Full text : 32.1927 (0032)

eventuellen chemischen Verwendung von Kohle auf.
Die Lösung dieser Probleme, die nicht früh genug
in Angriff genommen werden kann, wenn- anders
man nicht nachher vor einer aufgeteilten Welt stehen
 will, wird naturgemäß ebenfalls gehindert durch

lie augenblicklichen Besitzverhältnisse an den Saarzruben.
 Auch hier scheint nur der Weg schleuniger
Verständigung mit dem künftigen Besitzer möglich,
um rechtzeitig alle Zukunftsaufgaben beginuen zu
können. A, L,

Amtlicher Teil.

Befreiung vom
Einfuhrgenehmigungszwang für Kohle.
Nach einer Mitteilung im „Journal Officiel“
Nr. 130 vom 4. Juni 1927 an die Importeure ist
der Termin, der durch Mitteilung im „Journal Officiel‘‘
 vom 27.28. Mai zur Milderung des Kohleneinfuhrverbotes
 auf den 5. Juni festgesetzt worden
war, bis zum 10. Juni verlängert worden. Es
können also ohne vorherige Genehmigung alle
Steinkohlen etc., die vor dem 10. Juni versandt
worden sind, eingeführt werden.

Ausführungsbestimmungen zum deutschfranzösischen
 Zusatzabkommen vom
31. März 1927.

Die Regierungskommission teilte der Handelskammer unter
lem 3. Juni 1927 folgendes mit:
Das Verlängerungsprotokoll vom 31. März 1927 sieht unter
Abschnitt II der Liste D einen Zusatz zu der Liste B2 des
Adandelsabkommens vom 6. November 1926 vor, und zwar
st in das Gesamtkontingent von 133500 t die Position
„ex 786; larges plats de plus de 25 cm de largeur, bruts,
Uccapes, appretes; redresses, vernis, quelle que soit Vepaissenr‘
aufgenommen worden.
Eine Aenderung des Verteilungsplanes des in Frage kom:
nenden Gesamtkontingents tritt jedoch nur insofern ein,
ıls dem Eisenwerk St. Ingbert ein Jahreskontingent . von
2000 t zugewiesen wird. Diese Menge. ist von dem der
Dillinger Hütte A.-G., Dillingen, zugewiesenen Kontingent
von 79312 t 7z7u erhehen

Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
 Nr. 22 vom 8. Juni 1927.

Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Verfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde Reinheim,
 Bezirk St. Ingbert.
Verfügung betr. Verbot der illustrieten Druckschrift „Frank
reich im Rheinland, an der Ruhr und an der Saar“,
3Zekanntmachung betr. Verlust von Zulassungsbescheinigungen
(2197, 1392). ° ;
Verwaltung der Finanzen: .
Frgänzende Anordnungen zu der ‚Katasteranweisung II vom
17. 6. 1920 für das Verfahren bei den Fortschreibungsmessungen.

Yeffentliche- Arbeiten, Eisenbahnund
 Postwesen.
Bekanntır achung betr. Schiffssperre auf der kanalisierten Saar
im Saargebiet,
jenehmigungsurkunde. Nachtrag zu der dem Kreise Saarlouis
 . unterm. 26. August 1025 erteilten Genehmigungsurkunde
 zum elektrischen Betrieb der ihm gehörigen
Straßenbahnlimien im Kreise Saarlouis.
Kultus und Schulwesen.
Jrkunde .über "die Errichtung einer dritten protestantischen
Pfarrstelle in der -Kirchengemeinde: Homburg-Pfalz.
‚Handel und Gewerbe:
Genehmigung zur Erweiterung der Vorschriften für die
Regehmo des Tehrlinoewesene

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Antrag des Kreises Saarlouis aw
Erweiterung des Rechtes zur Wasserentnahme aus der Saar
Notiz betr. Vollzug der Rechtsanwaltsordnung.
Bekanntmachung betr. Wegeeinziehung.
Berichtigung

Schiffssperre auf der kanalisierten Saar
im Saargebiet.

Durch eine Bekanntmachung der Regierungskommission,
\bteilung Oeffentliche Arbeiten, vom 31. Mai 1927, die im
Amtsblatt Nr. 22 vom 8. Juni 1927 veröffentlicht ist, wird
lie kanalisierte Saar im Saargebiet (Güdingen bis Ensdort)
vegen Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an den Bauverken
 für die Zeit vom 10. Juni 1927 bis 10. Juli 1927
31 Tage) für die Schiffahrt gesperrt.
Solange während dieser Zeit der Stau abgesenkt ist, haben
lie hier befindlichen Schiffe sich auf die tieferen Stellen
ier Saar zu legen. Die Schiffe können auf eigene Gefahr
innerhalb der einzelnen Schleusenhaltungen verkehren, soweit
 damit die Instandsetzungsarbeiten nicht gestört werden
ınd soweit es die Wassertiefe zuläßt. Den Weisungen de'
Wassernolizeibeamten ist nachzukommen

Die Mietpreisteuerungszahl
für den Meoenat Juni.

Die Regierungskommission des Saargebietes hat den Umechnungsfaktor
 für die Festsetzung der Mieten für den
Monat Juni auf der bisherigen Höhe belassen. Es wirc
ıkko 1 Mk. Friedensmiete — 3,55 Fr. gerechnet

Konkurseröffnung im Saargebiet.
im Saargebiet befindliche Vermögen der Firma Bohle
& C., Saarbrücken 3, Zwiegniederlassung in Köln, ein;
ziger Inhaber Kaufmann Fritz Bohle, Köln; Firma Saarwerkstätten
 für Holzerzeugnisse Fritz Bohle, Dudweiler
Eröffnungstermin: 31. Mair 1927, vormittags 11 Uhr.
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Scheuer Saarbrücken

Das

Devisennotierungen vom %.—8. Juni 1927.

Berlin,
Börse
Frankr,
109) Fr

Pariser Börse

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1023 — | 400 55 | 254 50
            
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