die Verhandlungen wegen ei.es neuen,
auf weiterer Grundlage als bisher abzuschließenden
vorläufigen Handelsabkommens
festgestellt, das man vor dem 15.
Juli fertigzustellen und den beiderseitigen Parlament”
vor ihrem Auseinandergehen noch zur Genehmigyung
vorlegen zu können hofft.
Zum besseren Verständnis der vorstehenden
Kundgebung und der Gesamtlage ist es wertvoll,
sich nochmals vor Augen zu führen, welchen Weg
die Verhandlungen gegangen sind. Viermal hat sich
die Reichsregierung im Laufe der bald drei
jährigen Auseinandersetzungen mit Provisorien abgefunden
im Vertrauen darauf, daß endlich der sei
Jahr und Tap in Aussicht gestellte neue französische
Zolltarif vorliegen würde und die Grundlage
eines endgühktigen Vertrages bilden könne. Schon
die letzte Verlängerung im März dieses Jahres, die
der deutschen Regierung schwer genug geworden
ist, hat im Reichstag und bei den maßgeblichen
Wirtschaftsverbänden so scharfe Kritik gefunden,
daß die Annahme dieses Abkommens ernstlich
gefährdet schien. Es war seit langem klar,
daß die deutsche Regierung den Weg der Provisorien,
die nur einen ganz beschränkten Teil der
deutschen Exportinteressen berücksichtigen und die
überdies von der Gegenseite weit besser .ausgenutzi
wurden, nicht weiter verfolgen konnte und durfte.
Als nun im Verlaufe der letzten Monate sich immer
klarer herausstellte, daß der neue Zolltarif aus
den bekannten Gründen auch diesmal wieder nicht
die Grundlage für die zukünftige Gestaltung der
deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen bilden
könne, war für Deutschland eine neue Lage geschaffen.
Wie sich diese Lage für die Reichsregierung
darstellt und welche Folgerungen sie hieraus
zu ziehen für notwendig hält, wird am besten gekennzeichnet
durch die Sätze, die Reichswirtschaftsminister
Dr. Curtius dem Probiem der deutschfranzösischen
Wirtschaftsverständigung in Sseinet
eindrucksvollen Hamburger Rede auf der Tagung
des Deutschen Industrie- und Handelstages gewidmet
hat. Bei dieser Gelegenheit führte er folgendes
aus:
wärtigen französischen Minimaltarifs auf der einen
Seite und des verhältnismäßig hohen Niveaus
unserer Konventionalzölle auf der anderen Seite
ein die berechtigten Wünsche Frankreichs befriedigendes
Ergebnis nicht zur Folge haben
würde. Wir haben uns deshalb bereit erklärt, bei
einer Reihe für die französische Wirtschaft wichtiger
Positionen eine alsbaldige Erhöhung der
geltenden französischen Minimaltarife in Kauf zu
nehmen und andererseits von uns aus vertragliche
Ermäßigungen unserer autonomen Sätze für bestimmte,
die französische Ausfuhrwirtschaft besonders
interessierende Produkte zuzugestehen.
Im ganzen läuft unser Vorschlag darauf hinaus,
durch ein solches Interim auf möglichst breiter
Front das in die Tat umzusetzen, was von der
Weltwirtschaftskonferenz als Ziel der europäischen
Wirtschaftspolitik bezeichnet worden ist. Ob
Frankreich bereit sein wird, auf diesen. von uns
vorgeschlagenen Boden zu treten, läßt sich noch
nicht übersehen. Sollte es nicht zu einer
solchen Verständigung kommen, so
wirdsich Frankreichdarüberklarsein
müssen, daß ihm ein wesentlicher Teil der
Verantwortung für die weitere Entwicklung
der wirtschaftlichen Verhältnisse Europas zufällt.
Denn wenn der neue französische Tarifentwurf
Gesetz wird, der den anderen europäischen Staaten
‘ausreichende Ausfuhrmöglichkeiten nach
Frankreich nicht eröffnet, so muß Frankreich sich
Ddewußt sein, daß sein Weg sich von dem der
anderen industriewirtschaftiich entwickelten Länder
Europas scheidet, die ihr Interesse darin
sehen werden, ihre Industrien durch eine über
die Staatsgrenzen hinausreichende Arbeitsteilung
weiter zu rationalisieren.‘““
Der Eintritt des vertragslosen Zustandes, beweist,
laß es bis zum 30. Juni der deutschen Delegation
aicht gelungen ist, die Gegenseite von der Berechtizung
des deutschen Standpunktes zu überzeugen.
Die Fortführung der Verhandlungen wie auch das
aingangs mitgeteilte gemeinsame Kommuniqu& zeigen
jedoch ‚erfreulicherweise, daß sich in der
Zwischenzeit eine Wendung zum Besseren vollzogen
zu haben scheint. Die augenblicklichen Verhandlungen
bewegen sich in der Richtung eines „Interims‘“
auf wesentlich breiterer Grundlage, als dies
bei den bisherigen Provisorien der Fall war. Hoffentlich
führen diese Verhandlungen, von denen für
die Saarwirtschaft so unendlich viel abhängt, recht
bald zu einem günstigen Ergebnis. M.
„Im Interesse der wirtschaftlichen Konsolidierung
Europas ist nichts mehr zu bedauern, als daß
es noch nicht gelungen ist, zwischen Deutschland
und Frankreich eine dauernde wirt:
schaftspolitische Verständigung auf breiterer Basis
herbeizuführen. Das Ziel, dem wir schon
so oft nahe zu sein glaubten, scheint durch den
neuerlichen Aufschub, den die Reform des alten
französischen Zolltarifs bei der parlamentarischen
Behandlung erlitten hat, wieder in weitere Ferne
gerückt zu sein. Der bisherige Weg kurz:
fristiger Provisorien, die für sehr be
schränkte Warengruppen beschränkte Erleichterungen
gewährten, kann von Deutschland
nicht weiter beschritten werden. Wir
haben der französischen Regierung für die Zei
nach dem 1. Juli, wo das geltende Provisorium
abläuft, ein Interim vorgeschlagen, das geeignei
ist, die gesamte Dauer bis zu dem noch un: ,
gewissen Zeitpunkt zu überbrücken, zu dem die A. Saarzollverhandlungen. |
Reform des alten französischen Tarifs durchge Das Abkommen vom ‘30. Juni dieses Jahres,
führt sein wird. Wir haben den Vorschlag ge- durch das die beiden Saarzollabkommen vom 3,
macht, dieses Interim auf den von der Welt- August und 11. November 10926, einschließlich deı
wirtschaftskonferenz empfohlenen und von Frank- in Ziffer II und III der Liste D des Zusatzabkom:
reich grundsätzlich seit langem anerkannten Bo- mens vom 31. März 1927 vorläufig bis zum 31.
den der gegenseitigen Meistbegünstigung zu stel- August dieses Jahres verlängert werden, liegt zur
ten. Wir haben dabei anerkannt, daß ein reiner Zeit dem Reichstag zur Genehmigung vor. Es ist
Meistbegünstigungsvertrag angesichts des gegen- zu hoffen, daß diese Genehmigung noch im Laufe
Ueber den Stand der Verhandlungen bei Drucklegung
dieser Nummer unterrichtet im übrigen das
nachstehende Rundschreiben des Vereins zur Wahrung
der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
im Saargebiet vom 6. Juli 1927:
„Nach den uns zugegangenen amtlichen Informationen
stellt sich die augenblickliche Lage wie
folgt dar: