hora, Tisovec; 'Usti n./L., Usti n./L. mesto (siehe
Mmernach), Zvolen: .
für Frachtgüter: 24 Stunden;
für Eilgüter und lebende Tiere: 12- Stunden.
Die ‘Zuschlagsfristen Werden berechnet für Sendungen,
die in jeder Richtung laufen oder in diesen
Stationen zur Beförderung aufgegeben oder ausgeliefert
werden. Wenn die Sendung mehrere Stationen
des gleichen Ortes berührt, so wird die Zuschlagsfrist
nur einmal berechnet.
Die Zuschlagsfrist für Usti n./L. mesto findet keime
Anwendung auf Sendungen in Wagen, die die Station
Usti n./L.-Stadt in der Richtung von Praha nach
Podmokliy oder umgekehrt durchlaufen.
b) Bratislava sriad. nadr.:
für Frachtgüter: 24 Stunden;
für ‘Eilgüter und lebende Tiere: 12 Stunden.
‘Die -Zuschlagsfristen werden berechnet für Sendungen,
die von Vajnory über Bratislava *Nov& Mesta
oder über Raoistorf oder umgekehrt laufen.
?} Breclav:
‘für Frachtgüter: 24 Stunden;
für Eilgüter und lebende Tiere: 12 Stimden.
Die Zuschlagsfristen werden berechnet für Stück-Pen
die die Station in irgendeiner Richtung durchaufen,
ausgenommen in der Richtung Brno—Bratislava
oder umgekehrt, sowie mit Ausnahme der für
das Ausland bestimmten oder vom Ausland kommenden
Sendungen.
d) Moracska Ostrava-Privoz:
für Frachtgüter: 24 Stunden;
für Eilgüter und lebende Tiere: 12 Stunden.
Die Zuschlagsfristen werden berechnet für Sendungen,
die für die Eisenbahn Ostrava—Frydlant ankommen
oder von ihr herkommen, sowie für Sendungen,
die in dieser Station zur Beförderung aufgegeben
oder in %hr ausgeliefert werden.
Olomoue hl. n.:
für Frachtgüter: 24 Stunden; ; .
für Eilgüter und lebende Tiere: 12 Stunden,
Die Zuschlagsfristen werden berechnet für Sen-Jungen,
die in der Station zur Beförderung aufgegeben
oder in hr ausgeliefert werden, ierrier für
Sendungen, die für die Linien nach Prostejow, Krnov.
Sumperk ankommen oder von diesen Linien her
kommen.
f) Prerov:
für Frachtgüter: 24 Stunden;
für ‘Eilgüter und lebende Tiere: 12 Stunden.
‘Die Zuschlagsfristen werden berechnet für Sendungen,
die nach oder vön Brno durchlaufen.
g) Vrutky:
für Frachtgüter: 24 Stunden;
für Eilgüter und lebende Tiere: 12 Stunden,
Die Zuschlagsfristen werden .benechnet für Sen:
dungen, ‚die nach oder von Kremmice durchlaufen.
Für Sendungen jeder Art, die über tie Prager -Bahnhöfe
und über die im Bezirk von Groß-Prag gelegenen Linien
befördert werden, nämlich:
a) 48 Stunden für Frachtgüter tind 24 Stunden für
Eilgüter und lebende Tiere, bei Sendungen, ‚die 'in
irgendeiner Richtung über die Bahnhöfe’ von Vrsovice-Nusle,
Smichov, Liben horni nadr., beide Bahnhöte
von Bubna, den Bahnhof von Vysocany laufen; ‘berührt
die Sendung mehrere der oben bezeichneten
Stationen, so wird die Zuschlagsfrist nur einmal
berechnet. .
24 Stunden für Frachtgüter und 12 Stunden für Eilzüter,
die in den Stationen von Praha Wilsonovo
nadr., Praha Masarykovo nadr., Smichov und :Liben
horni nadr. ausgeliefert werden, .
24 Stunden für Frachtgüter und 12 Stunden für 'Eilgüter,
die in Stare Strasnicte zur ‘Beförderung aufgegeben
oder ausgeliefert werden.
24 Stunden für jede nach den Stationen der Linie Sahy=-Lucenec
bestimmte oder über diese Linie geförderte
Sendung. .
24 Stunden für die in den Bahnhöfen Okna Slatina und
Bickiv tovaren sowie in den Stationen der Linie Trebuseny—
Jasinma zur Beförderung aufgegebene oder nur zur
Ausheferung gelangte Sendung. |
Außer ‚diesen Zuschlagsfristen gelten auch die im Gütertarif
ler tschechosliowakischen Staatseisenbahnen, Teil‘ Il, ent-3altenen
Zuschlagsfristen.
V., Saarbahnen: ‘Bei den Saarbahnen bestehen keine
besonderen Zuschlagsfristen.
x
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