des Saargebietes haben es sich im übrigen zur
Pflicht gemacht, den gesamten Zolltarif hinsichtlich
seiner Wirkungen auf die Saarwirtschaft nachzuprüfen.
Die Handelskammer hat das Ergebnis dieser
Prüfung gesammelt und wird sich erlauben, die
vorgebrachten Anträge auf
Ermäßigung der Zollsätze
gesondert zu überreichen. Auf diese Antragsliste
darf an dieser Stelle verwiesen werden. Obwohl
sich die beteiligten Kreise größte Zurückhaltung
auferlegt haben, beziehen sich die vorgebrachten
Anträge. auf schätzungsweise
500 Positionen des Tarifentwurfs.
Die außerordentlich hohe Zahl der geäußerten
Wünsche wie auch die von dem Antragstellern geforderten
und eingehend begründeten Zollermäßigungen
beweisen deutlicher als weitschweifige Ausführungen,
welche
wirtschaftlichen Folgewirkungen
für das Saargebiet
zu erwarten stehen, wenn es nicht gelingen sollte,
diesen Anträgen in irgendeiner Form Rechnung zu
tragen.
Hierfür bieten sich dreierlei Möglichkeiten:
1. Vom Standpunkte des Saargebietes aus wäre
es zweifellos am wünschenswertesten, wenn möglichst
viele der vorgebrachten Wünsche durch
den endgültigen deutsch-französischen Handelsvertrag
ihre Erledigung fänden. Die Saarwirtschaft
geht mit der französischen Regierung
durchaus einig, daß Sonderregelungen nach Möglichkeit
beschränkt werden sollten, um auf diese
Weise die umständlichen Formalitäten, die mil
der bei jeder Sonderregelung nicht zu vermeidenden
Kontingentswirtschaft verbunden sind und
die für die Wirtschaft eine starke Belastung und
eine Fülle unproduktiver Arbeit bedeuten, vermeiden
zu können. Es darf betont werden, daß
eine weitgehende Regelung der Saaranträge im
Wege des allgemeinen Handelsvertrags für die
französische Regierung um so unbedenklicher sein
dürfte, als es sich in der Mehrzahl der Fälle um
solche deutsche Erzeugnisse handelt, die in der
Hauptsache nur im. Saargebiet, nicht aber in
Frankreich Absatzmöglichkeiten finden, da die
dortige Bevölkerung auf die einheimische Erzeugung
eingestellt ist.
2. Ausgenommen von der Regelung durch den
allgemeinen deutsch-französischen Handelsvertrag
müssen naturgemäß diejenigen besonders
wichtigen Anträge bleiben, für die weitgehendere
Zollermäßigungen, als dies im Handelsvertrag
möglich ist, in Betracht kommen. Unter diese
Gruppe fallen alle Anträge auf zollfreie Einfuhr
bzw. auf erhebliche Abschläge des. Minimaltarifs,
wie sie beispielsweise in Liste C1 des Saarzollabkommens
vom 6. November 1926 eingeräumi
wurden. In diesem Zusammenhang muß beson:
ders betont werden, daß die in der Zolltarifnovelle
vorgesehenen besonders hohen Zollsätze
für gewisse Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse
eine Erweiterung. der „Maschinenfor
mel‘‘ (Listen C1 und C2 des November-Abkommens)
zur dringenden Notwendigkeit machen.
Die an der Einfuhr von Maschinen usw. interessierten
Firmen haben sich im übrigen übereinstimmend
dahin ausgesprochen, daß eine Erhöhung
der jetzigen Zollsätze: nicht in Frage
kommen kann, weil diese das äußerste Maß der
Verteuerung ihrer Produktionskosten darstellt, die
sie in Kauf nehmen können.
3. Die letzte Gruppe bilden schließlich diejenigen
Anträge, die sich auf die Einfuhr industrieller
Rohstoffe und Halbfabri.
kate beziehen. Da das Saargebiet als ausgesprochens.
Industriegebiet von der Arbeit seiner
Erzeugung lebt und auf den Export seiner Produktion
im weitesten Umfange angewiesen ist,
muß der Saarindustrie die Möglichkeit gegeben
werden, zu Bedingungen produzieren zu können,
die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf ihren wichtigsten
Absatzmärkten, vor allem also in Deutschland,
nicht beeinträchtigen. Eine wesentliche Beeinträchtigung
der Wettbewerbsfähigkeit bestehl
aber heute schon dadurch, daß die abzusetzenden
Fertigfabrikate vielfach mit hohen Zöllen für zur
Fabrikation unentbehrliche Rohstoffe und Halbfabrikate
vorbelastet sind, die seitens der französischen
Industrie nicht in diesem Umfange benötigt
werden, weil diese nicht in gleichem Maße
auf die besonderen Anforderungen der deutschen
Verbraucher eingestellt ist. Andererseits ist es
der französischen Wirtschaft nicht möglich, die
fraglichen Erzeugnisse in der gewünschten Qualität
zu lefern, weil sie aus betrieblichen Gründen
ihre Betriebe nicht wegen der für das Saargebiet
in Betracht kommenden verhältnismäßig geringen
Mengen umstellen kann. Diese Vorbelastung
würde sich bei Inkrafttreten des Zolltarifentwurfs
ın seiner jetzigen Gestalt noch um ein Vielfaches
steigern und die Konkurrenzfähigkeit der Saarndustrie
daher weiter schwächen. Es ist unter
diesen Umständen dringend erforderlich, daß der
besonderen Lage der Saarindustrie in größerem
Umfange, als dies. bisher der Fall war, Rechnung
zyetragen wird, soweit diejenige industrielle Erzeugung
des Saargebietes in Betracht kommt, die
nicht innerhalb. des französischen Zollgebietes verbleibt,
sondern nach dem Zollausland abfließt und
daher den französischen Binnenmarkt in fühlbarer
Weise entlastet. Eine solche Entlastung
erscheint durchaus möglich durch ein ohne bürokratische
Engherzigkeit gehandhabtes, elastisches
und ausschließlich von wirtschaftlichen Gesichtspunkten
diktiertes System der admissiontemporaire.
Das augenblicklich in Kraft befindliche
Regime der admission temporaire hat sich
in der Praxis als viel zu eng und zu starr erwiesen,
um den besonderen Erfordernissen der
Saarwirtschaft Genüge leisten zu können.
Die durch die Handelskammer vertretenen
Kreise der Saarwirtschaft richten an die französche
Regierung die dringende Bitte, den von ihnen
vorgebrachten Anträgen im Wege der vorstehend
näher bezeichneten Möglichkeiten Rechnung tragen
zu wohen. Sie sind der Auffassung, daß die Zolltarifreform
von so ernsten Auswirkungen für die
gesamte. Saarwirtschaft begleitet sein müßte, daß
die französische Regierung sich einer gleichzeitigen
umfassenden und großzügigen Regelung der bis
jetzt nur unvollständig und provisorisch gelösten
5aarzollfrage nicht verschließen kann. Auf diese
Weise würde gleichzeitig eine Zusammenfassung
der in Kraft befindlichen Saarzollabkommen, deren
Durchführung infolge ihrer Unübersichtlichkeit
sowohl für die Zollverwaltung wie auch für die
Wirtschaft schwierig geworden ist, erreicht. Dabei
muß daran erinnert werden, daß die in den letzten
Jahren durch dauernde Krisen erschütterte Saarwirtschaft
heute erst am Anfang ihrer Rationalisie-