ringischen Grubengesellschaften an dem Projekt als
wichtigste Garantie für seine Durchführung. Das
Saargebiet hat daher allen Anlaß, diesen Plänen
intensive Beachtung zu ‚schenken. Denn es liegt
auf der Hand, daß die Verwirklichung des Anschlußkanals
stärkste Auswirkungen auf die Saargruben
haben müßte. Die Saargruben würden sozusagen
„abgehängt‘“ durch die sich verschiebenden lothringischen
Gruben. Aus dem Saarkohlenkanal würde
ein lothringischer Kohlenkanal werden, auf dem die
Saarkohle nichts mehr zu bestellen hat. Denn die
lothringischen Gruben hätten nicht nur einen Frachtvorsprung
nach Saaralben, sondern sie hätten vor
allem auch den überragenden Vorteil der direkten
Verladung der Kohle von der Grube ins Kanalschiff,
den die Saargruben (mit verschwindenden Ausnahmen,
wie Luisenthal) nicht besitzen. Erwägt man
dazu, daß die lothringischen Gruben bereits in
Friedenszeiten mit billigeren Selbstkosten als die
Saargruben arbeiteten und dank ihrer heutigen technischen
Vervollkommnung mit den modernsten
Zechenanlagen den veralteten Saargruben weit überlegen
sind, so ergibt sich, daß die Schaffung eines
Wasserweges den lothringischen Gruben einen Vorsprung
einräumen würde, der für die Saargruben
unerreichbar bleibt.
Die Frage des lothringischen Kohlenkanals ist
Jaher von einschneidender Bedeutung für den zukünftigen
Absatz der Saargruben nach Frankreich.
Mit Recht ist von maßgeblicher saarländischer
Wirtschaftsseite bereits darauf hingewiesen worden,
daß durch die außerordentlich schnelle Entwicklung
des lothringischen Bergbaues die Saarkohle
mehr und mehr aus der Rolle gedrängt wird, die
zie bisher in Elsaß-Lothringen und Frankreich gespielt
hat. Mit Erstellung des Kanals von Merlen-»ach
nach Saaralben würde diese Rolle noch
schneller alsı bisher vorauszusehen zu Ende
zehen. Der Osten und Südosten Frankreichs
würde lothringische Kohle anstatt Saarkohle
»eziehen, und ‚dies ganz besonders, wenn nach
1935 die Saargruben in deutschen Besitz zuückgelangt
sind. Die Saargruben verschiffen gezenwärtig
etwa 600000 bis 700000 t jährlich über
den Saarkohlenkanal. Der Ausfall würde aber viel
zrößer sein, da mit dem Ausbau des Kanals die
‚othringischen Gruben einen Wasserversand von
wesentlich höherer Tonnage verwirklichen könnten.
Es gilt, diesen Möglichkeiten gegenüber die Augen
nicht zu verschließen. Die lothringischen Pläne
dürften für das Saargebiet ein Ansporn sein, das
Projekt des Saar-Pfalz-Kanales um so energischer
zu verfolgen. (Schluß folgt.)
Amtlicher Tel.
Inkrafttreten
der Verlängerungsvereinbarung über das
Saarzollabkommen.
Die Verlängerungsvereinbarung über das Saarabkommen
ist am 12. Juli in Paris ratifiziert worden.
Das Abkommen ist am 15. Juli in Kraft getreten.
Schließung des Pariser Büros der Handelskammer
während des Monats August.
Die Handelskammer macht darauf aufmerksam,
daß ihr Pariser Büro mit Rücksicht auf die Urlaubszeit
für die Dauer des Monats August geschlossen
ist. Es wird daher gebeten, dringende Angelegenheiten
möglichst noch im Laufe dieses Monats erledigen
zu lassen.
Errichtung von gewerblichen Anlagen in
der Zoligrenzzone,
Wie 'erinnerlich, hat die Regierungskommission
vor kurzem auf Grund einschlägiger Bestimmungen
der französischen Zollgesetzgebung auf dem Verwaltungswege
eine Verfügung erlassen, wonach die
Errichtung gewerblicher Anlagen innerhalb eines
Grenzgürtels von 20 km längs der deutsch-saarländischen
Grenze der vorherigen Genehmigung zu
unterliegen habe. Da die Durchführung dieser Verordnung
bei den besonderen Verhältnissen des
Saargebietes zu den größten Unzuträglichkeiten geführt
hätte, hat die Zollverwaltung unter dem 20.
Juni 1927 eine wesentliche Abmilderung der fragächen
Bestimmungen erlassen. Die Verfügung der
Zolldirektion, die wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis
bringen, hat folgenden Wortlaut:
„Die Zollgesetze bestimmen, daß keine Manufaktur oder
öhne Genehmigung des Präfekten (im Saargebiet der Regierungskommission),
die auf Grund eines zustimmenden
Gutachtens der Zolldirektoren erteilt wird, auf dem Gebiete
errichtet werden darf, das die Landeszollgrenzlinie bildet.
Der geringen Ausdehnung des Saargebietes wegen würde
die Anwendung dieser Vorschriften in Wirklichkeit zur Folge
haben, daß beinahe die Gesamtheit der im Saargebiet
neu zu errichtenden Anlagen der vorhergehenden
Genehmigung unterworfen wären,
Diese Maßnahme könnte zu Unzuträglichkeiten führen;
ich habe daher die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß eime
Milderungsvorschrift zu dieser Regelung beschlossen
worden ist, insofern nämlich die Behörde nur dann
zur Genehmigung berufen ist, wenn Fabriken oder
ährliche Anlagenin einem Abschnitt von 4 km
längs derdeutsch-saarländischen Grenze errichtet
werden sollen. ”
Anlagen, die innerhalb von Orten mit mehr als 2000 Einwohnern
im Gebiete dieser Zone errichtet werden sollen,
bleiben überhaupt von jeder Formalität befreit.
Diese Maßnahme würde jedoch selbstverständlich zurück:
genommen, wenn es sich als notwendig erweisen sollte,
namentlich aber, wenn eine Zunahme von Unternehmungen
zu Schmugglerzwecken an der genannten Grenze die Rück:
kehr zur allgemeinen Regel unvermeidlich machen sollte.
gez, Brian.‘
m ı Buda- und Kunsidrudserei Gebr. Hofer A.-G.,
3 Saarbrüdien - Völklingen
Hersielung aller Arten Drudisadhen für Handel, Gewerbe, Industrie und Privafe,