der französischen Grubenverwaltung der Besserung de:
Frankenwährung im Kohlenpreis Rechnung getragen würde
Bisher sind jedoch alle Beinühungen auf Herabsetzung der
saar!ändischen Kohlenpreise erfo!igios geblieben. Die Verhand'ungen
über den Saarkohlenpreis werden von der ge:
samten Saarwirtschaft mit allem Nachdruck weiter fort
gesetzt, da sonst eine Konkurrenzfähigkeit mit den loth
ringischen Werken a's völlig ausgeschlossen angesehen wer
den muß, zumal die lothringischen Werke frachtlich we
sent'ich besser liegen. Die günstige Frachtlage und der
direkte Erzbezug der lothringischen Werke macht sich auck
im Exportgeschäft besonders fühlbar. Das lothringische Re:
vier hat fast um die Hälfte billigere Frachtkosten zu der
Seehäfen als die Saarwerke. Eine weitere Belastung für dit
Konkurrenzfähigkeit der saarländischen Schwerindustrie au
dem Weltmarkt bringt die 15- his 20prozentige Erhöhung
der be'gischen Bahnen ab 153. Januar 1927. Die Saarwirtschaf
sucht daher einen Ausgleich ihrer frachtlich ungünstiger
Lage durch Herabsetzung der Saarbahnfrachten und Erstel
kung direkter Tarife der Saarbahnen mit der Reichsbah:
herbeizuführen. In dieser Richtung liegen ferner die Wünsche
der Saarindustrie zur Verbesserung ihrer Verkehrsverbin
dung zum Oberrhein durch Bau eines Kanals nach Lud
wigshafen, um auf dem Wasserwege nicht nur das süd
deutsche Absatzgebiet, sondern auch die Seehäfen hillige'
beliefern zu können.
Unter dem Druck der gegenwärtigen Währungsverhä!tnisse
gehen nicht nur im Saargebiet, sondern auch in Lothringen
die Auftragsbestände stark zurück. Es wird hereits vor
Dämpfungen von Hochöfen im lothringischen Revier ge
sprochen. Dieser Rückgang zu Beginn des neuen Jahres
ist besonders symptomatisch für die allgemein gedrückte
Markt'age, da an sich zu dieser Zeit eine Belebung im
Hinblick auf das Frühjahrsgeschäft erwartet werden könnte
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Tariferhöhung der belgischen Bahnen.
In der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ Nr. 52 vom 31. Dezember
1926 haben wir bereits auf die beabsichtigte Tariferhökhung
der be'gischen Bahnen hingewiesen. Am 15. Januar
dieses Jahres sind nunmehr die Tari’erhöhungen und sonstigen
Aenderungen des beigischen Gütertarils in Kraft getreten
Die Absicht, eine gleichmäßige 15prozentige Tariferhöhung
einzuführen, ist fallen gelassen und lediglich einzelne Spezialtarife
bis zu 20 %o der kisherigen Sätze erhöht worden, während
die Frachtsätze des Tarifs 3 (Frachtgut!adungen), wie nachstehend
erläutert, völlig umgestaltet wurden. Es sind folgende
wichtigsten Neuerungen zu verzeichnen:
Zum Gütertarif, Heft Ibis, vom 1, Oktober 1926 ist der
Nachtrag 1 mit Gültigkeit vom 15. Januar 1927 erschienen
Dieser Nachtrag bringt in der Hauptsache einen neuen Fracht:
satzzeiger. Die Frachtsätze des Tarifs Nr. 1 für be
schleunigtes Eilgut, des Tarifs Nr. 2 für Eilgut
und die Frachtsätze des Stückguttarifs sind
unverändert geblieben. Dagegen sind die Frachtsätze
des Tarifs Nr. 3 für Wagen’adungen in den Klassen
1—6 nach neuen Grundsätzen gebi'det und bringen gegenüber
den bisherigen Sätzen wesentliche Abweichungen. In der
1. Klasse sind die Frachtsätze für 5-t-Ladungen ermäßigt,
während die Frachtsätze für 10- und 15-t-Ladungen der
gleichen Klasse erhöht wurden. Im Gegensatz dazu sind die
Frachtsätze der 2. Klasse sowohl für 5-, 10- als auch für
15-t-Ladungen wesent!ich ermäßigt worden. Die folgenden
Klassen 3—6 sind durchweg erhöht. Zur Erläuterung der
bei a'len Entfernungen und den Klassen 1—6 des Tarifs 3
stark abweichenden prozentua'en Steigerungen bzw. Ermäßigungen
der Frachtsätze lassen wir nachstehend ein Frachtbeispiel
für Güter in der Verkehrsverbindung Sterpenich
Grenze — Brüssel = 210 km folgen:
Frachtsätze der 1. Klasse:
A B
5t 10 t
ah 15. 1. 1927 152.80 140,30
bis 14. 1. 1927 155,60 124,20
mehr — 10,3
weniger 1,8 % —
Frachtsätze der 2. Klasse:
A B
ät 10 t
127,90 107,00
141,60 112,60
10,7 0% 5,2 0%
Frachtsätze der 3. Klasse:
A B
\t 10 t
101,00 75,70
841,60 67.40
33 ‚2.3
C
15 t
65,90
61,70
5,8
ab 15. 1. 10927
bis 14. 1. 1927
mehr
weniger
Frachtsätrze der 4
A
t
59,60
60,00
507
Klasse:
B
10 t
58,90
48,00
202 9%
C
15 t
53,20
44,20
20,4 0%
ab 15. 1. 1027
bis 14. 1. 1927
mehr
weniger
Frachi
10
A
10 t
69
Ki]
4SSE:
B
5t
43,00
550
C
20 t
38,60
32,60
18,4
ab 15. 1. 1927
bis 14. 1. 1927
mehr
weniger
Frachtesa:
7zed
A
10
a
ar
pP *
3
C
20 t
32,30
26.00
24.2 On
ab 15. 1. 10927
bis 14. 1. 1927
mehr
weniger
Die Frachtsätze der Spezialtarife sind grundsätzlich un
verändert geblieben.
Lediglich der Spezialtarif @ (gültig für metal!urgische
Erzeugnisse von be'gischen Hütten nach den Umschlagplätze‘
Antwerpen, Ostende, Zeebrügge usw.) ist um 10% erhöht
Der Spezialtarif 13 (metallurgische Erzeugnisse belgischer
Hütten zur Ausfuhr über See) ist um 153% erhöht
Spezialtarit 25 (für Erze usw. im Versand und
Empfang zwischen belgischen Hütten) ist um etwa 20%-ırhöht.
Ausnahmetarif 31 8 a (Kokssendungen an bel
gische Hütten) ist um etwa 18% erhöht.
Spezialtarif 38 (Kalk usw.) ist um 5%, erhöht.
Spezialtarif 12, der für die Ausfuhr einer Reihe
wichtiger Güter in Ladungen von 20000 kg auch für den
saarländischen Export von besonderer Bedeutung ist, ist um
etwa 140% erhöht. Die Frachtmehrbeiastung im Verkehr
Eterpenich — Antwerpen beträgt z. B. pro Tonne:
ab 15. 1. 1927 27,95 Fr.
bis 14. 1. 1927 24,65 Fr.
mehr 3,30 Fr. = 13,4 %
Die Frachtsätze für Kohlen des Baremes spec. 67 sind ebenfalls
um etwa 140% erhöht. Die Mehrbelastun® beträgt für
Kohlen aus dem Aachener Gebiet, die bisher auf dem
billigsten Wege über Montzen Grenze — Sterpenich Grenze
nefördert wurden, für 10-t-Ladungen 13,2 %, für 15-t-Ladunger
2,7% und für 20-t-Ladungen 14,3 %.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Beförderungswegs über Bel.
zien—Frankreich gegenüber dem Wege über die deutsche
Reichsbahn hat sich im Kohlenverkehr zwischen Versandstationen
des Aachener Kohlengebietes und den saarländischen
Empfangsstationen zu Ungunsten der außerdeutschen Strecken
wesentlich geändert. Z. B. ‘beträgt der Frachtunterschied
für eine 20-t-Ladung Kohlen von Würselen nach Saarbrücken-3urbach
gegenüber der Beförderung über die Reichsbahnstrecken
(Uebergang Taben Grenze) nur noch 0,20 Mk.
pro Tonne. In der Verkehrsverbindung Würseten— Dillingen
ist der Durch!auf über Beigien—Frankreich 0,40 Mk. und
2ach Völklingen 0,80 Mk. pro Tonne hılliger.
Für Kokssendungen von 60000 kg im Durch'aut
Jurch Be'gien ist ein neuer Ausnahmetarif K eingeführt
Die Frachtsätze dieses Ausnahmetarifs entsprechen den Frachtzätzen
der bisher gültigen 5. Klasse, Abt. C, des Tarifs 3
Info!gedessen ist eine Erhöhung der Frachtsätze für Koks
ım Durchlauf durch Belgien nicht eingetreten.
Der Spezialtarif A (Frachtgutwagenladungen 5 t uno
mehr), der für die Ausfuhrsendungen über belgische Häfen
für die saarländische Wirtschaft von besonderer Bedeutung
ist, ist unverändert gebiieben.
Der Spezialtarif F, gültig für Sammelladungen, Güte:
aller Art, Kolonialwaren, Südfrüchte, Tabak usw. ist er
weitert ‚worden. Bisher waren nur Frachtsätze für den bel
zischen Durchgang Esschen—Sterpenich Grenze vorgesehen
Nunmehr sind auch für die be'gischen Strecken Esschen-—
Athus Grenze und Esschen—Lamorteau ermäßigte Frachtsätze
eingeführt.
Spezialtarif J, gültig für‘ die Kohlenausfuhr über
belgische Häfen, ist um etwa 21% erhöht worden, indem
die bisher gültigen Frachtsätze des Spezialtarifs 2 durch