Full text : 32.1927 (0032)

Rückblick auf die Tabakwirtschaft des Saargebietes
in den letzten Jahren.

Wenn es angebracht erscheint, die Tabakwirtschaft
 des Saargebietes in den letzten Jahren einer
besonderen Betrachtung zu unterziehen, so liegt dies
erstens in der Wichtigkeit, welche dem Tabakgewerbe
 im Rahmen der gesamten Saarwirtschaft zuzuweisen
 ist, und zweitens in dem Umstand begründet,
 daß wir auf diesem Gebiete des wirtschaftlichen
 Lebens eine Sonderregelung zu verzeichnen
 haben, der analoge Fälle sonst nicht zur
Seite stehen.
Die Bedeutung des Tabakgewerbes ergibt sich
aus folgenden Ziffern: Wir zählen jetzt im Saargebiet
 etwa 40 Herstellungsbetriebe der Tabak-,
Zigaretten- und Zigarrenindustrie, welche mit einem
sogenannten Inlandskontingent bedacht sind. Sie
ernähren insgesamt etwa 1600—2000 Arbeitskräfte
und zwar in der Weise, daß — von der Mindestzahl
ausgehend — in der Rauch-, Kautabak- und der
Zigarettenindustrie in gleicher Weise etwa je 600,
in der Zigarrenindustrie etwa 400 Personen ihr
Brot finden dürften. Rechnet man nun noch die Zahl
der Arbeitskräfte hinzu, welche in der sehr entwickelten
 Kartonnagenfabrikation des Saargebietes
lediglich für die Zwecke der Zigaretten- und Rauchtabakindustrie
 ihre Beschäftigung finden, — es sind
dies etwa 3—400 Personen —, so erhellt daraus,
daß der Tabakverarbeitung in dem Rahmen der
Mittel- und Kleinindustrie des Saargebiets eine sehr
bedeutsame Rolle zuzuweisen ist. Dabei hat man zu
bemerken, daß in den für die saarländische Tabakindustrie
 günstigen Zeiten von ihr mindestens 5000
Personen beschäftigt wurden. An wirklich bedeutsamen
 Spezialtabakhandlungen hat das Saargebiet
etwa die Zahl von 250 aufzuweisen. Die Zahl der
Geschäftsbetriebe, welche sich sonst noch im Nebenerwerb
 mit dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen
befassen, ist naturgemäß sehr groß, aber nicht zu
bestimmen. Es sei hierbei erwähnt, daß für das
Jahr 1926 die Zahl von etwa 3000 Gastwirten nachgewiesen
 wurde, die ja alle auch Tabakerzeugnisse
führen; darüber, wieviel Kolonialwaren- und
Schreibwarengeschäfte und Friseure noch Tabakwaren
 führen, konnte eine Uebersicht nicht erlangi
werden. -— Es ist festzustellen, daß der Beschäftigungsgrad
 der Tabakindustrie und zwar besonders
seit 1925 wesentlich abgenommen hat, während die
Zahl der Handelsbetriebe und der in ihnen beschäftigten
 Personen nicht sehr wesentlich zurückgegangen
 sein dürfte. Die Gründe, derentwegen die
Beschäftigungsziffer der Industrie seit 1919 eine
schwankende und in letzter Zeit sehr absteigende
Tendenz zeigt, liegen naturgemäß in den zollpolittschen
 Wendungen, den Währungsumständen sowie
überhaupt den wirtschaftlächen Schicksalen, denen
das Saargebiet unterworfen war.
Auf alle diese Dinge einzugehen, würde zu weit
führen, und es erscheint angebracht, die geschichtliche
 Entwickelung des saarländischen Tabakgewerbes
 von dem Zeitpunkt an zi verfolgen, der es
vor eine ganz neue Lage der Dinge stellte. Es ist
dies der 20. August 1925. An diesem Tage trat
auf Grund einer Verfügung der Regierungskommission
 die sogenannte Kontingentierung des Inlandsverbrauchs
 an Tabakerzeugnissen in Kraft, Es ist
an dieser Stelle bereits über diese Kontingentierung
gesprochen worden (s. S. W. Z. Nr. 38 vom 17.

September 1925). Die Sache lag kurz gesagt so,
daß mit dem 10. Januar 1925 die Zollgrenze Saargebiet—
 Frankreich aufgehoben wurde. Das gab
Frankreich, welches ja die rein steuerlichen Belange
 seines Tabakmonopols an der Grenze durch
die Zollbehörden wahrnehmen läßt, Gelegenheit,
eine mangelnde Ueberwachungsmöglichkeit der Tabakeinfuhr
 in das Regiegebiet festzustellen und
2inen Schutz vor dem Hereinströmen saarländischer
und deutscher Fabrikate zu verlangen. Die Regie-"ungskommission
 des Saargebietes und die franzö-;ische
 Regierung einigten sich darauf, daß dieser
Schutz automatisch in einer Kontingentierung des
nlandsverbrauches an Tabakerzeugnissen des Saarzebietes
 zu finden sei. Es ist ja nun immer in Frage
zestellt worden, ob diese besondere Vorsichtsmaßı1ahme
 in Gestalt der saarländischen Kontingentierung
 erforderlich sei; die maßgebenden wirtschaftlichen
 Vertretungen hatten sich jedenfalls gegen
 die Notwendigkeit der Kontingentierung ausgesprochen,
 und wenn man heute an der Grenze
5Saargebiet— Frankreich noch immer eine recht einzehende
 Ueberwachung der Reisenden bezüglich etwaiger
 Tabakeinfuhr durch die in so reichem Maße
zur Verfügung stehenden französischen Gendarmen
feststellen kann, so werden die seinerzeit gegen die
Kontingentierung erhobenen Einsprüche durchaus
nicht entkräftet. Nachdem aber nun einmal die Rezierungskommission
 einen entsprechenden Beschluß
zefaßt und die beteiligten Kreise zu entsprechenden
Vorschlägen aufgefordert hatte, blieb diesen nur der
Weg positiver Mitarbeit übrig und nach zahllosen
Sitzungen — was bei der Schwierigkeit der Materie
nicht Wunder nimmt — einigte man sich auf einen
gemeinsamen Vorschlag, welcher der Regierungskommission
 unterbreitet und von ihr, allerdings
nicht in allen Teilen, akzeptiert wurde. Wichtig
 aber war — und dies ist anzuerkennen —, daß
die zur Geltung gebrachten Hauptgesichtspunkte 1.
»iner Elastizität in der Kontingentsverwaltung, 2.
ner gewissen Selbstverwaltung, 3. der Unübertragoarkeit
 der Kontingente ihre Berücksichtigung fanden.
 Der Beachtung der ersten beiden Momente
ınd dem Umstand, daß das Gesamtkontingent hoch
zenug bemessen war, ist es zu verdanken, wenn
man heute im großen und ganzen eine reibungslose
 Abwickelung der Kontingentierung feststellen
kann, die wohl der Tabakwirtschaft gewisse Erschwerungen,
 aber nicht die gefürchtete Knebelung
yebracht hat. — Immer bleibt die Frage offen, ob
die Kontingentierung überhaupt notwendig war. —
Dabei darf im übrigen nicht unerwähnt bleiben,
daß infolge des bei der ersten Kontingentszuteilung
fast durchweg angewandten Maßstabes, der fast
ausschließlich die im Jahre 1924 von den einzelnen
Betrieben versteuerten Mengen berücksichtigte, sich
Joch zunächst für eine ziemliche Anzahl von Unterachmungen
 und zwar besonders Kleinhandelsfirmen
Yärten ergeben hatten. Vor der Zugrundelegung
der Versteuerung eines einzigen Jahres für die
Kontingentszuteilung war von den beteiligten Kreisen
 hinreichend gewarnt worden. Es gelang ijedoch,
 eben infolge der erwähnten Elastizität der
Kontingentsverwaltung, auch in den oben angegebenen
 Fällen nach einiger Zeit Befriedigung zu
schaffen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.