Full text : 32.1927 (0032)

während im Oktober eine Zunahme festzustellen war. Die
Koksfabrikation hat sich etwa in derseiben Höhe gehalten
wie in den übrigen Monaten. Die Briketrfabrikation, die in
Oktober ruhte, ist im November wieder aufgenommen
worden.
Kohlenförderung (ausgelesen u.
gewaschen): (ansg © Oht, 1926 Nov. 1926 11 Monate
Staatliche Grubeu 1139615t 1092252t 12121813 t
Verpachtete Gruben 29198t 232706t 327210t
Insgesamt: 1168813t 1124958t 17449023t
Die Förderung verteilt sich auf
Arbeitstage
Durchschnitt] Tagesleistung
Yerteilung der Ko len:
Zechenselbstverhranch (einschliesslich
 elektr.Zentralen
u angeschlossene: Betriebe)
Lieferung an die Bergarbeiter
Lieferung an die eigenen
Kok: reien
Lieferung an die Brikettfabriken

Verkauf und Versand
Verlust bei Lagerung
Gesamtabsatz:
Verminderung der Haldenbestände

Vermehrung der Haldenbestände

Gesamtförderung
In den eigenen Kokereien wurden
 erzeugt:
Koks
Briketts
Hald-nbestände am Ende des
Monats:
Kohien
Koks
Briketts

Die Handelskammer Leipzig
und die Verlängerung der Schutzfrist.
Die Leipziger Hande'skammer nahm in einer Gesamtsitzung
ım 15. November 1926 auch Stellung zur Frage der Verängerung
 der Schutzfrist. Das Kammermitglied Herr Veragsbuchhändler
 Robert Voigtländer erstaitete das Referat
ınd äußerte sich nach dem Bericht der „Leipziger Neuesten
Nachrichten“ etwa fo'gendermaßen: „Da in den nächsten
Jahren zwei berühmte Musiker frei werden (Brahms und
Bruckner), So sei eine Bewegung im Gange für eine Ver-:ängerung
 der Schutzfrist, ähnlich wie kurz vor dem Kriege,
als die Werke Richard Wagners ‚frei wurden. Dem anzeblichen
 Recht der Erben müsse man jedoch das Recht
ler Allgemeinheit entgegensetzen. Hervorragende Pädagogen
hätten sich dahin geäußert, daß sie sich den Schu’betrieb
ıihne unser jetzt geltendes Urheberschutzrecht nicht. gut
vorstellen könnten. Manche Schriftsteller seien erst durch
verbilligte Ausgaben der Allgemeinheit zugäng'ich gemacht
worden. Wenn wirk'ich einige wenige Erben eines Urhebers
yach 30 Jahren bedürftig sein so!lten, so könnte der Staat
hier in geeigneter Weise eingreifen. Das sei richtiger,
als wenn man wegen gatız wenigen Personen die Urheberschutzfrist
 verlängere.“ Folgende von ihm befürwortete Entschließung
 wurde einstimmig ‚angenommen: ‚Die Handelswammer
 verwirft nach sorgfältiger Prüfung den von verschiedenen
 Interessengruppen ve-tretenen Gedanken einer Ver-'ängerung
 des Schutzes des Urheberrechts. Sie stellt fest,
daß der seit über 790 Jahren in Deutschland geitende Schutz
von 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers sıch bewährt
ı1at., Dieser wahrt den Urhebern und ih-en direkten Nachxommen,
 ebenso den Originaiverlegern, ihr Recht auf wirtschaftliche
 Nutznießung für einen genügend langen Zeitraum,
Dhne dabei das Recht der Allgemeinheit auf freie Verwendung
Jerjenigen Erzeugnisse der Literatur, der bildenden oder
Tonkunst zu schmälern, die nach Ablauf der Schutzfrist
1och Lebensfähigkeit genug besitzen, um in Massen von allen
ldungsbedürftigen Schichten des Volkes aufgenommen werden
 zu können. Die Hande'skammer erkennt, daß die für
die Verlängerung ‚der Schutzfrist vorgebrachten Gründe nicht
gewichtig genug sind, um die gegen die Verlängerung
sprechenden zu entkräften, Insbesondere ist sie der Ansicht,
 daß die Verlängerung des Urheberschutzes höchstens
noch in Ausnahmefällen mit der Not der direkten Nachkommen
 des Urhebers in Zusammenhang gebracht werden
xann und daß die nicht abzuweugnende Not vieler lebender
geistiger Arbeiter nichts mit der Schutzfristfrage zu tun hat.
Die Berücksichtigung der vorgebrachten Wünsche des Ausjands
 erscheint der Handelskammer zum miındesten so lange
zntbehriich, als nicht Gewähr gegeben ist für eine gleichmäßige
 Regelung in allen wichtigen Kulturstaaten. Die Hande'skammer
 verwirft auch die wiederum von verschiedenster
Seite angeregte Sondersteuer, die unter dem Titel Kulturabgabe
 (domaine d’etat) zugunsten einer bestimmten K'asse
von Bildungsgut des deutschen Volkes erhoben werden soll‘

25.74 23,68 274,05
15414 t 47512 t 45470 t

15 248t 53461 t

67912 67912 t
2729t 272“
25 t 25 t
Insgesamt:  85706t 70666t 70666 t
Stärke der Belegschaft:
Arbeiter unter Tage 54 705 55284 55284
Arbeiter über Tua:e 15209 15217 15217
Arbeiter der anderen B triebe 2835 2847 _ 2847
Gesamtzahl der Arbeiter 72749 73348 73348
Beamte und Angestelıte 3663 3665 3665
Gesamtzahl des Personals: 76412 77013 77013
Ergebris:
Durchschnittl, Tagesteistung
des Arbeiters uuter u, über
Tage in Kilogramm 692 702 689

Die Inmayrziffer für Saart ken und Ast

“a=---abiet im 1ahra 1926.

1 Ernährung, Woh
Sonstiger Bedarf nung, Heizung,
und Verkehr Beleuchtung unr
Behleiduna

Gesamtlebenshaltunaskosten


Gesamtlebenshalturgskosten

ohne Wohnung

Ernährung

Wohnung

Heizung und
Beleuchtung

» Bekleidung

Saarbr. "Saargeb

Saarbr. |Saaraek

Saarbr. Saaraeh

Sastbr; [Soaraeh

Saarchr (Saarach.

Saarbr. (Saarteb.!. Saarbr. (Saargek

Saarbr. Saaraet

Januar .. 2.
Februar ........ .
März ....... 2.4
April 0.....00.000000
Juni .....000.00000
UA
AUgDSt............
September .........
Oktober...........
November ,........
Dezember .........

491,4 485
495,8 491
504,3 497
518,55 510
551,4 536
573,7 564
616,2 $15
651,2 545
6595 352
6889 670
678,5 664
6529| 643

558,5
560,2
567,9
585,4
612:
648 F
598,0
737;
146
77.
765,
| 7333

551
554
559
“75
M
7
m

525,5
526.9
535,4
Ba

524
527
533
46
79
M
77
05
+89
15
114
682

981,1
243
255,1
26.7
268,6
280.6
2925
312,6
328,7
334.7
338,7
| 3387

231,1 439.4' 466
243 4894 466
255.1 48494 466
256,7 529.1 480
2686 546,3 500
280.6 5556 504
292,5 5556 524
3126 6032 564
3287 606,5 573
334,7 689,2 619
338.7 705.1, 659
338.71 7143| 675

707
716.1
730
759,8
8083
888,6
838.6
929
945
972.9 ee:
926.9 828
878,7 | 787

628,5! 639 | 477,3 | 469
630,1 644 481,9| 475
631,6 647 491,3 | 482
651,2 676 504,9 | 493
681 712 528 (518
703.1 740 56051546
777, 304 5998|596
395, 397 626.1|617
345 2952 630,4 | 621
949. 360 662.2|641
922,& 309 65351639
8725 908 630,5 | 616

A

723

‚24

]
J ® A A
Vorstehende Ziffern sind von dem Statistischen Amt des

. ; ]
Saargebietes auf ihre Richtigkeit hin nachgeprüft worden.
Konkurseröffnungen im Saargebiet...
Firma Saariändischer Automobil-Vertrieb Dupuy & Magquer
in Saarbrücken. Erölfnungstermin: 13. Januar 1927, vor;
‚mittags 11,30 Uhr, Konkursverwaiter: Rechtsanwalt
Dr. Hoffmann, Saarbrücken.
Joseph Schulz, Völklingen, Inhaber einer Holzhand'ung unc
eines Zimmergeschäits, Eröfinungstermin: 4. Januar 1927

Gebühren für Ursprungszeugnisse nach Portugal
Das portugiesische Konsulat in Straßburg, das für das:
Saargebiet zuständig ist, teilt unter dem 6. Januar 1927 mit
daß die im voraus zu entrichtende Gebühr für die Visierung
von Ursphungszeugnissen 121,50 Fr. ‘beträgt. Zur Rück
sendung der Ursprungszeugnisse ist ein Freiumschlag ‘bei
zufügen.
            
Waiting...

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