Bei der Versendung eiliger oder verderblicher Güter odei
‚on lebendem Vieh, bei Umzügen oder Sammeltransporten
aller Art, bei Erreichung von Auslandsanschlüssen soawi:
Schiffsanschlüssen im Ueceberseehandel, bei Einhaltung von
Lieferterminen ist das Güter-Kursbuch dem Versender und
Verfrachter besonders nützlich.
Alles in allem bringt das Güter-Kursbuch Fahrplanangaben
für den gesamten Wagenladungsverkehr in einer
Fülte und UVebersichtlichkeit, wie sie in gleicher Weise bis
jetzt wohl keine®andere Eisenbahnverwaltung geboten hat:
der Besitz des Güter-Kursbuches erspart viele zeitraubende
Anfragen bei den amtlichen Stellen. Die Anschaffung dieses
wichtigen und billigen Hilfsmittels, das in Zukunft zu jedem
Fahrplanwechsel erscheinen soll, ist daher allen am Güterverkehr
interessierten Kreisen zu empfehlen.
Keily’s Directory of Merchants, Manufacturers and
Shippers of the World.
Der Handelskamıner ist soeben das bekannte englische
Welthandelsadreßbuch „Kellv’s Directorv of Merchants, Manufacturers
and Shippers of the Wor'd“, Jahrgang 1925, zu.
gegangen, das wegen seiner besonders muten Anordnung und
Einteilung in der Praxis sehr brauchbar ist. Interessenten
steht das Werk in der Bücherei der Handelskammer zur
Finsichtnahme zur Verfügung
Me
Kostenfreier Sichtvermerk für Ausländer
zur Frankfurter Frühjahrsmesse.
Das Auswärtige Amt hat den deutschen Aus'andsbehörden
Anweisung gegeben, Besuchern der vom 27. his 30. März
stattfindenden Frankfurter Frühjahrsmesse den Sichtvermerk
bei Vermittelung der Vertreter des Meßamtes kosten!os zu
erteen. Die Besucher der Frankfurter Messe genießen eine
weitere Vergünstigung dadurch, daß sie nicht persönlich
hei den Paßsteilen zu erscheinen hrauchen.
Die Vertretung der Frankfurter Messe für das Saargebiet
liegt in den Händen des Saarländischen Reisebüros
Reklame-Wettbewerb auf der Leipziger Textilmesse.
Mit der Leipziger Textilmesse im Frühjahr 1927 zusammen
wird auch diesmal ein Reklamewetibewerhb Tür Plakate,
Inseratenentwürfe, Kataloge und ähnt!iches geplant. Gezeigl
wird alles, was für die moderne Propaganda nötig ist unter
dem Gesichtspunkt der geschmackvo!len und zugkräftigen
Reklame. Die Veranstaltung findet lebhaftes Interesse in
ersten Künstlerkreisen.
Zweite Deutsche Kunstseide-Ausstellung
im Rahmen der Leipziger Frühjahrsmesse 1927.
Zur Leipziger Frühjahrsmesse 1927 wird im Rahmen der
Textilmesse die 2. Deutsche Kunstseide-Ausstellung stattfinden.
Sie wırd die Herstellung und Verarbeitung von Kunstseide
in allen ihren Stadien und die Vielseitigkeit ihrer Verwendung
zeıgen und eine Qualitätsausstellung allerersten Ranves
werden
Deutsche Bäckereifachausstellung 1927.
Auf der vom 9. bis 24. Juli 1927 in Essen stattfindenden
großen deutschen Bäckereifachausstellung wird außer dem
Bäcker- und Konditorgewerbe sämtlichen mit diesem Gewerbe
in Verbindung stehenden Erwerbszweigen, sofern sie
Hersteller sind, Gelegenheit gegeben werden, ihre Erzeugnisse
vorzuführen. So haben sich z. B. alle führenden
deutschen Maschinenfabriken und Backofenhauanstalten
hereit erklärt, ihre neuesten Maschinen,
Apparate und Oefen zu zeigen, verschiedentlich sogar in Betrieb.
Auch die Gastechnik und Eiektrotechnik
werden vertreten sein. Auch für die Verpackungsindustrie
wird die Ausstellung von Interesse sein. Gute
und nach neuzeitlichen technischen Gesichtspunkten eingepackte
Waren haben oft einen hesonderen Reiz für die
Käufer. Da die Ausstellung mur alle fünf Jahre stattfindet,
ist sie für das Bäckereifach von um so größerer Bedeutung
Näheres ist durch die Geschäftsleitung der Ausstellung Essen,
Norhertstraße 2. zu erfahren
Reise nach dem nahen Orient.
Der Bund der Auslandsdeutschen beabsichtigt, im Früh:
jahr 1927 um die Zeit um Ostern eine Reise nach den;
1ahen Orient zu veranstalten. In Aussicht genommen ist zu-1ächst
eine Dauer bis zu 30 Tagen. Besucht werden sollen
die Städte Prag, Wien, Budapest, Belgrad, Sofia, Bukarest
Konstantinopel, Saloniki, Athen, Agram, Graz und Salzburg.
Der Beteiligungspreis (einschl. sämtlicher Trinkgelder, Einrittsgelder,
Transport des Gepäcks usw.) würde sich bei einer
3O0tägigen Dauer der Reise nach einem vorläufigen Ueber:
schlag des Mitteleuropäischen Reisebüros auf etwa 1400 Mk.
stellen. Es wird dabei die 2. Wagenklasse von Dresden bis
Belgrad und die 1. Wagenklasse ab Belgrad auf der Weiterreise
und auf der Rückreise bis Agram und schließlich
die 2. Wagenklasse ab Agram bis München benutzt. Auf
jem Dampfer kommt nur die 1. Klasse in Betracht. Mit
Jnterbringung in erstklassigen Hotels mit hester Verpflegung
st gerechnet.
Der Bund der Aus!andsdeutschen wäre zu Dank verbunden
wenn Anfragen wegen der Reise möglichst bald gestellt
verden würden. Vorschläge, insbesondere auch wegen eine!
Verkürzung und damit einer Verbiliigung der Reise würder
unlichst Beachtung finden.
Rechts- und Steuerfragen.
Br an Sn
Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofes in Saarlouis,
Oetffentliche Straßen können nicht im Interesse deı
Ruhe der Anlieger von der Polizei gesperrt werden
Aus den Gründen:
Durch Urtei! des Schöffengerichts S. vom 11. Januar 1926
st der Angeklagte von der Anklage, am 15. Juni 1925 mit
»nem Lastiuhrwerk durch den für Lastfuhrwerke gesperrten
Teil der B.-StraBe in S. gefahren zu sein und dadurch sich
der Zuwiderhandlung gegen die &8 20b, 58 und 60 der
Straßenpolizeiverordnung vom 20. September 10902 schuldig
zemacht zu haben, freigesprochen worden. Die dagegen von
ier Staatsanwaltschaft ‚eingelegte Berufung hat das Landzericht
mit Urteil vom 15. Mai 1026, auf dessen Inhalt
erwiesen wird, verworfen. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft
rechtzeitig Revision eingelegt, auf deren Begründung
»benfalls Bezug genommen wird,
Die Revision ‚erscheint nicht begründet. In Frage steht
»b die Anordnung der -Polizeidirektion Saarbrücken vom 25
Julı 1924, die die B.-Straße in gewissem Umfange sperrt,
‚echtsgültig ist. Diese Anordnung ist ergangen auf Grund
der Straßenpolizeiverordnung des Landrats in Saarbrücken
vom 20. September 1902, die ihrerseits -— was sie auch
n ihren Eingangsworten zum Ausdruck bringt — auf Grund
der 88 5 und 6 des Preußischen Gesetzes über die Polizei-‚erwaltung
vom 11. März 1850 (sowie des Landesverwaltungszesetzes
vom 30. Jul!i 1883) erlassen ist. Der Vorderrichter
jatte also w. a. zu prüfen, ob die Anordnung von 10924
sich innerhalb des Rahmens hält, den die Gesetze, insbesondere
das Gesetz von 1850, vorsehen. In Betracht kommt
für die Beurteilung der Revision 8 6 Nummes b und f\dieses
iesetzes, der bestimmt: „Zu den Gegenständen der ortsolizeilichen
Vorschriften gehören .... b) Ordnung, Sicherheit
‚und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen:
... f) Sorge für Leben und Gesundheit ...,“. Dabei ist mit
jem Kammergericht (Urteil vom 30. Juni 1902 in „Deutsche
Jur.-Ztg.“ 1903, Seite 33, Sp. 2) davon auszugehen, daß
ach dem Sinne und der Entstehungsgeschichte des Gesetzes
vom 11. März 1850 der Palizei die Befugnis zum
Srlasse von Polizeiverordnungen nur zum Schutze öffenticher
Interessen gewährt ist, nicht ‚aber zum Schutze
jer Sonderinteressen einze'ner Personen oder eines bestimm-‚en
Personenkreises. Das !landgerichtliche Urteil hat — und
Jies ist eine tatsäch'iche Feststellung, deren Richtigkeit vom
Zevisionsgericht nicht nachgeprüft werden kann — festgestellt.
iaß die Sperrung der B.-Straße im Interesse der Ruhe der
\nwohner erfolgt ist. Darin sieht die Revision eine Prüfung
der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Anordnung.
ndem sie davon ausgeht, die Anordnung stelle eine verkehrs-‚olizeiliche
Maßnahme dar. Letzteres trifft insofern zu, als die
Vaßnahme eine bestimmte Regelung des Verkehrs vornimmt.
Aber damit ist nicht gesagt, daß damit eine Förderung der
Ordnung, der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs au!
Sffentlichen Straßen bezweckt wurde. Auch die Revisior
Zelhet erkennt an daß das Gericht die gesetzliche Gültigker