin-Luisen-Straße 33. stattfindende Voll-