Zollgebietes verbleibt, sondern nach dem Zollausland
abfließt und dadurch den französischen Binnenmarkt
in fühlbarer Weise entlastet, ist für
die hierzu verwandten Erzeugnisse zollfreie Einfuhr
notwendig, was zweckmäßigerweise im Wege
einer ohne bürokratische Engherzigkeit gehandhabten,
den wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung
tragenden admission temporaire geschehen
kann. Das augenblicklich in Kraft befindliche
Regime der admission temporaire ist viel zu
ang und viel zu starr, um den Erfordernissen
der Saarwirtschaft genügen zu können.
Im Zusammenhang damit steht die Forderung
nach Erweiterung der zur sogenannten „Maschinenformel‘“
gehörigen Listen C1 und C2 des
Saarzollabhkommens vom 6. November 1926, die
sich in der Praxis als notwendig erwiesen hat.
3. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß dem Ausschluß
der Saarfırmen vom französischen Absatzmarkt,
insbesondere bei öffentlichen Vergebungen,
seitens der französischen Regierung mit
Nachdruck entgegengewirkt wird. Der Begriff
eines einheitlichen Zoll- und Wirtschaftsgebietes
darf unmöglich nur einseitig ausgelegt werden.
4. Notwendig ist eine Zusammenfassung der bestehenden
Saarzollabkommen, deren Durchführung
infolge ihrer Unübersichtlichkeit schwierig geworden
ist. In dem anzustrebenden erweiterten
und verbesserten Saarzollabkommen muß jedoch
die Möglichkeit einer Revision innerhalb bestimm:
ter, nicht zu weit auseinanderliegender Fristen
festgelegt werden. Ein „endgültiges‘“ Saarzollabkommen
ist unmöglich, da die in den letzten
Jahren durch dauernde Krisen erschütterte Saar
wirtschaft heute erst am Anfang ihrer Rationalisierung
und Stabilisierung steht und daher eines
elastischen und anpassungsfähigen Systems bedarf,
um allen an sie in diesem schwierigen Stadium
herantretenden Anforderungen gerecht werden
zu können.
5. Dringend erforderlich sind gewisse Kautelen,
um die auf der gesamten Wirtschaft wie ein
Alpdruck lastenden Zollschwierigkeiten auf ein
Mindestmaß zu verringern. Im Zusatzabkommen
vom 31. März dieses Jahres liegen hierfür erste
Anfänge vor, die jedoch weiter ausgebaut werden
müssen. Zu fordern wäre u. a., daß die amtliche
Auskunftserteilung so organisiert würde, daß
verbindliche Tarifauskünfte binnen kürzester
Frist erhältlich sind, daß niemand wegen falscher
Deklaration bestraft werden kann, der nachweist,
Jaß er diese Deklaration auf Grund einer von der
Zoltverwaltung früher als richtig anerkannten
Deklaration abgegeben habe, u. a. m.
„In dem Maße, in dem es gelinge,‘“ so schließt
ler Berichterstatter seine mit lebhafter Zustimmung
aufgenommenen Ausführungen, „die vorstehend umrissenen
Forderungen zu verwirklichen, werde man
von einer Bereinigung der Saarzollfrage sprechen
können, jener Frage, die in den vergangenen Jahren
ain solches Uebermaß unproduktiver ‚Arbeit und
wirtschaftlicher Schädigungen für das Saargebiet mit
sich gebracht habe und täglich weiter mit sich
ringe.‘
An der anschließenden lebhaften Aussprache beteiligen sich
‘ie Herren: Generaldirektor Tgahrt, Dr. von Vopelius,
Dr. Freiherr von Gemmingen, B. Seibert und Kor-‘en.
Von sämtlichen Diskussionsrednern wird besonders
ıachdrücklich auf die Schwierigkeiten hingewiesen, denen der
Absatz saarländischer Erzeugnisse neuerdings stärker als je
n Frankreich begegne. Gegen diese Diskriminierung wird
ıllseits entschiedenster Einspruch erhoben. Herr Seibert
yerichtet über die Erfahrungen, die seine Firma bei öffentichen
Ausschreibungen französischer Behörden gemacht habe.
Trotz jahrelanger Bemühungen gelinge es zumeist nicht einnal,
zum Wettbewerb zugelassen zu werden, geschweige denn
inen Auftrag zu erhalten, während umgekehrt die franzöische
Wirtschaft sich an jeder Ausschreibung saarländischer
Zehörden beteiligen könne und auch ‘häufig mit Erfolg beeilige.
— Der Herr Vorsitzende stellt schließlich die einnütige
Zustimmung der Versammlung zu den von Herrn
Aartin vorgetragenen Forderungen fest und beauftragt die
zeschäftsführung mit der Durchführung der erforderlich er-;icheinenden
Maßnahmen.
(Schluß folgt}
Die englischen und deutschen
Eisenhüttenleute.
Das Iron and Steel Institute in London hatte zu
Criegsbeginn seine deutschen, österreichischen und ungarischen
Mitglieder aus seiner Mitgliederliste gestrichen. Das genannte
nstitute hat nunmehr dem Verein Deutscher Eisenhüttenleute
uw Düsseldorf in einer offiziellen Kundgebung mitgeteilt,
jaß viele englische Mitglieder dieses Vorgehen als übertürzt
und hinsichtlich seiner zukünftigen Auswirkungen als
ichlecht überlegt betrachtet hätten. Da eine solche abehnende
Einstellung gegenüber den Angehörigen der geıannten
Länder unmöglich länger ertragen werden könne,
1abe der Vorstand des Iron and Steel Institute jetzt eintimmig
beschlossen, jeden Angehörigen deutscher, österrei-:hischer
oder ungarischer Nationalität, der früher Mitglied
les Institute gewesen sei, auf Wunsch ohne weiteres als
Aitglied wieder einzusetzen; ebenso würden auch neue Anträge
zur Mitgliedschaft begrüßt werden.
Es darf als erfreulich bezeichnet werden, daß durch diesen
instimmig gefaßten Beschluß die früheren Beziehungen
zwischen den englischen und deutschen Eisenhüttenleuten als
wiederhergestellt hetrachtet werden können.
Verkeh’
_ ‘esen.
Eisenbahn.
er
Verkürzung der 7” aaufenthalte in Türkismühle
und Neunkirchen,
Von der Eisenbahndirektion des Saargebietes geht uns
folgende Notiz zu:
In einem Zeitungsartikel wird über das Stillager des
Pz. 374 im Türkismühle und Neunkirchen geklagt. Das
erstere ist dadurch bedingt, daß die Lokomotive von Pz. 359
m Türkismühle auf Pz. 374 wendet, das letztere dadurch,
daß Pz. 374 in Neunkirchen wegen des Berufsverkehrs nicht
üher ahfahren kann.
Saarbhbahnen.
Da auf eine ordnungsmäßige Bedienung des Berufsverkehrs
ıicht verzichtet werden kann, andererseits aber auch längere
Stillager bei einem Durchgangszug unerwünscht sind, soll
arneut geprüft werden, inwieweit sich diese beiden Interessen
niteinander vereinigen lassen. Zur möglichsten Aufrechtarhaltung
der zur Zeit auf der Strecke St. Wendel — Saarrücken
bestehenden Abendzugverbindungen müßte die Veregung
mehrerer Personenzüge ins Auge gefaßt und
hre Folgen sorgfältig geprüft werden. Nachstehend
zeben wir unter A eine Uebersicht über die jetzt bestehenden
Zugverbindungen und unter Berücksichtigung der vorangezebenen
Gesichtspunkte unter B eine Uebersicht über eine
ınderweitige Regelung des Personenzugverkehrs-