Full text : 32.1927 (0032)

Frankreich,
Dimensionsstempel bei Ursprungszeugnissen für
deutsche Waren.
in Frankreich müssen ‘die Importeure deutscher Waren
eder Verbrauchsdeklaration. die zu der Ware gehörende
Kaufrechnung, die zur Bestätigung der Richtigkeit der Verxaufspreise
 ‚ein konsularisches Visum tragen muß, beifügen
Die Beibringung dieser Rechnung ist notwendig für die Er:
rechnung der 26prozentigen Reparationsabgabe, Unabhängig
‚on dieser obligatorischen Rechnung müssen die Interessenten
‚in Ursprungszeugnis vorlegen, wenn es sich um Waren
jandelt, denen auf Grund der deutsch-französischen Handelsserträge
 ‚ein Vorzugstarif zusteht. Dem Gesetz nach unterliegt
‚jede Bescheinigung zur Erlangung von Vergünstigungen in
yezug auf den Zolltarif dem Dimensionsstempel. Die Höhe
Jjer Stempelgebühr ist verschieden, je nach dem Format des
Papieres. Die Mindestgebühr von 3,60 Fr. gilt für ein
Format von 18x 25cm. Bei einem größeren Format sind
zwei Stempelmarken zu 360 Fr. zu entrichten. Ein besonderer
 Gebührentarif ist bei diesen einfachen Vorschriften
nicht erforderlich. Wenn dasselbe Ursprungszeugnis für
mehrere Sendungen benutzt wird, deren Verzollung getrennt
vorgenommen wird, muß zur Unterstützung der Verbrauchsjeklarationen
 ein Auszug aus dem Sammelursprungszeugnis
gemacht werden. Diese Auszüge werden nach obigen Sätzen
verstempelt.

Ausfuhr

‚ebensmitte!
'ndustrielle
Rohstoffe
Tertigfahrik.
Insgesamt

1.552.201.000 1.475.008 000 + 77.193.000
5 640.950.000 4.999 007.000 +4 641.943.000
11.061.091.000 11.131.247.000 70.156.000 _
18.254.242.000 115 969 00 648,980.000

Unterschied
erste 4 Monate erste 4 Monate gegenüber
1927 1926 1926
2,331.842 1.676.536 + 655.306
14.774.876 13.676,350 +1,.098,526
434.082 535.129 — 101.047
17.540.800 15 888.017 + 1.652.785

Mengenstatistik

"am zog:

Sinfuhr

‚ebensmittel
ndustrielle
Rohstoffe
tertigfabrik
Insgesamt

Ausfuhr
„ebensmittel
'ndustrielle -
Rohstoffe
Sertigfabrik
Insgesamt

368.005

431,798
6.1 457

„83.793

41.070 800
"945.449
1.232 256

A, *

f*

(0) RAR O1”

in den kürzlich erschienen Veröffentlichungen über den
ranzösischen Außenhandel in den ersten vicr Monaten des
ahres 1927 sind nur die vorstehenden Tabellen veröffentlicht.
Janach belief sich die Einfuhr auf 17540800 t im Werte von
7570900000 Fr., die Ausfuhr auf 11787473 t im Werte von
8251242000 Fr. Der Ausfuhrübherschuß in diesem Zeitraum
seläuft sich also auf 683342000 Fr. Im Vergleich zu demelben
 Zeitraum des Vorjahres ist die Einfuhr um etwa
10% zurückgeganyen, während die Ausfuhr um 40 ge-;tiegen
 ist. Wertmäßig entfällt der Rückgang der Einfuhr
af Industrie-Rohstoffe und Fertigfabrikate, die Steigerung
ler Ausfuhr auf Lebensmittel und Rohstoffe.

Aufhebung des Einfuhrverbotes für Schafe.
Durch Dekret vom 12. Mai 1927, das im „Journal Officiel*
Nr. 112 vom 13. Mai 1927 veröffentlicht ist, wird das
Einfuhrverbot für Schafe, die aus Bulgarien stammen und
zum Schlachten bestimmt sind, unter gewissen Bedingungen
yufgehoben.

Handelspolitische Rundschau,
Wettbewerb für einen Entwurf zum Ausbau des
Freihafens von Barcelona.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag besitzt eine aus:
ührliche Denkschrift mit den Bedingungen eines Wettbewerbs
ım einen Vorentwurf zum Ausbau des Freihafens von
Zarcelona. Als Preis für den Entwurf ist die Summe von
100.000 Peseten ausgesetzt. Der Denkschrift ist eine ausführiche
 Beschreibung aller Bedingungen und umfangreiches
Xarten- und Plänematerial beigefügt. Die Denkschrift liegt
beim Verkehrsbüro der Industrie- und Handelskammer Berlir
zur Finsicht offen.

Der französische Außenhandel
in den ersten vier Monaten des Jahres 1927.
Wertstatistik in Franken:
erste 4 Monate erste 4 Monate
Binfuhr 1927 1926
‚ebensmittel 4.888,949.000 3.496.604.C'
‚ndustrielle
Rohstoffe 10.863.340 000 13.725.130.000
Fertigfabrik. 1.818 611.000 2.535.988.000
Insgesamt 17.570.900,000 19.757.722.000

Unterschied
gegenüber
1927
- 2x 000
+ 790.000
7877.00
9 186 822 000

Rechts- und Sie.

Fran:

Wo

=

Die direkten Steuern,
Zusammenstellung der Vorschriften über die
direkten Steuern im Saargebiet in drei Heften.
.„. Heft: Einkommen- und Gewerbesteuer nebst Retriehssteuer,

2. Heft: Umsatz- und Hausiersteuer.
3, Heft: Vermögens- und Erbschaftssteuer.
Die Saarbrücker Druckerei und Verlag A.-G., Saarbrücken 3,
Königin-Luisen-Straße 1, hat den Text der Verordnungen
betr. die direkten Steuern sowie die Ausführungsbestimmunzen
 dazu nach dem Stande vom 1. April 1927 in drei Heften
herausgegeben.
Im ersten Heft sind die Vorschriften über Einkommen- und
eye bestens nebst Betriebssteuer zusammengestellt. Fs
BIN Aalt*

bezüglich der Einkommensteuer:
den Text der Einkommensteuerverordnung vom 7. 12.
1923 in der Fassung der Abänderungsverordnung vom
28. April 1926. (Die Novelle vom 22. April 1927 —
Amtsblatt 1927 Nr. 17 —, die nach der Drucklegung ver-Affantlicht
 warden ist. kannte also nicht mehr herücksichtigt

 werden.)
die Uebergangsbestimmungen zur Durchführung des
8 73111 der Einkommensteuerverordnung vom 7. 12, 1923:
die vorläufizen Ausführungsbestimmungen zur Einkom:
mensteuerverordnung. (Die Ausführungsbestimmungen zur
Verordnung vom 22. 4. 1927 — Amtsbl. 1927 Nr, 17 -
sind nicht mehr berücksichtigt worden.)
die vorläufigen Ausführungsbestimmungen zur Durch:
führung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn, ebenfalls
ohne Berücksichtigung der seit 1. Mai 1927 gültiger
steuerfreien Abzüge; .
bezüglich der Gewerbesteuer:
i. den Text der Verordnung betr. die Gewerbesteuer vom
8. 12. 1923 in der Fassung vom 28. 4. 1926,
2. die vorläufigen Ausführungsbestimmungen in der Fassung
der Ausführungsbestimmungen vom 19. 6, 1926:
bezüglich der Betriebssteuer:
ji. den Text der Verordnung vom 9, 12, 1924 betr. Erhebung
 einer Betriebssteuer, ;
2. die Ausführungsbestimmungen zur Betriebssteuerverord
nung.
Das zweite Heft enthält die gesetzlichen Bestiminunger
<«her Ilmaat7z- and Hausiersteuer nämlich-
            
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