Full text : 32.1927 (0032)

völlige Zurückhaltung der Konsumentenkreise von
weiteren Käufen und auch die bereits getätigten
Abschlüsse wurden nur in schleppender Weise abgewickelt.“

Das Börsenschiedsgericht ist im verflossenen
 Jahr in 170 Fällen in Anspruch genommen
worden. Vor dem Oberschiedsgericht kamen 10
Fälle zur Verhandlung.

Der Kassenbericht, der von Herrn Direktor
Rothhaus erstattet wurde, fand die Zustimmung
der Generalversammlung. In der Aussprache wurden
 Klagen laut über zu hohe Frachten und übermäßig
 lange Beförderungsdauer beim Warenbezug
aus Frankreich. Der als Vertreter der Handelskammer
 anwesende Herr Dr. Zirkler versprach,
diese Beschwerden zu verfolgen und nach Möglichkeit
 für Abhilfe zu sorgen.

Wirtscha:.

Iindexziffern der Stadt Saarbrücken
und des Saargebietes im Juli 1927.
Nach Mitteilung des Statistischen Amtes der Regierungs:
kommission des Saargebietes hatten die Indexziftern deı
Stadt Saarbrücken und des Saargebietes im Monat Juli 1927
folgende Höhe:

Saarbrücken Saargebiet
Stadt
Gesamtiebenshaltungskosten 503,6
Gesamtlebenshaltung ohne Wohnung 671,5
Ernährung 625.1
Wohnung 338,7
Heizung und Beleuchtung ; 595,2
Bekleidung 827,9

592
657
624
338,7
735

Verk:

sonstiger Bedarf einschl. Verkehr
Srnährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung
 und Bekleidung

820,9 802
576,7 561

Einfuhr französischer Weine In das Saargebiet.
in einem Artikel von Douarche in dem „Exportateur
Francais“ Nr. 548 von 1927 über die Ausfuhr französischer
Weine belinden sich einige statistische Angaben über
die Einfuhr französischer Weine im das Saargebiet, Danach
sollen im Jahre 1919 10000 hl französischer Weine in das
Saargebiet eingeführt worden sein, 1924 80000 hl und 1925
und 1926 mehr als 50000 hl.

Sa

sen.

Eisenbahn.

Fahrpreisermäßigungen zum Besuch von Mustermessen
 bei Benutzung fahrplanmäßiger Züge.
Nach dem Vorbilde der deutschen Reichsbahnverwaltung hat
die Eisenbahndirektion des Saargebietes mit Wirkung vom
1. August dieses Jahres den Besuchern von Mustermessen
auf den Eisenbahnen des Saargebietes in der 1., 2. und
3. Klasse (auch in Schnellzügen) eine Ermäßigung von 25 0%
des üblichen Fahrpreises gewährt. Bei Inanspruchnahme der
Vergünstigung hat der Reisende einen Ausweis der für
seinen Wohnort zuständigen Handelskammer oder den Messeausweis
 vorzulegen, daß der Reisende Aussteller oder Einkäufer
 der zu bezeichnenden Mustermesse ist.
Bei Fahrten in Sonderzügen und bei Gesellschaftsfahrten
werden nur die Ermäßigungen, wie sie für diese Züge
bzw. Gesellschaftsreisen im Eisenbahn-Personen- und Gech
 Teil II der Saarbahnen vorgesehen sind, gewährt
er Uebergang in eine 'höhere Klasse ist gegen Lösung von
Uebergangskarten zugelassen. Bei Berechnung des Preises
der Uebergangskarten gelten die Fahrkarten als Fahrausweis
des allgemeinen Verkehrs.
Für welche Messe und für welche Zeit die Ermäßigung
gewährt wird, wird im Einzelfalle bekanntgegeben. Für die
kommende Leipziger Messe wird voraussichtlich die vorgenannte
 Bestimmung Anwendung finden.

Rücknahme und Umtausch gelöster Fahrkarten.
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Ferien- und Urlaubszeit
und. die vielfache Unkenntnis der Bestimmungen, die hinsichtlich
 der Rückgabe und Umtausch von Fahrkarten bei dem
reisenden Publikum besteht, dürfte es zur Aufklärung zweckmäßig
 sein, auf die betreffenden Vorschriften, die hierfür
gelte ’hinzuweisen.
Auf der Zugausgangsstation können Fahrkarten am Schalter
 bis kurz vor Abfahrt des Zuges, zu dem sie gelöst
wurden, gegen andere Fahrkarten umgetauscht oder gegen
Erstattung der Fahrkosten zurückgegeben werden. Sind die
Karten bereits gelocht, aber zur Fahrt nicht benutzt worden,
so werden sie nur dann zurückgenommen. wenn die Nichtbenutzung

 durch einen Aufsichtsbeamten bescheinigt ist.
Tragen die Karten in diesen Fällen den Vermerk: „Zug
versäumt“ oder „Freiwillig zurückgeblieben“, so wird bei
ler Rücknahme von dem Fahrpreis die Gebühr einer Bahnsteigkarte
 in Abzug gebracht. Ist auf eine zur Rückgabe
>der zum Umtausch vorgezeigte Karte Gepäck abgefertigt,
:;o kann die Karte nur dann zurückgenommen werden, wenn
zleichzeitig auch das Gepäck zurückgenommen wurde und
ler erforderliche Nachweis durch eine Bescheinigung der
Gepäckabfertigung erbracht ist. Andernfalls kann das Fahrzeld
 nur auf schriftlichen Antrag durch das Reichsbahn-/erkehrsamt
 vergütet werden.
Hat der Reisende eine Fahrkarte laut Nachweis eines
Zisenbahnbediensteten nur teilweise zur Fahrt benutzt, so
<ann ihm in der Regel das Fahrgeld für die nicht benutzte
Strecke auf der Zielstation der Reise sofort auf mündlichen
\ntrag durch die Fahrkartenausgabe erstattet werden; Hierbei
ritt für die durch die Bearbeitung entstehenden Kosten ein
Abzug von 10% ein.
Erstattungsanträge, zu deren Erledigung die Fahrkartenausgabe
 nicht zuständig ist, werden in diesen Fällen gleichfalls
ntgegengenommen und von dieser an das zuständige Reichsahn-Verkehrsamt
 oder — bei Auslandskarten — an die
Reichsbahndirektion weitergegeben.
In allen Fällen kann aber einem Erstattungsantrage nur
;tattgegeben werden, wenn die Nichtbenutzung oder die unvollständige
 Ausnutzung der Fahrkarten ordnungsmäßig durch
ainen Eisenbahnbediensteten bescheinigt ist.

Güterverkehr deutsche Reichsbahn — Saarbahnen.
Zahlreiche Anfragen geben uns Anlaß, im Nachgang zu
ınserer Mitteilung über die Neuregelung des Reichsbahnjütertarifs
 in Nr. 30 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ nochnals
 darauf hinzuweisen, daß die neuen Frachtsätze auch für
lie Sondertarife im direkten Güterverkehr deutsche Reichsjahn
 — Saarbahnen gelten, soweit sie für die Frachtberechıung
 auf Grund der Frachtsätze des neu herausgegebenen
Srachtsatzzeigers Heft C I a Anwendung finden
            
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