Mitteilungen des Wirtschaftlichen Vereins.
Niederschrift über die Vorstandssitzung des Wirtschaftlichen
Vereins am 11. Juli 1927.
(Schluß .)
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Rechts- und
Steuerfragen‘‘ verweist der Generalsekretär zunächst
auf die meuen Steuervorlagen, die ‘vor wenigen Tagen den
Landesrat passiert hätten, einmal die Verordnung zur Aendeung
der Einkommensteuer, die eine Erhöhung des
Existenzminimums bringt, und zweitens die Verordnung betr.
die Verstempelung saarländischer Schuldverschreibungen,
die im Ausland emittiert würden.
Ueber die letztere Verordnung seu bereits eingehend: im
Bericht in der letzten Handelskammersitzung (vgl. „Saar-Wirtschaftszeitung‘“
Nr. 28) berichtet worden. Der Generalsekretär
berichtet weiter über einige Einzelfragen. Besonders
hervorzuheben sei die Frage der Steuerpflicht bei
der Dotierung von Werkspensionskassen
Dreierlei Steuerpflichtige könnten hierbei in Frage kommen.
Einmal könne man daran denken, daß der Werksangehörige,
dessen Pensionsanspruch durch die Dotierung der Pensionskasse
entsteht oder vergrößert wird, einkommensteuerpflichtig
sei. Zweitens könne eine Schenkungssteuerpflicht bei den
Freiwilligen Zuwendungen an die Pensionskasse eintreten, und
drittens könne die Dotierung bei dem Werk selbst einkommensteuerpflichtig
werden. In den beiden ersten Fällen sei
nach dem saarländischen Recht ganz klar die Steuerpflicht
zu verneinen, Das Anwachsen .des Pensionsanspruches für
den Werksangehörigen bilde kein Einkommen, sondern vollziehe
sich auf dem Gebiete des Vermögens, eine Einkommensteuerpflicht
komme daher nicht in Frage. Schenkungssteuer
sei bei dem Dotierungen kraft ausdrücklicher Bestimmungen
der Erbschafts- und Schenkungssteuerverordnung nicht gegeben.
Hinsichtlich der Einkommensteuerpflicht der Werke
ist die Sache nur dann ganz klar, wenn es sich um die
laufenden Beiträge handelt, die ja sicherlich Werbungskosten
darstellen und obendrein im Regelfalle — infolge vertraglicner
Abmachunmgen zwischen der Kasse und den pensionsberechtigten
Werksangehörigen einerseits und dem Werk andererseits
— die Erfüllung reiner Schuldverpflichtung. Fraglich könne
die Sache aber sein bei der einmaligen Auffüllung
des Fonds einer Kasse, set es weil dieser Fonds durch
die zweimalige Inflation stark entwertet sei, sei es weil die
Kasse new errichtet wird. Im Reiche seien durch ausdrück:
liche Bestimmungen des Einkommen- und Körperschaftssteuergesetzes
Dotierungen an eine Werkskasse, wenn diese
Dotierungen für die Zweckverwendung gesichert seien, in
allen Fällem und in beliebiger Höhe steuerfrei. Im Saargebiet
fehle es an einer entsprechenden Bestimmung. Man könne
zwar mit ausgezeichneten Gründen geltend machen, daß es
sich um Werbungskosten handle, Es sei in der heutigen Zeit,
besonders wo vielfach ein Verlust der privaten Mittel der
Werksangehörigen eingetreten sei, aus sozialen Gründen unbedingt
geboten, die Pensionsberechtigung sicherzustenen.
Aber die Berufung auf den Begriff Werbungskosten genüge
woht nicht, und jedenfalls sei die Getahr von schwierigen
Auseinandersetzungen mit der Steuerbehörde gegeben. Die
Geschäftsführung habe daher bereits versucht, bei der Finanzverwaıtung
eine grundsätzliche Klärung der Frage zu erreichen
und das Verlangen gestellt, Richtlinien für die Steuerfreiheit
der Zuweisungen an die Pensionskasse aufzusteilen.
Und zwar könne man entweder grundsätziich sagen, es handle
sich dabei um Werbungskosten oder auf Grund des Härteparagraphen
sei allgemeine Befreiung gegeben. Es sei noch
hervorzuheben, daß es sich in aılen Fällen um Kassen
handen müsse, bei denen die Gelder für die Zweckverwendung
unter allen Umständen gesichert seien, so daß nicht
Später irgendwie das Geld an das Werk zurückfließen könnte.
Nicht ausgeschlossen sei dabei, daß das Geld zunächst im
Werk weiter mitarbeite, Eine ausgedehnte Rechtsprechung
zu den entsprechenden deutschen Bestimmungen habe die
Frage, wann ausreichende Sicherstellung gegeben sei, restlos
geklärt, Die Versammlung beauftragt die Geschäftsführung,
in. der eingeschlagenen Richtung weitere Schritte zu tun.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung: „Verkehrs- und
Tariffragen‘“ berichtet Herr Assessor Lütke über die Bestrebungen,
‚die auf eine Neuordnung des Frachtenstundungsverfahrens
im Saargebiet ‘hinliefen. Bisher wird
im Saargebiet die Frachtenstundung durch die Eisenbahnverwaltung
selbst gewährt, die dabei rein schematisch nach
ihren Verwaltungsgrundsätzen vorgehen muß und in allen
Fällen die Beibringung von Bankbürgschaften verlangt. Die
Stellung von anderweitigen Sicherheiten oder auch der ungeljeckte
Kredit an erstklassige Firmen sei bei. dem jetzigen
Verfahren nicht möglich, da die Verwaltung von dem Schema
ıicht abgehen könne, Das ganze Verfahren müsse daher
ınders, und zwar rein kaufmännisch aufgezogen werden. Er
arinnert an die im Reich gebildete „Deutsche Verkehrs-<redit-Bank‘“,
deren Aktien sich in Händen der Reichsbahn
efinden, Die Verkehrskreditbank erfülle die aufgestellten
5orderungen der Wirtschaft und gebe auch ungedeckte Krelite,
Es trete durch das Verfahren der Verkehrs-Kredit-3arnk
eine wesentliche Erleichterung für die Wirtschaft ein,
zleichzeitig sei aber auch die Eisenbahnverwaltung durch
las Verfahren begünstigt, weil einmal die Abrechnung alle
|I4 Tage, nicht nur monatlich, ertolge, weil ferner das
:rleichterte Stundungsverfahren einen erheblich größeren Umang
erreiche und es ‚ausgeschlossen sei, daß mittlere und
<leine Stationskassen mit sehr großen Barbeträgen arbeiten
nüßten. Das ganze Verfahren spiele sich sehr einfach durch
:inen Scheckverkehr ab. Nur alle 14 Tage erfolgten über
lie Banken die Abrechnungen. Man ‘habe die Eisenbahnlirektiom
des Saargebietes gebeten, entweder bei sich eine
Stelle new zu schaffen oder eine vorhandene Stelle mit den
intsprechenden Funktionen zu betrauen oder, falls dies nicht
nöglich sei, mit der Wirtschaft darüber in Verhandlungen
’nzutreten, ob man eine gemischtwirtschaftliche Institution
:inrichten solle, Einfacher. werde ja wohl aer erstere Weg
jein. Der Redner hebt noch hervor, daß seiner Schätzung
ı1ach auch die saarländischen Banken eine Aenderung des
»isherigem Verfahrens begrüßen würden, da sie trotz der an
je zu zahlenden Provision für die Bankbürgschaften das
3Zürgschaftsgeschäft nicht immer als eine willkommene Beeicherung
ihres Geschäftsumfanges ansähen, und weil sie
urdererseits sicher bei einer vereinfachten und kaufmännisch
ängerichteten Zahlungsmethode ihr und ihrer Kundschaft
nteresse am besten gewahrt sähen. In der Aussprache billigt
lie Versammlung die bisher geschehenen Schritte. Herr
Direktor Lazar.d unterstreicht noch aie Ausführungen des
jenralsekretärs über die Haltung der Banken und weist
wschließend darauf hin, daß eine Reihe Behörden, so vor
allem die Eisenbahn, aber auch die Stadtverwaltung die
stellung von unbefristeten Bürgschatten verlangen
und daß sie in vielem Fällen dann die unbefristeten Bürgschaften
erst sehr spät wieder zurückgäben. Die Banken
<önnten sich‘ auf dieses Verfahren nicht mehr einlassen.
cr bittet, man möge Schritte tun, damit das bisher geübte
Verfahren aufhöre.
Punkt 5 der Tagesordnung: „Das Saargebiet und
der Luftverkehr“. Herr Martin macht davon Mitteilung,
laß in den nächsten Tagen in Berlin Verhandlungen zwischen
jer Reichsregierung und der Regierungskommission über den
ldeutsch-saarländischen Luftverkehr beginnen würden. Man
hoffe, daß diese Verhandlungen, die leider eine starke Ver-‚ögerung
erfahren hätten, baldigst zu einem positiven und
zünstigen Ergebnis führen würden. In diesem Zusammenhang
egt der Berichterstatter Wert darauf, gewissen Behauptungen
entgegenzutreten, die sich dahin zusammenfassen ließen, daß
ler hiesige Flughafen in seinem jetzigen Zustand für einen
‚egelmäßigen Flugbetrieb noch nicht bereit sei und daß
leshalb die bekanntlich in weiten Kreisen der Bevölkerung
‚erbreitete Mißstimmung über die Verzögerung der ganzen
Angelegenheit jeder tatsächlichen Begründung entbehre. Hierzu
müsse bemerkt werden, daß der Flughafen in seinem
ıgenblicklichen Zustand laut ausdrücklichem Urteil der Lufthansa
für die Durchführung eines einfachen Luftverkehrs alle
erforderlichen Einrichtungen besitze, Wenn es auch richtig
sel, daß dem Flughafen noch einige wichtige Einrichtungen,
wie Funk- und Wetterstation, fehlten, so sei es doch anderer-;eits
eine bekannte Tatsache, daß durchaus nicht alle Flugıäfen
mit diesen an und für sich natürlich sehr wichtigen,
aber auch sehr kostspieligen Einrichtungen ausgerüstet seien
ınd daß man vielerorts mit Hilfe telephonischer Üebermittlung
von. Wettermeldungen usw. den Betrieb ohne Störungen aufrechterhalte,
Die Flughafengesellschaft wäre gerne bereit
zewesem, schon längst ‚eine Funkenstation zu erstellen, wenn
sie hierzu die erforderliche staatliche Genehmigung erhalten
hätte, Jedenfalls müsse gegen die Auffassung, daß die Flugjafengesellschaft
für die monatelange Verzögerung des Verkehrs
verantwortlich zu machen sei. entschiedener : Fin.