Full text : 32.1927 (0032)

Mengenergebnisse nach Warengruppen

April
1927

Einfuhr

a1

Gruppen
les Internationalen Verzeichnisses

x
sS
>
N
N
S
m.

Januar/April
4927 ! 1926
. 100 ke

April
1927

Januar/Aprıl
1926
100 kg

327

Menge, 1 dz -

Menge,

Lebende Tiere ..... +44004 |
Pferde .....0.0000000004 4 v0 a nn
Lebensmittel und Getränke ......... ı
Nohstoffe und halbfertige Waren....
Fertige Waren..... =
Wasserfahrzeuge ...... #5
Zusammen:
Reiner Waren aller Art ...
Warenverkehr Pferde urn cr
Wasserfahrzeuge ...

dz
Stück
dz
dz
dz
Stück

143 222 | 547 223
3 589 13 060
9630976 36289 784
38183850 152021 709
2 096 556 6423 188
a 7A

242 015
2281
20 596 973
96 377 033
2926 661
54

489
733
1 568696
33 050 321
5 763 005
107

2270
3 302
5 709 644
152 045 897
23 723 003
DR4

7627
7298
9116 448
108 848 118
24 574 497
328

il.
UL
IV,

dz } 50054604
Stück | 3 589
Stück | 34

195 281 904
13 060
74

120 142 682
2281
541

40382511
733
107

181 480 814
3 302
284

142 546 690
7 298
328

Hierzu:
Gold u. Silber, nicht bearbeitet, Goldund
 Silbermünzen ....

;. dz 723 3782 | 1844 99 416 1579
: (4 dz 50.055.327 | 195 285 686 | 120144526 ı 40382610 | 181 481 230 | 142 548 269
Insgesamt | .
5 "”'( Stück wie oben
Mit den Ergebnissen des Monates März verglichen, nat
lie Einfuhr in fast allen Gruppen eine Steigerung er-‘ahren,
 ber Lebensmitteln um 25 Millionen und fertigen
Waren um 19 Millionen Reichsmark. Die Einfuhr von Roh-;stoffen.
 und halbfertigen Waren ist dagegen um 33 Millionen
Reichsmark zurückgegangen. Bei Lebensmitteln und Geränken
 entfällt die Einfuhrsteigerung hauptsächlich auf
Weizen, Eier, Roggen, Schmalz und Butter; bei Rohstoffen
ınd halbfertigen Waren zu etwa 400% auf Textilrohstoffe,
m übrigen. auf Kautschuk, Oelkuchen, Felle zu Pelzwerk
usw.; bei Fertigwaren zu über 50% auf Walzwerkserzeugtisse
 und Eisenwaren und etwa 250% aut Textilwaren

Die Warenausfuhr ist im April, verglichen mit dem Vormonat
 im sämtlichen Gruppen zurückgegangen, hauptsächlich
n bezug auf Rohstoffe und halbfertige Waren. An dem Ausjuhrrückgang
 von Rohstoffen, die 37,5 Millionen Reichsmark
 beträgt, sind allein Kohlen mit 10,5 Millionen Reichsmark
 beteiligt, ferner einige chemische Rohstoffe, Sämereien,
<oks und Textilroahstoffe, Unter den Fertigwaren haben
‚or allem Textilwaren, Walzwerkserzeugmisse und Eisenvaren
 eine Abnahme erfahren. Erfreulicherweise hat die
Ausfuhr vom Maschinen um 7,7 Millionen Reichsmark zurenommen


Frankreich.

Die Behandlung von Filmen
nach dem deutsch-französischen Zusatzabkommen.
Das deutsch-französische Zusatzabkommen vom 31. März
1927 sieht für die Einfuhr photographischer Filme (aus
Nr. 461 quater des französischen Zolltarifs) bei der Einfuhr
'n Frankreich innerhalb eines Kontingentes von 60000 Rollen
len Minimaltarif vor. Im Einverständnis mit der deutschen
Zegierung ist bestimmt worden, daß dieses Kontingent auf
5.000 Rollen ermäßigt wird und die in Form von Paketen,
ogen. „film-pack‘“ vorgeführten Rollen, die von dem Verrünstigungsverfahren
 bisher ausgeschlossen waren, innerhalb
:ines Kontingentes von 15000 Paketen den Minimaltariif
venießen. (B. D. Nr. 469 vom 3. Juni 1927.)

Erschöpfung des deutschen Käsekontingentes für
die Einfuhr in Frankreich,
Das Kontingent von 1667 dz Käse (Nr. 36 des französischen
Zolltarifs) deutschen Ursprungs, der vom 20. August 1926
bis zum 30. Juni 1927 zum Minimaltarif in Frankreich
aingeführt werden kann, ist nach einer Mitteilung im „Bulletin
Douanier“ Nr. 471 vom 14. Juni bereits erschöpft. Alle
derartigen Sendungen sind,‘ auch wenn sie mit vorschriftsmäßigen
 Kontingentsscheinen versehen sind, in Zukunft nach
dem Generaltarif zu verzollen.

Französisch-ungarische Handelsvereinbarungen.
Zu dem Grundvertrag vom 13, Oktober 1925, der die
'ranzösisch-ungarischen. Handelisbeziehungen regelt, ist am
18, Dezember 1926 ein Zusatzabkommen getreten, das seinerjeits
 durch einem Notenwechsel vom 28. April 1927 einige
Ergänzungen erfahren hat, Der im „Journal Officiel“ vom
24, Mai 1927 veröffentlichte Notenwechsel ist am Tage seiner
Jnterzeichnung in Kraft getreten,
Von diesem Tage an können Dreschmaschinen unzarischen
 Ursprungs im Stückgewichte von mehr als 500 kg
innerhalb des im Zusatzabkommen vorgesehenen Kontingents
zum Minimaltarif eingeführt werden, jedoch müssen für die
auf Grund des Vertrages vom 13. Oktober 1925 eingeführten
Maschinen bis zum Inkraittreten des Zusatzabkommens die
Zölle des ermäßigten Generaltarifs ‚entrichtet werden. Von
dem Inkrafttreten des Zusatzabkommens an wird der Unterschied
 zwischem diesen Sätzen und dem Minimaltarif zurückarstattet,
 Wer Liste A des Zusatzabkommens wird eine
Position „ex Nr. 431“ beigefügt, wodurch französischer
Orangenlikör in Fässern oder anderen Behältern von
mehr als 2 1 Inhalt bis zu 75 dz im Jahre zu 240 Goldkronen
 für je 100 kg zugelassen werden. Einzelne Teile für
Automobile französischen Ursprungs, die nach dem Zusatzabkommen.
 einen günstigeren Satz genießen als nach dem
Hauptvertrag, jedoch vor dem Inkrafttreten des Zusatzabkommens
 eingeführt worden sind, unterliegen dem höheren
Zollsatz, Nach dem Inkrafttreten des Zusatzabkommens wird
der Unterschiedsbetrag zurückerstattet

Handelspolitische Rundschau.

Neue Merkblätter
des deutschen Wirtschaftsdienstes,
Der Deutsche Wirtschaftsdienst G, m, b, H., Berlin W 35,
;chöneberger Ufer 21, hat soehen folgende Merkblätter
rerausgegeben:
Aerkblatt für den deutschen Außenhandel mit China 0,50 Mk.
Merkblatt für den deutschen Außenhandel mit Mexiko 0,50 Mk.
Merkblatt für den deutschen Außenhandel mit Siam 0,50 Mk.
Merkblatt für den deutschen Außenhandel mit der
Ukraine ER 0,50 Mk.
Merkblatt für den deutschen Außenhandel mit den
Vereinigten Staaten von Amerika . , . . . 050 Mk.
zuzüglich der UVeherweisungskosten.

italien.
Nas Goldzollaufgeld.
Das italienische Goldzollaufgeld beträgt vom 13. bis 19. Juni
1927 249 0%.

5 mien.
Goldzollzuschlag.
Der spanische Goldzallzuschlag beträgt vom 11. bis. 20. ur
1077 1019204
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.