Längen, über die Dicken der Hölzer und über ihre Rund-10lzbeschaffenheit
kein genügender Hinweis geboten war,
daß der Absender (eine Speditionsfirma!) Anwendung der
Klasse WII des Tarifs beanspruche. Schließlich war auch
keine Zurückweisung des Frachtbriefes wegen unzureichender
Angaben geboten. Die Angaben im Frachtbriefe reichten
völlig aus, um anzunehmen, daß es sich um Stammholz,
Blöcke oder Stangenholz handle, die in Klasse WII tarifiert
sind. Es war nicht an dem, daß die Bezeichnung des
Beamten bei sorgfältiger und pflichtmäßiger Prüfung eine
zenügende Unterlage für die Einreihung des Gutes in
Klasse W II nicht geboten hätte oder daß beı vernünftiger Auslegung
überhaupt Zweifel an der Anwendbarkeit dieser Klasse
hätten ‚aufkommen müssen. Wenn in diesem Zusammenhange
schließlich noch ;auf das von Senckpiehl angeführte Urteil
des Landgerichts Stuttgart vom 4. April 1924 eingegangen
werden soll, so stimmt es zwar anscheinend mit der hier
zugrunde gelegten Auffassung nicht überein. Es ist aber
doch hervorzuheben, daß es das entscheidende Moment für
seinen Fall darin sieht, daß die Angaben im Frachtbriefe,
die weder „unrichtig“ noch „ungenügend‘“ waren, auch insofern
nicht eigentlich als „ungenau“ bezeichnet werden konnten,
als die am sich richtige und vollständige Bezeichnung
des Gutes durch Zusätze ergänzt war, die Anlaß zu Mißverständnissen
geben konnten. Ebenso ist der vom Landgericht
Danzig entschiedene Fall (siehe Egers Eisenbahnrechtliche
Entscheidungen, Bd. 36, Seite 276, Nr. 136) wenigstens
teilweise damit begründet, daß eine Ungenauigkeit der
Bezeichnung der Sendung im Frachtbriefe in Wirklichkeii
nicht vorgelegen habe, Uebrigens stellt auch Senckpiehl
selbst ‚eine Nachforschungspflicht der Eisenbahn nicht auf
Nach dem Gesagten kann mindestens mit Rücksicht auf
8 57 EVO. der geltend gemachte Anspruch nicht erhoben
werden. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob er etwa
durch 8 76 Abs. 4 EVO. ausgeschlossen wäre, auch kommi
ein Eingehen auf die Erörterungen der Parteien betreffend
die Anfechtung der in den Frachtbriefen niedergelegten Erklärungen
aus dem Gesichtspunkte des Irrtums nicht mehr in
Frage. Vielmehr war unter Aufhebung des angefochtenen
Urteils die Klage abzuweisen. (Urteil des 2. Zivilsenats
vom 29. März 1927.)
Kartoffeln waren in den letzten Wochen stark ange:
ahren, so daß eine vorübergehende leichte Abschwächung
>atz greifen mußte. Da die Preise in den Erzeugergebieter
Deutschlands und Polens behauptet sind, dürfte die Ab:
schwächung nur vorübergehend sein.
Am Düngermittelmarkt ist Thomasmehl infolge des
tiedrigen Bezugspreises bis Ende Juni außerordentlich ge:
"ragt, die saarländischen Werke finden für ihre Produkte
;chlanken Absatz. Man notiert zur Zeit 1.25 Fr. pro kg-®
resamtlöslich ab Saarwerk.
Für Ammoniak ist eine erneute Preiserhöhung zu mel
jenm, die auf gute Nachfrage von seiten Frankreichs zurück:
‚uführen ist. Die Preissteigerung beträgt durchschnittlich
0 Fr. Die Saarwerke sind mit ihrer Produktion engagiert.
Der Bezug deutscher Ware ist infolge deı
beider Verzollung fast jeweils entstehenden
Jnzuträglichkeiten außerordentlich schwie--ig.
Die Möglichkeit der Anzweiflung der Zolldeklarationen
st gerade für diesen Artikel außerordentlich gegeben. In
'‚erschiedenen Fällen hat man seitens des französischen Zolles
ınter Anzweiflung der Deklaration die Ware als „gereinigt“
»ezeichnet und den dafür wesentlich höheren Zollsatz fm
\nwendung gebracht, was einer Unterbindung der Einfuhı
zleichkommt. Das Einlassen auf das übliche Expertisever-'ahren
und die Erhebung der Kautionszölle unter der Gefahı
ler Beschlagnahmung bzw. des Verfalls der Kautionszölle
st zu riskant, um ein normales Geschäft mit dem Reich
ıufkommen zu lassen, besonders dann, wenn man berück:
ichtigt, daß die geforderten Zollkautionen den Wert deı
Vare weit übersteigen.
Während für Chilesalpeter und Mischdüngermittel gute
Vachfrage besteht, ist für Kalkstickstoff und Kalisalz nact
Beendigung des Frühjahrsgeschäftes nur ein gelegentliche:
P5eschäft zu verzeichnen.
Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhande
a1
31 Mai
«a
Mitte”
"toi
b6
MM.
Börsenbericht.
Saarbrücken, den 31. Mai 10927.
Seit den letzten 14 Tagen ist eine feste Haltung der Gereidemärkte
Nordamerikas, die ihre Begründung einmal in
den ungünstigen Aussichten für die neue Ernte infolge
Unwetterschäden, ein anderes Mal in den nur noch geringen
Vorräten der Vereinigten Staaten tindet, zu verzeichnen. Das
kanadische Weizenpool als fast alleiniger Abgeber
zrößerer Exportmengen Mahlweizens nutzt diese Situation
lurch erhöhte Angebote tatkräftigst aus, zumal gute Nach-;rage
seitens der Konsumländer infolge der jetzt fehlenden
r1eimischen Erntevorräte besteht. Eine Aenderung dieser
Situation dürfte vor Greifbarwerden von Getreide neuer Ernte
auch kaum zu erwarten sein, da die übrigen Exportländer
zegenwärtig mit größeren Ausfuhrmengen kaum mehr auf
tem Markt erscheinen werden können,
Die Verringerung der Inlandsvorräte hat der Reichsregie-‚ung
Veranlassung gegeben, die Einfuhrscheinverordnung für
Getreide — Mehl ausgenommen — bis zum 31. Juli aufzuheben.
Rückwirkungen bedeutender Art sind durch die
Aufhebung ‚der Einfuhrscheinverordnung für das Saargebiet
nicht entstanden, da Ware schon längere Zeit in nennenswertern
Umfang nicht mehr eingeführt wurde, vielmehr die
Mühlen hier wie anderwärts auf Auslandsgetreide angewiesen
sind, da auch Frankreich größere Vorräte an Inlandsware
nicht mehr besitzt. Die französischen Getreidepreise
sind ebenfalls im Anziehen begriffen und liegen
zum Teil — unter Berücksichtigung der Qualitätsbewertung —
iiber cen Preisen für Auslandsgetreide. Auch die Mehlnreise
waren dadurch erneut befestigt.
Im Bäckermehlgeschäft beherrscht zur Zeit das
zweithändige Angebot das Geschäft, so daß vorgekaufte
Mengen zum Teil unter dem Mühlenpreis untergebracht
werden. Allgemein ist trotz der festen Haltung zu bemerken,
daß im Mehlgeschäft eine gewisse Lustlosigkeit vorherrscht.
Kraftfuttermittel waren teilweise bellig angeboten
für Juni-Juli-Lieferung. Dagegen herrscht Nachfrage von
seiten des Reichs, ab und an konnte ein Exnortahschluß zu-:tande
kammen
Mühlenfabrikate:
Tendenz: fest
Weizenmehl, Basis fL
272
277
269
245
230
83
91
87
110
114
m.Sack
WNeizenm* ' Super,
Weizenmeu:, in. * :
koggenmehl .
loggenmehl ı wm
Neizenkleie, feir .
Veizenkleie, vt .
loggenkleie ... «.
Veizenfuttermehl, SE
‘oggenfuttermehl., .... er
Getreide:
Tendenz ; fest,
Neizen, einheimischer er
Veizen, fran-“sischer. ee...
zoggen, einheimischer . ER
loggen, französischer. Wenn
ioggen, deutscher. ea
3raugerste .... ..
tuttergerste ...... ME
dafer.......... . .... ...
\uslandshafer (La Plata) eEl
\uslandsweizen......... .......
”)atamais .....000000 8000000000
)fälzer Roggen .. ...... .....
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Pendenz: Kartoffeln schwächer
Rauhfutter unverändert,
Wiesenheu, 1088 ............. 4.
Niesenheu, gepresst ...... .....
„ızernheu, gepresst, südfranz ..
» lose .... .
jetreidepresstroh. . .
zetreidelangstroh.
Cartoffeln weisse
Kartoffeln, Indust-Xartoffeln,
rote
zunkelrüben ....
Zwiebeln, alte .....
7wiebeln, (neue Aegypt.).........
264
243
228
86
94
88
110
114
m. Sach
184
186
165
o. Sar}
163
n
n
x
155—157
L38— 142
135—140
184— 196
1223
155—157 m Sack
140-145
137—142
190— 198 m, Sack
126
52
58
68
62
29
52
58
68
62
29
64
74
62
[+
150
145
Ar zz 20 = — FG.
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