(unter Berücksichtigung der von der Grubenverwaltung eingelegten
3 Feierschichten) 4193 Wagen. Nicht rechtzeitig gestellt
wurden insgesamt 2391 Wagen.
An Gütern wurden insgesamt 1776635 t (1655252 t im
Vormonat) befördert; hiervon entfallen 12955 t auf Stückgut.
Die Zunahme um 121383 t ist einerseits auf die größere
Zahl der Arbeitstage (25 gegenüber 24 Tagen), andererseits
auf die bessere Wirtschaftslage von: Industrie, Handel und
Gewerbe (ausgenommen Bergbau) zurückzuführen. Im Bergbau
wurden infolge Absatzschwierigkeiten drei Feierschichten
eingelegt. Ausgeführt wurden im Berichtsmonat insgesami{
731939 t; davon entfallen auf Kohlen 537629 t, auf sonstige
Wagenladungsgüter 192 405 t aınd auf Stückgut 1905 t. Gegenüber
dem Vormonat ist eine Zunahme von 106130 t festzustellen.
Eingeführt wurden an Kohlen 36000 t, an sonstigen
Wagenladungsgütern 399356 t und an Stückgütern 6022 t, ins:
gesamt 441378 t. Die Zunahme beträgt 4482 t. Im Binnen:
verkehr ist im Monat Mai eine Steigerung von 10771 |
gegenüber dem Vormonat eingetreten; insgesamt wurden
603318 t bewegt.
Die Betriebslage während des Berichtsmonats war im
allgemeinen gut. Die Ueberleitung zum Sommerfahrplan ging
reibungslos vor sich. Der Bewältigung des Personenverkehrs
dienten 401698 Zugkilometer und 11690994 Wagenachskilometer,
der Bewältigung des Güterverkehrs 126712 Zugkiloineter
und 10337464 Wagenachskilometer.
Reichsbahn.
Sonderzüge zum Katholikentag.
Der diesjährige Katholikentag findet vom 4 bis 6. Sep
iember in Dortmund statt, Zur Gewinnung einer Uebersicht
mit welcher Reisebeteiligung aus dem Saargebiet gerechnet
werden kann und ob evtl. Gesellschaftssonderzüge mit Fahr
preisermäßigung zu fahren sind, wird amheimgestellt, etwaigt
Anmeldungen bis zum 5. August, möglichst von den einzelner
Arten gesammelt, an das Amtliche Reisebüro der Eisenbahn
dircektion des Saarvebietes in Saarbrücken einzusenden
Neuregelung des Reichsbahn-Gütertarifs.
Die im der Presse wiederholt behandelte Neuregelung des
Reichsbahn-Gütertaröfs im Rahmen der Beschlüsse der Ständigen
Tarifkommission vom 9, Juni 1927 und 28., 29, und
30. Juni 1927, die inzwischen die Genehmigung des Verwaltungsrates
der deutschen Reichsbahn gefunden haben,
wird am 1. August dieses Jahres eingeführt.
In kurzem Abriß lassen wir nachstehend die wichtigsten
Aenderungen folgen:
Beschlüsse von allgemeiner Bedeutung.
ı. Abfertigungsgebühren .
Es wurde beschlossen, die Abfertigungsgebühren, die zur
Zeit für alle Entfernungen in gleicher Höhe erhoben
werden, zur Entlastung der Nachfrachten künftig wie folgt
zu staffeln:
Abfertigungsgebühren für 100 kg in Reichspfennig:
1i—10 km
i1—20 km
21—0 <m
31—40 ‚m
1H—5) «m
51—-60 km
61—70 km
71—80 km 17
81—90 km 18 16 a 1)
91—100 km 19 17 15 + 10
über 100 km 20 18 10 14 13 12 10
2. Bezeichnung der Klassen.
Lie neue Zwischenklasse D1 erhält die Bezeichnung E,
die Bezeichnung der jetzigen Klassen E und F wird demgemäß
in F und G geändert, (Diese Aenderung der Klassenbezeichnung
kommt jedoch zunächst moch nicht‘ zur Durch-Führung,
da die neue Zwischenklasse D1 bis auf weiteres
noch ‚eine Leerklasse bleibt.)
In diesem Zusammenhang seien noch kurz die in der
147, Sitzung der Ständigen Tarit’kommission, Frankfurt a. M.,
am 9, Juni 1927 gefaßten Beschlüsse betr, Neuregelung des
Normalgütertarifs wiederholt:
a) Die Abstufung der Klassen (horizontale Staffelung)
wurde wie folgt festresetzt‘
A B C D DI E F
9% 79 6 54 45 35 26
Heutige Verhältniszahlen:
A B CC D DI E F
100 85 70 5° — 3 2%
Dadurch ergibt sich eine Frachtsenkung bei Klasse A
um durchschnittlich 5%, Klasse B um 7%, Klasse €
um 7% und Klasse D um 2%.
b) Die Zuschläge für die 10-t-Nebenklasse sollen unter
Vorbehalt der späteren Nachprüfung der 5-t-Nebenklassen-Zuschläge
wie folgt ermäßigt werden:
A B C D D1 E F
7 9% 7 9% 10 % 15 % 20 % 20 9% 25
Heutige Zuschläge:
A B c D D1 E F
10 % 10 9% 15 0% 20 % 25 9% 30 9%
Der Zuschlag für die 5-t-Nebenklasse der Klasse D?
wurde auf 50 % festgesetzt.
Aus Anlaß der Neuregelung wird am 1. August 1927
der Frachtsatzzeiger Heft C1a der deutschen Reichsbahn
neu herausgegeben. Derselbe enthält bereits neben den ermäßigten
neuen Frachtsätzen die Frachtsätze für die neue
Klasse D1 und für die Nebenklassen D 1° und D 1%.
Zu gleichem Termine werden eine Reihe Ausnahmetarife
wesentlich geändert werden. Die Seehafen-Ausnahmetarife
und die übrigen Wettbewerbstarife der deutschen Reichsbahn
erfahren eine Nachprüfung und evtl. spätere Aenderungen,
Auf die Aenderungen des Nottarifs und des Ausnahmetarifs
‘ür frische Kartofifein wird auch noch besonders hingewiesen.
Die für den Bereich der deutschen Reichsbahn am 1.
August dieses Jahres in Kraft tretende Neuregelung erstreckt
sich auch auf die direkten Tarife (Sondertarife)
im Verkehr zwischen Stationen der Saarbahnen und der
deutschen Reichsbahn.
Ueber die weiteren Einzelheiten der Tarifänderungen und
die neuen Frachtsätze erteilt das Verkehrs- und Tarifbüra
der Handelskammer Auskunft.
Verkehrssperren.
Die nach Großcotta angeordnete Sperre ist aufgehoben. Dei
Gesamtverkehr auf der Strecke Pirna—Großcotta wird af
22. Juli wieder aufgenommen.
*
Die angeordnete Sperre für alle Österreichischen Ueber
ginge ist aufgehoben.
Die angeordnete Sperre nach und über Oesterreich im
Durchlauf durch die Tschechoslowakei ist aufgehoben.
Schadenersatzpflicht der Reichsbahn bei Aushändigung
des Duplikatfrachtbriefes vor Annahme
des Gutes,
Bei einer Güterabfertigungsstelle hatte sich. der Mißbrauch
eingeschlichen, daß die Frachtbriefe vor der Annahme des
Gutes mit dem Annahmestempel versehen wurden. Diesen
Mißbrauch machte sich ein gewisser Z. in G. zunutzen,
Z. verkaufte der Firma G. in B. 900 Zentner Roggen (3
Wagen), zahlbar gegen Vorlegung des Duplikatfrachtbröefes.
Die 3 Wagen sollten vereinbarungsgemäß von Z. an die
Firma Mühle R. in B. verladen werden, Z. überreichte nun
Jem zuständigen Beamten drei am die Mühle R. gerichtete
Frachtbriefe mit den entsprechenden Duplikaten und erhielt
ze nach Aufdruckung des Annahme- und des Duplikatstempels
zurück, Den Roggen lieferte Z. an die Bahn überhaupt
nicht ab, sondern fälschte zu Hause die Duplikat-°rachtbriefe
derart, daß jeder über 150 Sack Roggen lautete
'n die Spalte „Zeichen und Nummer“ trug er „Kassel 40 625*‘,
‚Kassel 42016“ und „München 1140“ ein. Die gefälschten
Duplikate händigte Z. der Firma G. aus, die daraufhin
an ihn den. Betrag von 5850 RM. auszahlte. Mit dem Gelde
wurde Z. flüchtig, Nach seiner Ergreifung wurde er wegen
schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit fortgesetztem
Betrug zu 2 Jahren 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Die
Firma G, hat die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft auf Ersatz
der verlustig gegangenen 5850 RM. verklagt. Nachdem das
Landgericht Hannover auf Abweisung der Klage erkannt hatte,
erklärte das. Oberlandesgericht Celle den. Anspruch der Klägerin
dem Grunde nach für gerechtfertigt. Nach der Auffassung
des Oberlandesgerichtes hat der Bahnbeamte W
Aadurch. daß er dem 8 455 HGB, und dem 8 61 Abs.