Full text : 32.1927 (0032)

Brasilien: Kaum entbehrlich ist im Lande selbst eine
Vertretung. Die Ausschreibungen, Zuschlagsfristen usw. laufen
knapp. Es ist mindestens darauf zu %ıchten, daß für die
Lieferung der erforderliche Kredit durch Gesetz bewilligt ist.
Der Rechtsweg ist zeitraubend. und kostspielig. Die bewerbende
 Firma muß ‚durch behördlich beglaubigte Papiere
den Nachweis erbringen, daß sie Lieferungen der ausgeschriebenen
 Art bereits geleistet hat.
Finnland: Ausländische Firmen werden nur berücksichtigt,
wenn keine finnische Eigenindustrie besteht oder die ausländische
 Firma 20 bis 25% billiger anbietet. Die Fristen
bedingen auch hier einen Vertreter, Die Eisenbahnverwaltung
tritt bei Bedarf meist am ihr bekannte größere Firmen des
Auslandes mit dem Ersuchen um Angebotsabgabe heran;
Ausschreibungen unterbleiben dann. Die Formalitäten bei
Abgabe von Angeboten bestehen darim, daß sie Lieferort,
Lieferzeit, Preis, Lieferweise (fob, cif, franko usw.) und
Gültigkeitsdauer der Offerte enthalten müssen. Beigefügte
Muster, Zeichnungen, Modelle usw. müssen den Namen des
Bewerbers tragen, Wenn der Anbietende nicht ausdrücklich
erklärt, daß die Offerte nur in ihrer Gesamtheit Gültigkeit
besitzt, hat die ausschreibende Behörde das Recht, sofern
es ihr geboten erscheint, die Bestelkhıng zu teilen. Die
Lieferzeit rechnet von demjenigen Tage an, an dem deı
Zuschlag erteilt wird. Stellung von Kaution wird nicht gefordert,
 Cif-Lieferungem sind zu versichern in einer Höhe,
die 10% des Fakturenbetrags übersteigt. Zahlung erfolgt
im .allgemeinem sofort nach Uebernahme der Ware durch
die Regierungsstelle, Streitigkeiten schlichtet die Handelskammer
 Helsingfors.
Griechenland: Besondere Bedingungen bestehen für die
Aufnahme von deutschen Erzeugnissen in die Lieferantenlisten
griechischer Bahnen nicht.
Japan: Bei den japanischen Staatsbahnen besteht eine
Lieferantenliste. In diese werden in erster Linie japanische
Firmen aufgenommen, in zweiter Linie anerkannte ausländische.
 Ein Vertreter muß möglichst Zugang zu den japanischen
 Behörden haben. Aussicht auf Berücksichtigung
haben Firmen, die Spezialartikel ‘herstellen und die immer
wieder die Güte und Vorteile des Erzeugnisses darlegen.
Irland: Der irische Freistaat hat sich 1925 durch Gesetz
die Möglichkeit gegeben, im Wege der Ausschreibung Warenaufträge
 zu vergeben, Selbstverständlich werden in erster
Linie irländische Firmen mit der Lieferung beauftragt. Ausländische
 Firmem haben in der Regel nur dann Aussicht auf
Erfolg, wenm es sich um Erzeugnisse handelt, die in Irland
nicht hergestellt werden, z. B. Chemikalien, Glas, Porzellan
und Emaille, Es wird empfohlen, durch einen Vertreter die
Angebote an die irischen Stellen gelangen zu lassen.
Italien: Firmen, die zu Lieferungsausschreibungen an den
italienischen Staatsbahnen zugelassen sein wollen, müssen sich
vorher in die Lieferantenliste eintragen lassen. In der Regel
ist es dann so, daß die ausschreibende Behörde die eingeschriebenen
 Firmen zur Angebotsabgabe auffordert. 10%
des Wertes des Objektes müssen hinterlegt werden. Italienische
 Firmen werden, vorausgesetzt, daß sie nicht viel teurer
sind als die ‚ausländischen (gesprochen wird von 5%), bevorzwugt,

Südslawien: Gesuche an südslawische Staatsbehörden um
Uebersendung der Ausschreibungsbedingungen müssen mit südslawischen
 Stempelmarken (wohl 25 Dinar?) versehen sein.
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt in dem
Amtsblatt „Sluzbene Novine“,
Lettland: Es kann sich jede Firma beteiligen, welche die
in den Lieferungsbestimmungen vorgeschriebene Sicherheit
leistet und die Angebote fristzemäß ‚abgibt. Sogenannte

schmic

‚vi.

Lieferantenlisten. gibt es nicht, Nach in Lettland gemachten
Erfahrungen ist es so gut wie unmöglich, ohne Vertreter
etwas zu erreichen; eine Anzahl deutscher Firmen ist bereits
in Lettland vertreten. Die Veröffentlichung der lettländischen
Ausschreibungen erfolgt außer im Regierungsanzeiger auch
im zwei in deutscher Sprache erscheinenden Rigaer Zeitungen.
Norwegen: Lieferanten'üste gibt es nicht. Norwegische
Firmen pflegen bei Ausschreibungen der Staatsbahnen be-‘ücksichtigt
 zu werden, selbst dann, wenn ihre Preise etwas
ıöher HKegen, angeblich bis 10%. Organ: „Norsk Kunng}örelsestidende‘“
 in Oslo; jede ausländische Firma kann teilyehmen.

Portugal: Firmen, die in die Lieferantenliste der portuziesischen
 Staatsbahnen aufgenommen zu werden wünschen,
müssen das beantragen entweder beim Engenheiro chefe dos
Armazens Geraes da Direccao dos Caminhos de Ferro do
Sul e Sueste im Lissabon oder beim Engenheiro chefe
dos Armazens Geraes da Direccao dos Caminhos de Ferrp
lo Minka e Douro in Porto. Abnehmer für Eisenbahnnaterial
 ist auch die nachgenannte Gesellschaft, die ebenfalls
me Lieferantenliste führt: Direccao Geral da Companhia
los Caminmhos de Ferro Portuguezes, Santa Apolonia, Lissaon.
 Auch in Portugal kommt man schwer ohne Vertreter
2Us,
Rumänien: In diesem Lande ist doppelt auf einen Vertreter
zu achten, Einmal ist es schwer, in Rumänien rechtzeitig
lie Ausschreibungsbedingungen usw. zu erhalten, ein
andermal ‚erforderlich, m ündlüch mit den die Ausschreibung
‚ornehmenden Stellen Fühlung zu nehmen, Nicht bei allen
Ausschreibungen. haben deutsche Firmen Aussicht auf Erfolg.
Die besten Aussichten bieten die Post und Staatsahnen.
 Die Metall- und chemische Branche sollen Aus-Achten
 haben. Die Ausschreibungen der staatlichen Stellen
ırfolgen in einem eigenen Submissionsanzeiger, Keine Kaution.
"irmen, die bereits an öffentlichen Ausschreibungen sich mit
Zrfolg beteiligt haben, wird empfohlen, ‚eine entsprechende
Zescheinigung, möglichst von einer deutschen Behörde bezlaubigt,
 vorzulegen. Diese Bescheinigung erübrigt sich selbstverständlich
 bei weltbekannten Firmen. Angebote von Ver-;retern
 werden nur dann ohne Kaution angenommen,
wenn sie ‚auf Originalbriefbogen der betretfenden Firma angebracht
 und mit Stempel versehen sind.
Schweden: Für die Aufnahme ausländischer Firmen in
fie Lieferantenliste der Staatsbahn bestehen keine besonderen
Bedingungen, so daß deutsche Firmen, die regelmäßig von
schwedischen Ausschreibungen Kenntnis haben möchten, danit
 rechnen können, daß ihre Wünsche erfüllt werden. Die
Angebote sind im allgemeinen durch Vertreter oder belireundete
 Firma in Schweden einzureichen. Die Ausschreibungen
 erfolgen im ‚allgemeinen in einem von der Firma
Vorstedt & Söner in Stockholm herausgegebenen Blatt.
Ungarn: Es ist Prinzip, vom Auslande nur die Waren
zu beziehen, die in Ungarn nicht hergestellt werden. Eine
_jeferantenliste gibt es nicht, Die Lieferungsausschreibungen
ler ungarischen Staatsbahnen z. B. werden in dem „Eisenahn-
 und Verkehrsanzeiger“ (Fisenbahn- und Schiffahrtsklub,
3Zudapest, Csengery-ucca 68) veröffentlicht. Man reicht am
»esten ein Gesuch bei der Direktion der ungarischen Staatsyahnen,
 Materiatbeschaffung, Budapest, ein mit Angabe über
las zu lefernde Material. Hat die Gesuchstellerin bereits
m Wege der Ausschreibung an andere ausländische Stellen
geliefert, so sind diese Stellen genau zu bezeichnen. Zweckmäßiger
 ist eine Bescheinigung der zuständigen Handels:
kammer über die Güte und Leistungsfähigkeit der Be:
werberin. („Frankfurter Zeitung“ Nr. 494.)

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