Der Berichterstatter spricht schließlich die Hoffnung aus,
daß die in günstigem Fortschreiten begriffenen Hauptverhandlungen
baldigst zu einem positiven Ergebnis gelangen mögen.
Wenn das neue Abkommen tatsächlich diejenige Verbreiterung
erfahre, die auf beiden Seiten angestrebt werde, so werde
es insbesondere für den saarländischen Handel größte Bedeutung
‚erlangen und einen wesentlichen Gewinn darstellen
Ganz besonders aber sei die zu erhoffende langfristige Verständigung
deshalb zu begrüßen, weil damit im den deutschfranzösischen
Wirtschaftsbeziehungen endlich ein gewisser Beharrungszustand
erreicht werde, der für einen längeren Zeitraum
unliebsame Störungen und die den Warenaustausch
lähmende Ungewißheit ausschalte. Vor allem aber werde
hoffentlich alsdann auch der Zeitpunkt kommen, wo man sich
mit der ‚erfarderlichem Ruhe und Sorgfalt den Wünschen
des so oft vertrösteten Saargebietes widmen könne.
Der Generalsekretär ergänzt anschließend noch die
Ausführungen ‚des Vorredners in einigen Punkten ‚auf Grunc
der Eindrücke, die er bei Verhandlungen wegen der Frage
im dem letzten Tagen in Berlin gehabt hat. Er stellt fest
daß eine Rückwirkumg für die Verlängerung der Saar
zollabkommen. trotz aller ernsten Vorstellungen nicht zu
erreichen war. In der Tat hätten deutscherseits er
hebliche, nicht auszuräumende Bedenken bestanden. Da die
Haltung der französischen Delegation bis zum letzten Augenblick
die Verlängerung als nicht mehr möglich habe er
scheinen lassen, habe man sich deutscherseits schon auf eine
andere Möglichkeit, dem Saargebiet vorübergehend zu helfen
eingestellt, Als nun schließlich französischerseits doch deı
Verlängerung zugestimmt worden sei, sei es technisch nicht
möglich gewesen, vom heute auf morgen den ganzen Zoll
apparat .des Deutschen, Reiches wieder anders einzustellen
Man müsse beachten, daß für die Einfuhr vom Reich in
das Saargebiet nur eine französische Zolldirektion, nämlich
die Zolldirektion des Saargebietes, in Frage komme, während
für die Einfuhr vom Saargebiet im das Reich sämtliche deut
schen Zollstellen in Betracht kämen. Man könne daher die
technischen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten auf der deutschen
und französischen Seite gar nicht miteinander ver:
gleichen. Natürlich habe man keinen Schritt unterlassen, um
trotz der vorhandenen technischen Bedenken eine Rückwirkung
durchzusetzen, Man habe sich aber davon überzeugen
lassen müssen, daß das angestrebte Ziel nicht zu erreichen
war. Man könne unter diesen Umständen der Hoffnung
Ausdruck geben, daß in all denjenigen Fällen, wo ein Ver:
sand infolge wirtschaftlicher Notwendigkeiten nicht zu ver:
meiden war, nachträglich durch Niederschlagung der ‚ge:
stundeten oder durch Zurückzahlung der bereits gezahlten
Zölle unter Anwendung des Härteparagraphen eine ungerecht:
fertigte Belastung der Saarwirtschaft deutscherseits vermieden
werde, Dasselbe werde man hoffentlich auch auf französischer
Seite erreichem können. Der Redner unterstreicht dann weiter
die Ausführungen des Herrn Martin über die Schwierigkeiten
die die für die Zeit nach dem 1. September vorgesehene
Regelung mit monatlichen Kontingenten bringt
Er hebt hervor, daß auch die scheinbar hier begümstigtere
Schwerindustrie, derem nicht ausgenutzte Kontingente nich!
verfallen sollen, ebenfalls eine den wirtschaftlichen Notwendigkeiten
durchaus nicht angepaßte Regelung erhalten
habe. Jedenfalls sei die andere Industrie schlimmer daran,
aber auch die Schwerindustrie entbehre in starkem Umfange
die unbedingt notwendige Elastizität der Bestimmungen. Wenn
sie auch im Gegensatz zu der anderen Industrie die nicht
ausgenutzten Kontingente in den nachfolgenden Monat
hinübernehmen könne, so könne sie doch andererseits nicht
für plötzlich eintretenden Bedarf schon die auf die späteren
Monate entfallenden Kontingentsmengen in Anspruch nehmen.
Die Regelung sei überhaupt nur für einen Ausnahmefall
möglich, wo ein Wirtschaftszweig ganz regelmäßig ohne jede
Konjunkturschwankung seine Produkte zur Versendung
bringen könne, Man müsse ‘hoften, daß die in Aussicht
gestellte völlige Neuregelung der Saarzollfrage
dafür sorge, daß diese Monatskontingente überhaupt nie in
Wirksamkeit träten. Auf diese Neuregelung müsse man auch im
übrigen für alle bislang nicht berücksichtigten Wirtschaftszweige
seine Hoffnung setzen, Der Redner verweist in diesem
Zusammenhang auf eine Ausführung des Ministerialdirektors
Ritter im handelspolitischen Ausschuß des Reichstags, der
auf eine Anfrage des Abgeordneten Zapf (Zweibrücken)
in Aussicht gestellt habe, man werde bei den Verhandlungen
über das deutsch-französische Interim eine Klausel einfügen,
daß auch die Saarzollfrage in möglichst bald anzuschließenden
Verhandlungen eine erschöpfende Regelung finden müsse.
An das deutsch-französische Handelsinterim, wie die jetzt
erstrebte Lösung auf breiterer Grundlage im Gegensatz
zu den jetzigen Provisoriem getauft wurde, müsse sich mögüchst
bald auch ein „Saarzollänterim“ anschließen,
Der Vorsitzende, Herr Dr. Martöün, faßt die von den
beiden Vorrednern gemachten Ausführungen dahingehend zusammen,
daß die geschilderte Entwicklung für die Saarwirtschaft
leider höchst unbefriedigend sei. Er erteilt alsjanrı
nochmals Herrn Martin das Wort, der der Versammung
«die Annahme nachstehender, zugleich auch von der
Aandelskammer ausgehender EntschlieBßung vorschlägt:
„Die Handelskammer zu Saarbrücken und der Verein
zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
im Saargebiet stellen mit Bedauern fest, daß die unumgänglich
notwendige Verlängerung der Saarzollabkommen
so verspätet erfolgt ist, daß eine längere Unterbrechung
des vertraglichen Zustandes sich nicht mehr verhindern
‘leß. Diese Unterbrechung gestaltete sich zu einer um
so ernsteren Schädigung der Saarwirtschaft, als durch die
gänzliche Ungewinhel über den Zeitpunkt der Inkraftra
der Verlängerungsvereinbarung der deutsch-saarländische
Warenaustausch völlig A Nelngt wurde. Sie
geben der dringenden Erwartung Ausdruck, daß derartige
Unterbrechungen, die für die Saarwirtschaft unter der gegebenen
Lage eine untragbare Belastung bedeuten, seıtens
der beteiligten SD egletunden für die Zukunft unter allen
Umständen vermieden werden.
Die beiden EN Körperschaften erheben weiterhin
nit aller Entschiedenheit Einspruch gegen die in Artikel 3
Absatz III der Verlängerungsvereinbarung vorgesehene Umstellung
der Kontingente auf Monate, sowie Insbesondere
dagegen, daß die von den Berechtigten innerhalb
lieser Fristen nicht ausgenutzten Kontingentsteile verfallen
sollen. Die tn Regierungen werden darauf aufmerksam
gemacht, daß diese Bestimmungen völlig unvereinbar
iind mit den wirtschaftlichen Konjunkturgesetzen, die eine
elastische und auf weite Sicht laufende Regelung erlordern,
und daß sie infolgedessen schwere wirtschaftliche
Schädigungen zur Folge haben müssen.
Die Handelskammer zu Saarbrücken und der Verein zur
Yahrudf der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen im
Saargebiet sprechen schließlich die dringende Erwartung
aus, daß die im Laufe der ‘gegenwärtigen Verhandlungen
jeiderseits ausgesprochene Absicht einer baldigen umfassenden
Regelung der Saarzollfrage unter Einbeziehung aller
1och unberücksichtigt gebliebenen Ein- und Ausfuhrwünsche
der Saarwirtschaft beschleunigt durch eln lang-Iristiges
Saarzollabkommen Verwirklichung finden möge,
um für alle Teile der Saarwirtschaft sowohl die auf ihr
lastende Unsicherheit über die Aufrechterhaltung des
deutsch-saarländischen Warenverkehrs endlich aufzuheben,
als auch befriedigende Produktions- und Absatzmöglichkeiten
herbeizuführen.‘‘
Die Entschließung, von der der Herr Vorsitzende be:
nerkt, daß sie das Mindestmaß der berechtigten Forderunzen
der Saarwirtschaft darstelle, wird einstimmig angenomnen.
Die Geschäftsführung wind beauftnagt, die deutsche
ınd französische Regierung sowie die Regierungskommission
4nverzüglich ‘hiervon in Kenntnis zu setzen.
Punkt 2 der Tagesordnung: „Das saarländische
Aufwertungsproblem‘‘. Einleitend weist der Generalsekretär,
Hderr Assessor Lütke, darauf ‘hin, daß sich die Wirtschaftskreise
nunmehr auch im einzelnen mit den Fragen
jes Aufwertungsproblems im Saargebiet befassen müßten,
1achdem man bisher lediglich grundsätzliche Erörterungen
zepflogen habe. Zu bedauern sei es, daß bisher die Re:
zierungskommission offiziell die Wirtschaftskreise um ihre
5tellungnahme noch nicht ersucht habe. Das dürfe diese
‚edoch nicht davon abhalten, einzelne Fragen, soweit sich
denen besondere Erörterung schon 'heute ergebe, zu prüfen
und zu lösen versuchen.
Bei seinem allgemeinen Ausführungen zu dieser Frage
geht Herr Dr, Zirkler davon aus, daß, je mehr im den
interessierten Kreisen die bevorstehende Aufwertungsregelung
im Saargebiet bekannt werde, sich auch hier ein lebhafter
Streit der Meinungen und Ansichten zu entwickeln
scheine, Dieser Kampf habe im Reich zeitweise das Zustandekommen
der Aufwertung überhaupt zweifelhaft erscheinen
lassen, Wenn man daher als Hauptcharakteristikum
der deutschen Aufwertungsgesetzgebung seine Kompromißıatur
bezeichnet habe, so sei dies dem Widerstreit der Auf-‘assungen
zuzuschreiben. Es seien nicht nur die Meinungsverschiedenheiten
über einzelne Fragem gewesen, sondern
as hätten auf der einen Seite diejenigen gestanden, die
:ime. Aufwertung überhaupt für falsch und undurchführbar
xelten, während auf der anderem Seite die Aufwertungs-‚erbände.
die bestmöglichste Aufwertung forderten. Bei den
Zücksprachen, die die Geschäftsführung bisher mit den ein-‚elnen
Interessenten hatte, hätten sich auch hier ähnliche
viderstreitende Meinungen herausgestellt. Nun werde dieses
Meinungsstreit 'hier im Saargebiet enger begrenzt sein, wenn
es den Tatsachen ‚entspreche, daß die Regierungskommission
aus dem Gesamtproblem lediglich die Hypothekenaufwertung