Fall. Um unnötige zeitraubende Formalitäten zu vermeiden,
halten wir nach wie vor dafür, daß die gegenseitige
Anerkennung der Legitimationskarten dem Bedürfnis
im erster Linie entgegenkommt, Sollten die französischen
Stellen sich mit einer solchen Regelung nicht einverstanden
erklärem können, so müßte in Zukunft auch für die französischen
Reisenden im Saargebiet eine besondere Legitimationskarte
verlangt werden. In diesem Falle müßte ferner
dafür Sorge getragen werden, daß die Anträge der saarländischen
Reisenden auf Erteilung von Legitimationskarten
für Frankreich durch die Regierungskommissionm und mit
deren Unterstützung ihre Erledigung finden. Im Hinblick
auf die Tatsache, daß gerade in den djletzten Monaten die
saarländischen Reisenden in Elsaß-Lothringen besonders
scharfen Kontrollen und auch unnötigen Belästigungen ausgesetzt
werdem, hält die Vollversammlung der Handelskammer
eine Regelung im dieser Frage für besonders
dringlich.“
Punkt 7 der Tagesordnung: „Bericht über die
Arbeiten zur Untersuchung der Preisbildung im Saargebiet‘‘.
Einleitend weist Herr Dr. Zirkler kurz auf die Gründe hin,
die zu der Untersuchung über die Preisbildung im Saargebiei
geführt haben, In erster Linie galt es, das entscheidende
Material zusammenzutragen. Hierbei sei zweckmäßig von dem
72er Index auszugehen gewesen, nach dem sowohl das
Statistische Amt der Regierungskommission wie das der Stadt
Saarbrücken und der Stadt Straßburg arbeite, Darüber hinaus
hätten jedoch alle diejenigen Gegenstände in die Untersuchung
auch mit einbezogen werden müssen, die zum nor
Volks-, Berufs- und Betriebszählung
am 19, Juli 1927.
Von der Regierungskommission geht uns nachstehende
Notiz mit der Bitte um Veröffentlichung zu:
Nach Ablauf eines Zeitraumes von fünf Jahren findel
am 19 Juli 1927 im Saargebiet wieder eine Volks- und
Berufszählung statt, die mit einer landwirtschaftlichen und
gewerblichen Betriebszählung verbunden ist, Bei der Zählung
finden im der Hauptsache drei Zählpapiere Verwendung:
die Haushaltungsliste, der Land- und Forstwirtschaftsbogen
und der Gewerbebogen, Im Unterschied zu der Zählung vom
5. April 1922 ist ein Land- und Forstwirtschaftsbogen sowie
ein Gewerbebogen auch dann auszufüllen, wenn die Land:
wirtschaft oder das Gewerbe nur als Nebenberuf betrieber
wird, Zur Erleichterung der Ausfüllung sind die Zählboger
mit Anleitungen und Musterbeispielen versehen. Die Zähl:
bogen werden einige Tage vor dem Stichtage von den
Zählern verteilt und am 19, Juli wieder eingesammelt. Die
Eintragungen sind nach dem Stand vom 19. Juli zu machen
Um den Zählern, die das Zählgeschäft ehrenamtlich aus
üben, ihre Arbeit nach Möglichkeit zu erleichtern, empfiehl:
es sich, die Zählbogen. am, Vormittag des Zähltages aus
zufüllen und zum Abholen bereitzuhalten,
Durch die Zählung sollen neue Unterlagen zur Beurteilung
des Standes der Bevölkerung und ihrer Gliederung nach
dem Geschlecht, Alter, Beruf usw. und neue Grundlagen fül
die Landwirtschafts- und Gewerbestatistik gewonnen werden
Die Hauptergebnisse werden unmittelbar nach der Bearbeitung
durch die Tagespresse zur Veröffentlichung gebracht. Ein
zusammenfassende Veröffentlichung erfolgt später in einem
Sonderbericht des Statistischen Amtes der Regierung. DD:
die gute Durchführung der Zählung im Interesse aller Be
rufsschichten gelegen ist, wird die Bevölkerung gebeten
durch genaue und pünktliche Ausfüllung der Zahlpapiert
Dein beizutragen, daß die Zählung brauchbare Ergebnisse
jefert.
Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr, 26 vom 28, Juli 1927.
Amtliches,
Allgemeines.
Verordnung betr, Ergänzung der Ausführungsverordnung zur
Verordnung betr, die gesetzliche Währung (Reg. Amtsblatt
vom 22, Mai 1923, Nr, 13, S. 116).
Verwaltung des Innern.
Ernennung zu stellvertretenden Standesbeamten,
Bekanntmachung betr, die Höhe des Mietpreises für den
Monat Juli 1927,
Verfügung betr, das Wohnungswesen in den Gemeinden
Lebach umd Landsweiler, Kreis Saarlouis.
Verfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
Ulingen, Kreis Ottweiler
malen Gebrauch eines Haushalts gehören. Das Material liege
nunmehr vor und werde zur Auswertung an einzelne Ausschüsse
übermittelt. Ohne diesem Ergebnis vorgreifen zu
wohen, könne schon jetzt gesagt werden, daß das Ergebnis
keineswegs die Auffassung der Regierungskommission, der
Handel habe nicht ‚entsprechend den wirtschaftlichen Verhältjuissen
seine Preise gesenkt, rechtfertige. Soweit Preisunterschiede
festzustellen seien, handle es sich um Qualitätsunterschiede.
Ware sei nicht gleich Ware, sondern die Güte
jer Ware sei für die Preisfestsetzung maßgebend. Zu bejauern
bleibe, daß die Regierungskommission, bei der die
Handelskammer um die Mitwirkung ihres statistischen Amtes
zebeten ‘hatte, dieser Bitte anscheinend nicht entsprochen
habe, da bis heute auf dieses Schreiben vom 9. Mai 1927,
irotz Erinnerung, noch keine Antwort eingegangen sei,
In der Aussprache wird. besonders betont, daß die Kaufnannschaft
an dem Ergebnis nach wie vor ein lebhaftes
Interesse habe. Es stehe zu erwarten, daß das Ergebnis
vor allem auch dartue, im welchem tatsächlichen Umfange
der Handel der wirtschaftlichen Entwicklung in der Preis
bildung nachgekommen sei,
Punkt 8 der Tagesordnung: „Vereidigung von
Sachverständigen‘. Die Handelskammer beschließt die Verxdigung
des Herrn F. M. Rupp, Dudweiler, als Büchersachverständigen
und des Herrn Alfred Wöbse, Saar:
brücken 2, als Büchersachverständigen und Sachverständigen
für Hand-. Durchschreibe- und Maschinen-Buchführungen.
Verfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
Saarwellingen, Kreis Saarlouis.
Verfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
Oberlinxweiler, Kreis St. Wendel.
Erlaß betr. die Abgabe vom Holz an Gemeindenutzungs:
berechtigte.
Bekanntmachung betr. Verlust eines Führerscheines (2492)
Oeffentliche Arbeiten, Eısenbahnund
Postwesen.
Nachtrhe zu der, der Gesellschaft für Straßenbahnen im
Saartal zum Bau und Betrieb vom Straßenbahnem unterm
9, Ju 1914 erteilten Genehmigungsurkunde (veröffentlicht
in Nr. 29 auf Seite 244/246 des Reg. Amtsblattes
Trier für 1914),
Kultus und Schulwesen.
Bekanntmachung betr. Ausschreibung einer Rektorstelle,
Privatversicherung.
Bekanntmachung betr. Aenderung in der Person des Haupt
bevollmächtigten von im Saargebiet zugelassenen, nichtsaar
ländischen Versicherungsgesellschaften.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Betrifft: 3 C00 000 - Dollar - Anteihe der Stadt Saarbrücken 1927
Die Mietpreisteuerungszahl für den Monat Jull,
Die Mietpreisteuerungszahl beträgt auch für den Monai
hub für 1 Mark Friedensmiete = 3.55 Franken
Devisennotierungen In Paris und Berlin
vom 7, bis 13, Juli 1927.
Pariser Börse
5
z
€
£
Berlin
Börse
Frankr,
IM Fr
"fand | London 'New-Yerk
R-M '4pfa,Sterl.! 1 Dollar
2555
25.541/2
25.5414
25.541/2
25.5434
‘Holland
100 Fl.
Schweiz | Belgien
100 Fr. Belga
1022.75) 491.50 ' 355 25
1023,—! 491,25 | 355,25
1023.— 491,50
1023.50; 491 75
1023 50° 491.25
16,52
16,52
64:4
6.04%
124.03
124.02
124.02
124.02
124.02!1/2
16.91 6.04%
16.49 46,06'/4'
[16.49 | _
355.25
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BE DM
13 7.