Damit scheint endlich die Gewähr dafür gegeben
zu sein, daß im Anschluß und im Geiste der allgemeinen
deutsch-französischen Verständigung auf
wirtschaftlichem Gebiete auch die Saarzollfrage
in absehbarer Zeit ihre endgültige
Lösung findet. Neben der Berücksichtigung
der noch unerledigten Wünsche des Saargebietes
wird bei dieser Regelung vor allem eine
Angleichung des abzuschließenden Saarzollabkommens
an den Hauptvertrag im Sinne einer langfristigen
Regelung herbeigeführt werden
müssen.
Wir haben im vorstehenden versucht, den wesenttichsten
Inhalt des Vertragswerkes in knappen Zügen
zu kennzeichnen, ohne indes Anspruch auf erschöpfende
Darstellung erheben zu können.
Wer der tatsächlichen Bedeutung des Vertrages
gerecht werden will, wird ihn in seiner Gesamtheit
betrachten müssen und darf sich nicht allzusehr
in der Fülle der Einzelheiten verlieren. Wir haben
bereits eingangs auf die ungewöhnlichen Schwierigkeiten
und Hemmnisse hingewiesen, unter denen das
Abkommen zustande gekommen ist. Es ist klar,
daß unter diesen Begleitumständen nicht alle Hoffnungen
sich verwirklichen konnten. Eine genaue
Nachprüfung, ob das berühmte €quilibre hergestellt
ist, dürfte wohl kaum zu Ergebnissen führen,
die für Deutschland günstig. sind. Es ist deshalb
zu verstehen, wenn die Zustimmung der Mitglieder
des handelspolitischen Ausschusses zu dem Vertragsinhalt
äußerst zurückhaltend war. Um so
einhelliger war die Genugtuung über die Tatsache
des Vertrages, über dessen wirtschaftspolitische
Bedeutung im In- und Auslande nur eine
Meinung besteht. Gewiß, es widerspricht den Beschlüssen
der Genfer Weltwirtschaftskonferenz, daß
an Stelle eines Zollabbaues in Frankreich neue ‚erhöhte
Zollsätze eingeführt werden. Aber von der
dünnen Luft der Theorie, in der die Genfer Beschlüsse
einstweilen noch schweben, bis zu den
Niederungen des Alltags ist einstweilen noch ein
weiter Weg. Es ist vielleicht besser und der Sache
dienlicher, anzunehmen, daß die ideellen Wirkungen
der Genfer Konferenz nicht ohne fördernden Einfluß
auf die Entwicklung der Verhandlungen gewesen
sind. Die bloße Tatsache, daß diese schließlich
zu einem alles in allem annehmbaren positiven
Ergebnis geführt haben, muß als. ein bedeutsamer
Fortschritt für die europäische Wirtschaft angesehen
werden.
Nach der Ueberzeugung der beiderseitigen Unterhändler
ist der Vertrag, womit natürlich insbesondere
die tariflichen Vereinbarungen gemeint sind,
ein brauchbares Instrument für ‚den deutsch-französischen
Warenaustausch. Es wird Sache der kommenden
Monate und Jahre sein, die Richtigkeit
dieser. Auffassung zu bestätigen. Es gilt nunmehr,
dem einstweilen noch toten Vertragswerk Leben einzuhauchen
und zu diesem Zwecke sich sehr eingehend
mit den Warenlisten und ihren Zollsätzen
zu befassen, um. festzustellen, welche wirtschaftlichen
Möglichkeiten sie erlauben. Von sachverständiger
Seite ist die Hoffnung geäußert. worden, daß
der Vertrag der deutschen Industrie gewissermaßen
einen Start gebe, von dem aus sie versuchen könne,
den verlorenen französischen Absatzmarkt neu zu
gewinnen. Die Zeit erst kann lehren, ob die getroffenen
Entscheidungen richtig oder falsch waren,
denn es ist zweifellos richtig, daß vorzeitige Urteile
gerade auf. handelspolitischem Gebiete: in das Gebiet
der Prophezeiungen gehören.
Notwendig ist aber weiter, daß auch die beiderseitigen
Regierungen dem Vertrag Leben ein-Hößen,
um seine Bestimmungen zu voller Wirksamkeit
kommen zu lassen. Wir denken dabei ganz natürlich
in erster Linie am die französische Regierung, die es
sich angelegen sein Jassen sollte, auch ihrer Zo1lverwaltung
hinsichtlich der praktischen. Durchführung
jenen Geist der Verständigung zu empfehlen,
in dem der Vertrag geschlossen wurde. Und
schließlich wird man nicht vergessen dürfen, daß
das Abkommen. erst den Anfang einer Verständizung
bedeutet, und daß es weiteren Verhandlungen
zelingen muß, die noch vorhandenen und, wie wir
zesehen haben, nicht unbeträchtlichen Mängel zu
Jeseitigen. —
Und nun zum Saargebiet: Sehnsüchtig hat
es seit Jahren auf den deutsch-französischen Handelsvertrag
gehofft in der Erkenntnis, daß nur dieser
ihm eine wirklich fühlbare Erleichterung der aus
der Zollgrenze erwachsenden Erschwerung des notwendigen
und unentbehrlichen Bezugs deutscher
Naren bringen könne. Während es im Rahmen der
‚erschiedenen Saarzollabkommen gelang, wenigstens
den dringendsten Forderungen der Industrie
Zenüge zu tun, hatte der Handel unter dem bis-1erigen
Zustand schwer zu leiden. Nun ist auch
;eine Stunde gekommen. Es ist heute freilich kaum
zu beurteilen, inwieweit die Hoffnungen, die auf
liesen Vertrag gesetzt wurden, in Erfüllung geyangen
sind. Mit Genugtuung kann jedoch festzestellt
werden, daß der Vertrag einen nicht unerheblichen
Teil unserer Wünsche, soweit die Warenisten
in Frage kommen, berücksichtigt. Ob allerlings
die erreichten Zollsätze mit der Kaufkraft
ler Verbraucherschaft in Einklang stehen, muß, wie
zesagt, der praktischen Erprobung überlassen bleijen.
Erfreulicherweise steht zu erwarten, daß auch
4ie natürliche Mittlerrolle des Saargebietes für den
Jeutsch-französischem Güteraustausch durch den
Vertrag, wesentliche Anregungen erfahren wird.
Daneben wird der Saarhandel naturgemäß zahl-‚eiche
speziell saarländische Wünsche in den
Listen vergeblich suchen. Saarländische sprich
‚nnerdeutsche Verbraucherinteressen und deutsche
Exportinteressen nach Frankreich sind eben etwas
durchaus Verschiedenes. Aufgabe der für Oktober
vereinbarten Saarzollverhandlungen
wird es daher sein müssen, die
jetzt noch vorhandenen Lücken auszu-Füllen
bzw. diejenigen Zollsätze des
Hauptvertrages, diefür die besonderen
Verhältnisse des Saargebietes zu hoch
zimd, abzutragen. Von diesem Gesichtspunkte
wird man es sogar als ein günstiges Moment bezeichnen
müssen, daß die Hauptverhandlungen und
Jie Saarzollverhandlungen diesmal nicht gleichzeitig
zeführt und zum Abschluß gebracht worden sind.
\bgesehen davon, daß unter dieser Gleichzeitigkeit
lie Belange des Saargebietes bekanntlich schon des
5fteren nachteilig beeinflußt wurden, bleibt nunnehr
genügend Zeit, das vorliegende Abkommen
einer eingehenden Prüfung vom Standpunkte unserer
besonderen Lage aus zu unterziehen. Diese notwendige
Ergänzungsarbeit tut aber der Tatsache
ceinen Abbruch, .daß der neue Vertrag in seiner
sorliegenden Gestalt für das gesamte Saaryebiet,
insbesondere aber für Handel und Ver-Sraucher,
eine sehr wesentliche Erleichterung
seiner zollpolitischen Bürde bedeutet, die
sicherlich nicht ohne günstige Auswirkungen bleiben
wird. Martin.