Full text : 32.1927 (0032)

gegeben, daß es genügt, wenn auf der Rechnung der Ver:
merk enthalten sei: „In obigem Rechnungsbetrage in Höhe
von ..... Fr. sind die Frachtkosten in Höhe von ..... Fr
enthalten“, weil dadurch nachträgliche Berichtigungen de:
Versendungskosten usw., deren Höhe vielfach erst nach
erfolgter Belieferung festgestellt werden kann. vermieden
werden,
Zu dieser äußerst wichtigen Frage ‚enthält das Schreiben
der Steuerdirektion, ohne mit ihrer Stellungnahme den Entscheidungen
 der saarländischen Rechtsmittelbehörden vorzugreifen,
 folgende Ausführungen:
„In dieser Beziehung glaube ich es als ausreichend ansehen
 zu können, wenn der Bezieher (Leistungsempfänger)
erkennt, welche aufgewendeten Auslagen der Liefernde
von ihm zugleich mit dem Entgelt für die Ware verlangt.
Dabei dürfte gleichgültig sein, ob ein Nettopreis vereinbart
 wird und dazır die Versendungskosten aufgeschlagen
werden oder ob ein diese mitumfassender Gesamtpreis
 aufgeworfen wird, wenn er nur in die Berechnungsposten,
 bestehend aus dem Nettopreis und den
Beförderungskosten, in einer dem Empfänger erkennbaren
Weise zerlegt wird.
Jedenfalls muß nach meiner Auffassung aus den. Vereinbarungen
 der Vertragschließenden hervorvehen, daß mit
einer bestimmten Höhe der Beförderungskosten als Teil des
Gesamtpreises gerechnet worden ist, auch wenn die Höhe
dieser Kosten durch nachträgliche Festsetzung eine Aende
rung erfährt. Eine Freistellung von der Umsatzsteuer aucf
in den Fällen, in denen Beförderungskosten zwar entstan
den, aber nicht erkennbar in Rechnung gestellt sind
würde demnach der Fassung des 8 3 Abs. V der Umsatzsteuerverordnung
 zuwiderlaufen.“
Die Handelskammer bringt diese bedeutungsvollen Aus:
tührungen in ihrem Wortlaut zur Kenntnis der interessierter
Firmen und empfiehlt genaueste Beachtung der darin ent:
haltenen Hinweise, um zu erreichen, daß die gesamten
Beförderungsspesen von der Umsatzsteuerpflicht befreit
 bleiben.

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betr.
die Abänderung der Einkommensteuerverordnung,
Die Verordnung der Regierungskommission zur Abänderumg
 der Verordnung betr. die Einkommensbesteuerung ir
der Fassung der Abänderungsverordnung Nr, 212 vom 28
April 1926 (Amtsblatt S. 78ff.), die im Amtsblatt der
Regierungskommission Nr, 17 vom 1. Mai 1927 veröffentlicht
 ist (abgedruckt in „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ Nr. 17
Seite 281), bedingt auch eine entsprechende Aenderung der
Ausführungsbestimmungen in der Fassung vom 19. Juni 1926.
deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierungskom:
mission Nr. 18 vom 8. Mai 1927 (abgedruckt in ‚„Saar-Wirtschaftszeitung‘“
 Nr. 19 Seite 313) erfolgt ist. Es handelt
sich in der Hauptsache um folgende Aenderungen:
Die die Sozialabzüge allen Steuerpflichtigen zustehen, müssen
 die im Anhang stehenden Beispiele entsprechend geändert
werden,
Die Werbungskostenpauschale, die pro Jahr auf 2400 Fr.
bzw. für Feuerarbeiter usw. auf 3000 Fr. erhöht wurde,
kann für die Veranlagung pro 1927 nur mit zwei Drittel in
Ansatz gebracht werden. Für die Monate Januar bis April
gelten die alten Sätze, also ein Drittel von 1800 bzw. 2400 Fr
Es sind also in Abzug zu bringen:

Normal- Feuerarbeiter
 arbeiter
für Januar bis April ein Drittel der
alten Sätze von 1800 bzw. 2400 Fr. = 600,— 800,—
für Mai bis Dezember zwei Drittel
der neuen Sätze von 2400 bzw.
3000 Fr. = 1600,— 2000,—
für das Jahr 1027 also 2200,— 2800,—
Als Pauschale für die Sozialabzüge sind in Ansatz zı
bringen: für Januar bis Apri} 1927 ein Drittel von 720 Fr
(alter Satz) = 240 Fr., für Mat bis Dezember. 1927 zwe.
Drittel von 1080 (neuer Satz) = 720 Fr., für das [fahr
1927 also %0 Fr.
Die Steuererrechnung für alle vor dem Monat Mai verdienten
 Löhne erfolgt noch nach den alten Bestimmungen.
Als Srichtag für den UVebergang von den bisherigen zu
den ab 1. Mai 1927 erhöhten Abzügen vom Arbeitslohn gelt
al letzvie Tag derjenigen Lohnperiode, in die der 1, Mai
fällt.
Da der 1. Mai ein Sonntag war, beginnt sowohl bei
Wochen- als auch bei Monatslöhnungen die erste Lohnperiode,
 für die die erhöhten Abzüge in Betracht kommen,
am 1. bzw. am 2. Mai. Wo die erste Lohnperiode —
wie dies bei 14täglichen Zahlungen möglich ist — die letzte
Aprilwoche umd die erste Maiwoche umfaßt, die Löhnung
also am 7. Mai stattfindet, sind für die Höhe der Abzüge die
neuen Bestimmungen maßosehend

Die Eisenbahndirektion des Saargebietes hat {folgende
Ausschreibung erlassen:
Die in den Werkstätten Saarbrücken, Saarbrücken-Burbact
ınd St, Wendel lagernden alten Werkstattstofe sollen öffent
ich verkauft werden,
Bedingungen liegen bei der Drucksachenverwaltung, Zimner
 14a im Eisenbahndirektionsgebäude zur Einsicht aus und
;jind dort gegen postfreie Einsendung von 3 Fr. in kurs-‘ähiger
 französischer Währung in bar erhältlich (soweit Vorrat
’eicht). Freimarken und Notgeld werden nicht in Zahlung
zenommen. Eröffnungstermin am 6. Juli 1927, vormittags
10. Uhr, Ende der Zuschlagsfrist am 27. Juli 1927. Vertrags;
erfüllung bis 1. Oktober 1927,
+
Belgien.
6. Juli: Ministere de la Defense national
directeur general du service technique du genie, 10, re
du Meridien, Bruxelles: 30000 m Antennendraht fü
den Truppendienst und Transmissionsdienst in Vilvorde.
Speziallastenheft Nr. 10. 10 Fr., durch das Bureau des
adiudications, rue des Augustins 15. Bruxelles

|

>aduktenn



Men.

Notierungen der Saarbrücker Prcduktenbörse.
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhande

14. Juni
Fr.

21. Juni
Fr.

Mühlenfabrikate;
Tendenz : behauptet
Weizenrm- hl Basis fl

277

277 m.Sack
269

Weizenmahl, Super,
Weizenmehl, innerifr. 200
Aoggenmehl 0, .. x
loggenmehl 01 . ew
Weizenkleie, fein... „CR
Veizenkieie, grob .
20mgeNkl8i8 .........000 000044
Weizenfuttermehl. . , SA
toggenfuttermehl.. ............
Getreide:
Tendenz : behauptet
Weizen, einheimischer .......,..
Weizen, französischer...........
loggen, einheimischer ..........
zoggen, französischer...........
loggen, deutscher se
Zraugerste ., ke
“uttergerste .. ..
Jaf@r. 000000000 1 0er
Auslandshafer (La Plata) ......
\uslandsweizen. ... $E FE
Ylatamais .....00000000000 000
fälzer Roggen .. ...... +...
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: Kartoffeln fest.
Rauhfutter stetig

269

m Sacl

255
230
83
91
87
112
118

255
230
83
88
87
114
118

183

183 .
163 )

o. Sac}

165

155—157
40—145
137—142
185—195
123

155—157 m Sack
140—145
137-142 ,
185 —193 m, Sack
ı 122

Wiesenheu, lose..,..... .
Wiesenheu, gepresst ...... .....
„uzernheu, gopresst, südfranz, ..
® 088 .. ;
jetreidepresstroh.. .
zetreidelangstrobh ;
Cartoffeln weiss:
Kartoffeln 1927
Kartoffeln, rote
zunkelrüben
‚wiebeln, ‚...
Cartoffeln. neue ...

52
58
68
62
202

52
58
68
62
32
80
160
80
120

75
85
75
50

Redaktionsschluß: Mittwoch. den ?° luni 1097
            
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