Full text : 32.1927 (0032)

schließung besagt weiter: „Das vornehmste Ziel der Gesell-;chaft
 hat stets darin bestanden, vor allem solche Gäste aufzunehmen,
 für die sonst die Möglichkeit nicht gegeben sein
würde, sich einen Erholungsurlaub zu gestatten. Ar diesem
Charakter der Gemeinnützigkeit werden die Ferienheime auch
in Zukunft ohne Rücksicht auf öffentliche Angriffe festhalten.“

Konkurseröffnungen und Aufhebung von Konkursverfahren
 im Saargebiet.
Witwe Hugo Nikolaus, Margarethe geb. Kramer, in Saarbrücken,
 einzige Inhaberin der Firma Wwe. Hugo Nikolaus,
 Saarbrücken 3, Fürstenstraße 7. Eröffnungstermin:
30. Mai 1927, vormittags 10 Uhr. Konkursverwalter:
Rechtsanwalt Royer, Saarbrücken.
Das Konkursverfahren über das im Saargebiet befindliche
Vermögen der Firmen: 1. Saarwerkstätten für Holzerzeugnisse
 Fritz Bohle in Dudweiler, 2. Bohle & Co.
in Saarbrücken 3, Konkursverwalter Rechtsanwalt Dr.
Scheuer, Saarbrücken, ist durch Beschluß des Obersten
Gerichtshofes in Saarlouis vom 6. April 1927 aufgehoben
worden.

Devisennotierungen in Berlin und Paris vom 26. Mai
bis 1. Juni 1927 und der Reichsmark- und Dollardurchschnittskurs
 für Mai 1927.

sS
=
=
$

Berlin,
Börse

Pariser Börse

Frankr,
100 Fr.

Deutsch. | T,ondon INew-York' Holland | Schweiz | Belgien
land 100 Fl. 100 Fr. | ©
'R.-M.I1Pfd.Sterl.f 1 Dollar . Belga

26. 5.
27. 5
28, 5
29,
30.
2.

16.55

6.04'/2|

124.02

25,52%

1022,75| 490.50 | 324.25

25,53 1022.00] 491.50 | 354.75
25,53 1022,75{ 490,50 | 354,75
25.53'/: 1021.75 491.25 . 354.50
Durchschnittskurse für Mai: 1 RM. = 6,05 Fr., 1 Dollar =
2553 Fr.

Mitteilungen des Wirtschafflichen Vereins,

Vorstandssitzung des Wirtschaitlichen Vereins
am 2. Juni 1927,
Am 2. Juni 1927 hat eine Vorstandssitzung des
Wirtschaftlichen Vereins stattgefunden, der folgende
Tagesordnung zu Grunde lag. Die Niederschrift
über die Sitzung folgt in unserer nächsten Nummer.
Il. Bericht über die allgemeine Wirtschaftslage, Erzebnisse
 der Weltwirtschaftskonferenz. Die
französische Währungsfrage. Das saarländische
Kohlenproblem.

Verkehrs

2. Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der
deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen.

Verkehrs- und Tariffragen. Neufestlegung des
deutschen Eisenbahntarifsystems und die Forderung
 der Saarwirtschaft dazu.
Der Stand der saarländischen Aufwertungsfrage.
. Steuerfragen.
ö. Kreditfragen.
7. Verschiedenes

‚essen.

Eisenbahn.

Saarbahnen.
Eisenbahn-Gütertarif Deutsche Reichsbahn —
Saarbahnen, Teil II, Heft 4.
Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1927 sind folgende Aenderungen
ingetreten:
], Im Abschnitt I. Reglementarische Bestimmungen (Seite 3
tes Tarifs) ist die besondere Zusatzbestimmung nachzutragen:
Zu Art, 38: . .. .. gu .
|, Der Betrag des Interesses an der Lieferung ist in Reichs- Eisenbahngütertarif für den Verkehr zwischen den
mark anzugeben. Die Umrechnung erfolgt. zu dem con Stationen der Deutschen Reichsbahn sowie den Saarrechnung.
 festgesetzten Kurse, dr 4m bahnen einerseits und den Stationen der in Polen
Der Frachtzuschlag für die Angabe des Interesses an sowie auf dem Gebiet der Freien Stadt Danzig
der Lieferung wird nach den der Frachtberechnung 1 Stati d it
zugrunde zu legenden kürzesten Gesamtentfernungen be- gelegenen atıonen anderersells,
rechnet und beträgt für die unteilbaren Einheiten von Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1927 ab wird der Eisenbahnje
 10 Reichsmark und 10 Tarifkilometer 0,2 Reichs- Zütertarif für dem direkten deutsch-polnischen Güterverkehr
pfennig. Der Zuschlag ist stets auf 10 Reichspfennig nach vom 1. Januar 1927 wie folgt geändert und ergänzt: In
oben abzurenden, Als Mindestgebühr wird für die ge- en Eingangsbestimmungen, Ziffer 1, wird in der ersten
samte Beförderungsstrecke (Reichsbahn- und Saarbahn- Zeile hinter dem Wort „Güterverkehr“ nachgetragen: „(einstrecke)
 0,40 RM. erhoben. | schließlich Leichen und lebender Tiere)“,
il. Im Abschnitt V. Sondertarife treten folgende Aende- Im Abschnitt B 8 6 erhält die Ziffer 3 folgende Fassung:
‘ungen und Ergänzungen ein: . . „3. Beim Durchgang über die Rawicz-Kobyliner Eisenbahn
tl. Im Sondertarif Nr. 4 (Seite 53 des Tarifs) ist der wird die Fracht für die Strecken dieser Bahn nach dem
Gültigkeitsvermerk wie folgt zu ändern: „Gültig bis auf Binnentarif ‚der polnischen Staatsbahnen besonders berechnet
jederzeitigen Widerruf, längstens bis zum 30. Septem- und zwar:
Der 1927,“ a) beim Durchgang über die Strecke Kobylin—Miejska-Im
 Sondertarif Nr. 6 (Seite 61 des Tarifs) wird geändert Gorka—Rawicz Landesgrenze (Richtung Wehrse) für
bzw. nachgetragen: 39 km,
a) im Warenverzeichnis zu Abteilung I ist unter H b) beim Durchgang über die Strecke Kobylin—Miejska-Ziffer
 1 zu ändern Ziffer 1% in Ziffer 0__1266 Ciarka—Rawicez PK. (Richtung Karsenz) für 34 km
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.