Full text : 32.1927 (0032)

soweit die Ausfuhr in das Reichszollgebiet
in Frage kommt, folgendes:
Die Kontingentsbescheinigungen über die bis zum 31. August
1927 auszunutzenden Kontingentsmengen verfallen, wenn die
Sendungen nicht bis zum 31. August 1927 zur zollamtlichen
Schlußabfertigung angemeldet und gestellt werden.
Für die Zeit vom 1. September 1927 ab wird der Delegierte
 des Reichswirtschaftsministeriums in Saarbrücken auf
den Kontingentisbescheinigungen durch Stempelaufdruck jeweils
 den Monat angeben, für den sie Geltung haben. Demzufolge
 müssen also die ab 1. September vom Delegierten
auszugebenden Kontingentsscheine den Aufdruck tragen:
„Gültig für September“
Zur Erleichterung der Kontrolle werden ferner auf Anordnung
 des Reichsfinanzministeriums von dem genannten Zeitpunkte
 ab ausschließlich weiße Kontingentsbescheinigungen
 verwandt werden, Diese Kontingentsbescheinigungen
 verfallen, wenn die Sendungen nicht vor Ablauf des
betreffenden Monats zur zollamtlichen Schlußabfertigung angemeldet
 und gestellt werden. Es sind also vom 1. September
1927 ab, soweit es sich um die in der Vereinbarung vom
5. August 1926 enthaltenen Erzeugnisse ‘handelt, ausschließlich
 weiße Kontingentsbescheinigungen gültig,
 die mit dem zutreffenden MonatsvermerK
des Delegierten versehen sein müssen.
Es wird jedoch für den Fall, daß eine
Sendung mit einer verfallenen Kontingentsbescheinigung
 zuı >ollamtlicher
Schlußabfertigung gestellt wird, zuge:
lassen, eine gültige Kontingentsbeschei
nigung nachzuliefern.
Trotz dieser Abmilderung der neuen Bestimmungen werder.
sich zwangsläufig aus der Neuregelung für verschiedene Firmen
 bei der Ausfuhr ührer Erzeugnisse nach dem Reich
Schwierigkeiten ergeben. Diesen Schwierigkeiten wird zum
Teil dadurch abgeholfen werden können, daß für die‘ Moaate
 September und Oktober, für welche nun leider mit
den Monatskontingenten gerechnet werden muß, gewisse Kontingentsausyleiche
 vorgenommen werden, Die Handelskammer
hat sich dieserhalb bereits mit der Regierungskommission in
Verbindung gesetzt und von ihr die Zusage erhalten, daß sie
in dringenden Fällen bereit ist, gewisse Abänderungen der
jetzt bestehenden Verteilung zuzulassen, Mit Rücksicht auf
die Dringlichkeit der Angelegenheit bittet die Handelskammer
alle Firmen, die befürchten, auf Grund der Neuregelung in
Schwierizkeiten zu kommen, ihr ihre Wünsche mit größter
Beschleunigung übermitteln zu wollen, damit sie in der Lage

Die Saargruben im ersten Halbjahr 1927.
Die Krise im Saarbergbau, die im ersten Vierteljahr
 1927 sich bereits ankündigte, hat im zweiten Vierteljahr
1927 einen Umfang angenommen, der dem der schweren
Krisenjahre 1921/22 nicht nachsteht. Die Absatzstockung hat
sich von Monat zu Monat verschärft. Trotz Einschränkung
der Förderung mußten große Kohlenmengen auf Halde gestürzt
 werden. Infolgedessen sind die Haldenbestände
außerordentlich angewachsen, und die Autnahmefähigkeit
mancher Läger ist nahezu erschöpft. Am 31. Dezembeı
1926 betrug der Haldenbestand an Kohle 65405 t, er wuchs
im Januar um 7271 t, im Februar um 58928 t, im März um
200137 t, im April um 776416 t, im Mai um 34783 t und
im Juni um 58335 t, Auch die Kokserzeugung der staatlichen
Kokerei Heinitz konnte nicht voll abgesetzt werden, rund
3500 t wurden seit Januar den Halden zugeführt, Insgesamt
belaufen sich die Haldenbestände Ende Juni 1927 auf 502 344
Tonnen Kohle und 5058 t Koks. In weitgehendem Maße hat
die französische Bergwerksdivektion von dem Mittel deı
Feierschichten Gebrauch gemacht. Am 28. März, 4., 16.
und 25. April, 2., 9. und 16, Mat, 20, und 29, Juni wurde auf
allen Kohlengruben des Saarreviers gefeiert, Im Juli und
August sind die Feierschichten fortgesetzt worden, sie fallen
jeweils auf den Montag. Die außerordentlich ernsten Rückwirkungen
 der Feierschichten auf die Lage der Bergarbeiter
sind bekannt,
Die Förderung im ersten Halbjahr 1927 hält sich noch
etwas über der des ersten Halbjahres 1926, und zwar dank
der guten Ergebnisse in den Monaten Januar/März 1927, Im
einzelnen ergibt sich folgendes Bild:

ist, der Direktion für wirtschaftliche Angelegenheiten alle
in Betracht kommenden Anträge gesammelt vorzulegen.
Für die Einfuhr deutscher Erzeugnisse in das
Saargebiet im Rahmen der Saarkontingente gelten
die von der französischen Zollverwaltung auszustellenden
Köntingentsscheine. Die Frage, ob die französische Zollverwaltung
 ab 1. September Monatskontingentsscheine auszibt
 oder von Sammenlkontingeintsscheinen jeweils nur die
monatlich zur Verfügung stehenden Mengen abschreibt, steht
1och offen. Wir werden nicht verfehlen, die Firmen über
die von der Zolldirektion getroffene Entscheidung raschestens
zu unterrichten,
Wir bemerken bei dieser Gelegenheit weiter, daß seitens
der Regierungskommission eine allgemeine Neuverteilung
 der Kontingente vorläufig nicht in Aussicht
 genommen ist, nachdem das Ergebnis der für Oktober
zu erwartenden Saarzollverhandlungen ohnedies eine Solche
arforderlich machen wird. Aus Zweckmäßigkeitsgründen
ı1at sich die Handelskammer mit diesem Standpunkt einverstanden
 erklärt,

Wiederöffnung des Pariser Büros der KHandelskammer
 am 1. September 1927.
Die Handelskammer macht darauf aufmerksam, daß ihr
Dariser Büro, das mit Rücksicht auf die Urlaubszeit für die
Dauer des Monats August geschlossen war, seine Tätigkeit
am 1. September wieder aufnimmt.

Devisennotf)+
vom 48, bb.

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 In Berlin und Paris
=. Auaust 1927.

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16.47 ‚6.06%4! 124.02
16.46 [6.072] 12402 |

Staatliche Verpachtete Förderung Arbeits- Durchschn,
Gruben Gruben insgesamt tage Tagesförder
‚anuar 1155387 36766 1192153 24,27 49116
7ebruar 1176451 34851 1211312 23,94 50595
Aärz 1261638 27175 1288813 25,85 408536
April 1010623 308% 101518 21,06 49458
Mai 1053620 31760 10853380 21,98 40372
Juni 1038236 33069 1071305 22,06 48571
1. Halbjahr 1927: 66950955 191526 6390481 139,16 49515
i. Halbjahr 1920: 65241443 178381 6702824 1146,43 45811
Insgesamt weist die Förderung von Januar bis Juni 1927
ilso rund 192000 t mehr auf als im entsprechenden Zeitraum
1926. Der Absatz hingegen ist infolge der oben gekenn-‚eichneten
 Entwicklung geringer, nämlich 6453381 t in 1927
zegen 6743716 t in 1926. Von der Förderung des ‚ersten
Adalbjahres 1927 wurden 528586 t (519839 t) im eigenen
3Zetrieb der Zechen verbraucht, 171854 (177089) t an die
3Zergarbeiter abgegeben, 1784410 (174927) t an die staatiche
 Kokerei zur Verkokung und 38i (223) t an die
3rikettfabrik zur Brikettierung geliefert und 55741117
5871 638) t zum Verkauf und Versand gebracht, woraus sich
ler bereits genannte Gesamtabsatz ergibt.
Die Kokserzeugung, deren monatliches Ergebnis anıähernd
 konstant ist, hat 126180 (124950) t erreicht, die
Zriketterzeugung, die nur im Februar betrieben
wurde, ‘hat 285 (161) t Briketts geliefert.
Die Belegschaft hat sich infolge der von der fran-‚ösischen
 Grubenverwaltung vorgenommenen Entlassungen
‘ühlbar verringert. Von Januar bis Juni 1927 ist die Zahl
ler Arbeiter unter Tage um 1756, der Arbeiter über Tage
ım 200 und der Arbeiter in den angegliederten Betrieben um
1 insgesamt um 1959 Köpfe zurückgegangen. Fast 2000
            
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