Full text : 32.1927 (0032)

Eisenstein
Furth i. W.,
Eger
Bodenbach
Tetschen
Reichenberg
Oderberg
Sosnitza
Hindenburg
Beuthen
Fraustadt
Neu-Bentschen
Prostken
Eydtkuhnen
Tilsit
Königsberg
Stettin
Saßnitz Hafen ”
Warnemünde „
Lübeck »
Fiensburg Weiche „ „
Hamburg-Wilhelmsburg nach Saarbrücken
Bremen Vbf. „
Von der Schweiz nach dem Saargebiet:
Friedrichshafen nach
Friedrichshafen nach
Lindau nach
Lindau nach
Von Oesterreich
Kufstein nach Saarbrücken 66
Kufstein nach Homburg 44
Salzburg nach Saarbrücken &
Salzburg nach Homburg 49
Simbach nach Saarbrücken 68
Simbach nach Homburg 48
Passau nach Saarbrücken 78
Passau nach Homburg 56
Von der Tschechoslowakei nach dem Saargebiet:
Eisenstein gach Saarbrücken 8?
Furth i. W. e
Eger Ti
Bodenbach 02
Tetschen 92
Reichenberg 99
Oderberg 119
Von Polen und von Litauen nach dem
Sosnitza nach
Hindenburg
Beuthen
Fraustadt
Neu-Bentschen
Prostken
Eydtkuhnen
Tilsit „
Von Ostseehäfen, Schweden und Dänemark nach dem
Saargebiet:
Königsberg i. Pr.
Stettin
Saßnitz Hafen
Warnemünde
Lübeck
Flensburg

nach Saarbrücken 82

Saargebiet:
Saarbrücken 109
111
106
101
101
140
161
126

nach Saarbrücken 119
106
124
93
101
101

Gebühren für Privataleisanschlüsse
der deutschen Reichsbahn.
Entsprechend der vom Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
 Anfang Juli dieses Jahres beschlossenen
Beseitigung von Härten im Eisenbahn-Gütertarif sind auch
die Gebühren für die Bedienung der Privatgleisanschlüsse
herabgesetzt worden. Mit der Ermäßigung der Sätze der
ersten Staffel des Deutschen EisenbahnGütertarifs,- Klasse E,
treten die nachfolgenden neuen Gebühren ab 1. August
1927 in Kraft,
Anschluß gebührentarif ab 1. August 1927.
(8 21 der Bedingungen.)
In die Sätze für „alle übrigen Güter“ ist die 7prozentige
Verkehrssteuer eingerechnet.

A. Bahnhofsanschlüsse.

"”hrlicher Wagenverkehr
0)! über 10000
alle
Y Ile | übrigen
Güter
RZ Rpf,
:— Wagen

Entfernung | Ro
I_r.

bis 1 km einschliesslich
über 1—2 km einschl.
2—5
|
4—u
5.
6 .
nn 7—o »
für jeden weiteren km;
mehr. .

.
1)
160
185
VA
240
265
295
25

0
A

85
105
125
°45
5

110 75 80
135 95 100
155 - 110 115
175 125 135
\ 140 150
155 165
175 185
20

7

\

+
20

55

B. Anschlüsse auf freier Strecke.

2
‚ar Wagenverkehr
1-—10°90 | über 10000
alte alle
-brigenF Kı'le | übrigen
ter Güter
“ER Ref,
ren

Entfernung
von Tarifstation bis
Mitte Uebergabegleis

A

,

]

bis 1 km einschliesslicl
über ”- 2 km einschl.

And
R

155
180
255
5

90 [| 100
125 130
165 175
190 205
220 235
245 265
275 295
305 325
30

o n, N
‚ür jeden weiteren km
mehr .

Deutsch-niederländischer Verbandsgütertarif.
Zum Teil I ist am 1. August dieses Jahres der Nachtrag 4
ınd zum Teil II, Heft 1, der Nachtrag 5 in Kraft getreten.
Der erste Nachtrag bringt neben verschiedenen Aenderungen
der allgemeinen Tarifvorschriften, der Gütereinteilung und
les Nebengebührentarifs für die niederländischen Strecken
vesentliche Neuerungen für die Berechnung der Fracht bei
3ütern in Privatbehälterwagen. Bisher wurde die
Tracht bei Beförderung in einem Behälterwagen bei Frachtgut,
Silgut oder beschleunigtem Eilgut für das Reingewicht der
n den Gefäßen verladenen Flüssigkeiten, jedoch für minlestens
 10000 kg für den Wagen nach den in Betracht
xommenden Wagenladungssätzen berechnet. Eine Erleichteung
 ist insofern eingetreten, als künftig bei Verwendung
nehrerer Privatbehälterwagen für eine Senlung
 die Fracht nach den 15-t-Sätzen, mindestens für
0000 kg für den Wagen, berechnet wird, während bisher in
;Oolchen Fällen (Versand in mehreren Privatbehälterwagen)
jei Aufgabe eines Gewichts von 10000 kg die teueren
‚O-t-Frachtsätze zur Anwendung gelangten. In den beiden
vorgenannten Fällen wird die Fracht um 9 Pfg. für den
Wagen und für jedes Kilometer der niederländischen Enternung
 ermäßigt*). Die Vorschriften über die Frachtberech-1ung
 im Absatz (2) des 8 43 (Beförderung in anderen
Privatwagen) sind wie folgt neu gefaßt:
*) Die Versender haben darauf zu achten, daß sämtliche
zu einer Sendung gehörige Frachtbriefe folgenden Vermerk
ragen: „Sendung von ... kg“ (Gesamtgewicht der Sendung),
‚bestehend aus ... Wagen“ (Anzahl der zu gleicher Zeit
an einen Empfänger aufgelieferten Wagenladungen).
„Der Frachtberechnung zu den Stückgutsätzen ist jedoch
ein Mindestgewicht auf der deutschen Strecke von 3000 kg,
auf der niederländischen Strecke von 2500 kg für den
Wagen zugrunde zu legen, wenn nicht die Wagenladungsfracht
 niedriger ist.
Bei Verwendung von mehreren anderen beladenen Privatwagen
 für eine Sendung kommt auf der niederländischen
Strecke, wenn die Berechnung der Fracht für den Wagen
nicht billiger ist, als Mindestgewicht in Betracht:
a) bei Berechnung nach den 5-t-Sätzen: ein Drittel (aufgerundet
 auf 100 kg) des gesamten Ladegewichts der
benutzten Wagen, mindestens jedoch 10000 kg:
            
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