Full text : 32.1927 (0032)

Mitteilungen €

‘E

al

”haftlichen Vereins.

Niederschrift über die Vorstandssitzung des Wirtschaftlichen
Vereins am 11. Juli 1927.
der Forderung, daß für die Zukunft eine Lage,
wie sie sich bei der diesmaligen Verlängerung
 ergeben habe, unter allen Umständen
vermieden bleiben müsse, Wenn man wirklich von
dem Geiste, der aus der Präambel der Verlängerungsverxnbarung
 spreche, erfüllt sei, dann müsse man größeres
Verständnis für die Lage der Wirtschaft und deren Notvendigkeiten
 bezeigen,
Der Berichterstatter stellt weiter fest, daß die Verlängeungsvereinbarung
 leider eine Bestimmung enthalte, die den
schärfsten Widerspruch aller beteiligten Wirtschaftskreise hervorrufem
 müsse, Gemäß Artikel 3 Absatz 1ll sollen ab
|. September die Kontingente auf Monate abgestellt werden,
 und, was das allerschlimmste sei, die von den Be-‚echtigten
 während der Monatsperioden nicht ausgenutzten
<ontingentsteile sollen sogar, mit Ausnahme derjenigen,
welche die in der Vereinbarung vom 6. November 1926
anthaltenen Erzeugnisse betreffen, verfallen. Wie man höre,
solle diese ebenso überraschende wie unverständliche und
Anerträgliche Bestimmung auf französischen Wunsch aufgeıommen
 worden sein, Es wäre interessant, die Gründe, die
ıierfür geltend gemacht worden seien, kennenzulernen. Es sei
lurchaus zu begrüßen, daß mit dem 1. September eine
zeue Kontingentspertode beginne, da sich in der Zwischenzeit
zime Reihe von Tatsachen ergeben hätte, die eine Neuverteiung
 gerechtfertigt erscheinen ließe. Andererseits aber sollte
nan doch erwarten dürfen, daß seitens der beteiligten Rexierungen
 alles geschehe, um die nun einmal bestehende
<ontingentswirtschaft nach Möglichkeit zu ‚erleichtern. Statt
dessen wolle man munmehr die Wirtschaft, die schon in
mengenmäßige Kontingente eingezwängt sei, auch noch zeitlich
 einengen und noch dazu ın einer Weise, die geradezu
zine Nichtachtung aller wirtschaftlichen Konjunkturgesetze
bedeute, Für alle Industriezweige, die mit konjunkturmäßigen
Schwankungen ihres Absatzes zu rechnen hätten — und das
dürfte wohl für die Mehrzahl zutreffen —, stelle der Verfall
4er monatlich nicht ausgenutzten Kontingentsmengen «eine
ınerträgliche Härte dar. Eine Verkürzung der Kontingente,
zahllose Reibungen und. Schwierigkeiten seien die unausbleiblichen.
 Folgen. Man denke nur daran, daß eine Firma beispielsweise
 einen größeren Auftrag auszuführen habe, der
über das beschränkte monatliche Kontingent hinausgehe.
Die Firma wäre demnach gezwungen, diesen Auftrag abzulehnen.
 Schon dieses einfache Beispiel aus der täglichen
Praxis zeige zur Genüge die völlige Untragbarkeit dieser
teuen Bestimmung. Dazu komme die Diskriminierung der im
August- und November-Abkommen berücksichtigten Industrieıweige
 zu Ungunsten der ersteren. Die gesamte Wirtschaft
lürfte sich ımter diesen Umständen einig sein in der scharfen
Ablehnung dieser Neuerung. Hoffentlich gelinge es, bis
zum September den bisherigen Zustand wiederherzustellen.
Hinsichtlich der Saarzollverhandlungen mußte mit Bedauern
estgestellt werden, daß die eine Zeitlang gehegte Hoffnung,
ichon jetzt ‚eine durchgreifende Regelung unter Einbeziehung
ler zahlreichen, ihrer Erledigung immer noch harrenden
Wünsche ‚erreichen zu können, leider wiederum enttäuscht
worden sei, Wie schon so oft, so sei auch diesmal die
Zntwicklung der deutsch-französischen Hauptverhandlungen
;törend dazwischem getreten. Das Saargebiet erkenne zwar
zerne an, daß den hier im Betracht kommenden größeren
Fragen der Vorrang gebühre und daß es nicht zuletzt auch
m Eigeninteresse des Saargebietes liege, wenn die so
Iringend wünschenswerte wirtschaftliche Verständigung zwi-;chen
 Deutschland und Frankreich endlich herbeigeführt
verde, Man habe Verständnis dafür, daß es bei dem Umfang
ınd der Schwierigkeit der augenblicklich in Paris geführten
Verhandlungen technisch unmöglich sei, sich nebenher noch
nit besonderen Saarverhandliungen zırt befassen. Nichtsdestoveniger
 sei die ermeute Verschiebung ‚der besonderen Saarrerhandlungen
 überaus schmerzlich, und zwar ganz besonders
‘ür diejenigem Firmen, die seit über zwei Jahren hediglich
Jurch Zolstundungen ihre Existenz fristen und für welche
die hiermit verbundenen Sonderlasten nachgerade die Grenze
des Erträglichen erreicht hätten, Es sei unter diesen Umständen
 aufs dringendste zu fordern, daß die nochmalige
Vertagung der seit langem in Aussicht genommenen Saarzollverhandlungen
 kurzfristig sei und daß die seitens beider
Regierungen ausgesprochene Absicht einer baldigen Regelung
im dem jetzt abzuschließenden Hauptvertrag nicht nur ausdrücklich
 festgelegt werde, sondern auch dementsprechende
Verwirklichung finde

In Verhinderung von Herrn Dr. Max v. Vopelius übernahm
 der dritte stellvertretende Vorsitzende, Herr Dr. Karl
Martin, St, Ingbert, ‚die Leitung der Sitzung. Erschienen
waren die Herren: R. Becker, Saarbrücken; v. Boch,
Mettlach; A, Ehrhardt, Saarbrücken; Dr. Frhr. v. Gemmingen,
 Völklingen; Haas, Bous; Dr. E. Heckel,
Saarbrücken; Gg, Heckel jun., Saarbrücken; G. Kaeuffer,
 Neunkirchen; Korten, Burbach; H. Lampert, Saarbrücken;
 Lazard, Saarbrücken; A. Maret, Saarbrücken;
F, Metzger, Saarbrücken; O0, Neufang, Saarbrücken;
Rothhaus, Saarbrücken; Schenkelberger, Luisenthal;
 B, Seibert, Saarbrücken; Siegfried, Saarbrücken;
K. Trapp, Neunkirchen; L., Wentzel, Saarbrücken; K.
Wildberger, Saarbrücken,
Die Geschäftsführung war durch den Generalsekretär, Herrn
Assessor Lütke, den stellvertretenden Generalsekretär,
Herrn Martin, und durch folgende Herren vertreten:
Dr. Zirkler, Dr, Schäfer, Knoblauch und Wallacher,

Als Gäste nahmen an der Sitzung teil: Herr Direktor
Schmieden von der Reichsbankstelle Saarbrücken und
Herr Dr. Cartellieri, Saarbrücken.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung: „Stand der
deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen und der
Verhandlungen über die Regelung der Saarzollfrage‘“ erstattet
 Herr Martin ein eingehendes Referat. Er geht
dabei von der Feststellung aus, daß an die Nerven der
Saarwirtschaft in den letzten Tagen wieder einmal die
höchsten Anforderungen gestellt worden seien. Als einziges
positives Ergebnis sei die Verlängerung der Saarzollabkommen,
 und auch diese nur unter erheblichen Schwierigkeiten,
erreicht worden, Die verspätete Verständigung über die Verlängerung
 sei wohl im wesentlichen darauf zurückzuführen,
daß das Saargebiet wieder einmal als Druckmittel für die
Hauptverhandlungen haben dienen sollen. Die Folgen dieser
Verzögerung seien leider diesmal besonders schwerwiegender
Art, weil einerseits eine Unterbrechung des durch die Verträge
 geschaffenen Zustandes sich nicht mehr habe verhindern
lassen und weil andererseits die rückwirkende Inkraftsetzung
in der Verlängerungsvereinbarung nicht vorgesehen worden
sei. Die selbstverständliche Forderung, sich über die Rückwirkung
 ab 1. Juli von vornherein zu verständigen, sei aus
unerklärlichen Gründen nücht. erfüllt worden. Seitens der
Geschäftsführung set nichts unversucht gelassen worden, um
nachträglich die Rückwirkung noch zu erreichen, leider umsonst,
 Die deutsche Regierung habe erklärt, daß sie aus
technischen Gründen nicht in der Lage sei, die
Rückwirkung durchzuführen. Naturgemäß habe die gesamte
Wirtschaft, vor allem aber .die auf den Versand nach dem
Reich angewiesenen Industriezweige, unter dieser wochen.
langen lähmenden Ungewißheit aufs schwerste gelitten. Das
Maß der eingetretenen Schädigungen lasse sich im Augenblick
noch gar nicht übersehen. Der Versand sei größtenteils
völlig eingestellt worden, bis schließlich der Moment gekommen
 sei, wo sich die Werke zur Vermeidung betriebstechnischer
 Störungen und zur Erhaltung ihres Absatzes
gezwungen gesehen hätten, selbst auf die Gefahr der Zollzahlung
 hin den Versand wenigstens in beschränktem Ausmaße
 wieder aufzunehmen, Unerklärlich sei auch, warum die
Inkraftsetzung der Verlängerungsvereinbarung erst. für den
15, Juli vorgesehem sei, nachdem der Reichstag bereits
am & Jul die Gesetzesvorlage verabschiedet 'habe. Man
müsse sich doch auch bei den Regierungsstellen darüber klaı
sein, daß jeder Tag, um den die Inkraftsetzung ‘hinausgeschoben
 werde, schwere wirtschaftliche Verluste bedeute.
Herr Martin weist weiter mit besonderem Nachdruck darauf
hin, daß. der. 15tägigem Unterbrechung des vertraglichen
Zustandes weit über ‚die augenblicklichen Schädigungen
hinaus größte grundsätzliche Bedeutung zukomme. Das seit
Frühjahr 1925 in Gang befindliche Stundungsverfahren bzw.
die seither am dessem Stelle getretenen Verträge ‘hätten
die latenten Gefahren der Zollgrenze gewissermaßen verdeckt.
In diesen Tagen des vertragslosen Zustandes
sei jedoch das Gespenst dieser unseligen
Zollgrenze im seiner ganzen unheilvollen
Größe erneut in die Erscheinung getreten.
Im: erschreckendster Weise habe sich gezeigt, was diese
Zollgrenze für das Saargebiet bedeute, wenn sie durch keinerlei
 vertragliche Regelungen abgemildert werde. Die gesamte
 Saarwirtschaft sersich daher einir in
            
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