Full text : 32.1927 (0032)

Werkskonsumanstalten in den Preisen zum Ausdruck komme,
lie die übrige Wirtschaft für die produzierten Güter zahlen
müsse. Auch die Ausdehnung des Verkaufs an
nicht Werksangehörige müsse in Zukunft unterbleibem,
 da hierdurch der Sinn der Werkskonsumanstalten
nicht gewahrt würde. Bei der Aufstellung von Vergleichen
ansichtlich der Preise in Werkskonsumanstalten und im
Einzelhandel sei dasselbe zu sagen wie bei den von den
<onsumvereinen aufgestellten Statistiken. Der Druck,der
vielfach auf die Arbeiter ausgeübt werde,
könne nicht gebilligt werden. Der Einzelhandel
brauche die Konkurrenz nicht zu fürchien, wenn er auf die
gleiche Grundlage gestellt werde. In solchen Fällen jedoch,
wo gesetzliche Bevorzugungen beständen und wo zum Teil
mit Mitteln gearbeitet würde, die der legale Einzelhandel ablehnt,
 müsse er eine Beseitigung der beanstandeten Mißstände
lordern., Unter Umständen müsse er zur Selbsthilfe schreiten.
Der ‚dritte Redner des Tages, Herr Landtagsabgeordneter
Jaeger, Celle, sprach über die privatwirtschaftliche
 Betätigung der öffentlichen Hand. Wenn
auch vielfach gesagt würde, wir lebten heute in anderen
Zeitverhältnissen, so dürfte hieraus doch nicht die Berechtizung
 zu einer vermehrten wirtschaftlichen Betätigung der
jemeinden ‘hergeleitet werden. Die Kräfte der Wirtschaft
jegen im Volke selbst, und es sei ein Widersinn, mit den
ıus dem Volke herausgeholten Mitteln (Steuern) demselben
Volke von denjenigen, die diese Mittel zu verwalten hätten,

Ver)

Konkurrenz zu machen. Der Staathabe die Aufgabe,
die wirtschaftliche Betätigung des Einzelnen
zu fördern, nicht aber sich wirtschaftlich zu
betätigen.
Das Eindringen der öffentlichen Hand in die Wirtschaft sei
ıeute so stark, daß nur noch das Zusammenwirken der
zesamten Wirtschaft Abhilfe schaffen könne. An Hand einiget
Beispiele, die auf die Monopolbestrehungen verschiedener
Städte bei ihrer wirtschaftlichen. Betätigung ein grelles Licht
verfen, würde die Widersinnigkeit des ‚augenblicklichen Zu-;tandes
 besonders deutlich. Als einziger Ausweg
A heute nur noch die Gesetzgebung
ibrig.
Wenn die Kommunen in ‚einer Gesetzgebung gegen ihre
jrivatwirtschaftliche Betätigung eine Beschränkung des Rechts
jer Selbstverwaltung erblickten, so müßte demgegenüber
resagt werden, daß das Recht der Kommunen auf wirtschaftiche
 Betätigung da aufhöre, wo das Recht des Volkes auf
Arbeit beginne. Die Stellungnahme des Recklinghausener
Jberbürgermeisters gegen die von der Wirtschaft getragenen
3Zestrebungen müßten scharf zurückgewiesen werden. Alle
;pitzenverbände ‘hätten den Ruf an die Verwaltung gerichtet:
‚Hände weg von der Wirtschaft“. Jetzt müsse
andlich Wandel geschaffen werden.
Die Ausführungen der drei Redner wurden von der Ver
sammlung mit großem Beifall aufgenommen und gebilligt.

>.

Eisenbahn:

Saarbahnen.
Fahrplanberichtigung.
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes macht auf folgende
zum 15. Mai gegenüber den Angaben im Amtlichen Taschen-"ahrplan
 (Strecke 53, Seite 188) eingetreiene Zugverlegung
»esonders aufmerksam: Pz. 829, Saarbrücken Hbf. ab 8,02
nicht 8,03), Bischmisheim 8,10, Scheidt 8,14, St. Ingbert
3,21/22, Rohrbach 8,28.29, Kirkel 8,37, Limbach 8,44, Hom
ourg Hbf. am 8,51. Strecke 53, Seite 190: Pz. 873, Saarbrücken
 Hbf. ab 16,58, Homburg Hbf. an 1754, verkehrt
‚äglich (nicht W.).

Feriensonderzüge aus dem Saargehiet.

Wie in früheren Jahren werden auch in diesem Sommer zu
Beginn der großen Schulferien wieder Feriensonderzüge ge-'ahren,
 Zur Bewältigung des erfahrungsgemäß außerordentlich
z;tarken Reiseverkehrs sind auch in diesem Jahre Sonderzüge
von Saarbrücken nach verschiedenen Zielstationen vorgesehen,
1. Feriensonderzug von Saarbrücken nach Berlin am
2. August 1927.
Der Zug wird durchgeführt über Trier — Koblenz —
Sießen — Börßum — Magdeburg. Abfahrt in Saarbrücken
13,20, Ankunft in Berlin Potsd. Bhf. 6,28. Fahrkarten werden
ausgegeben in Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis, Merzig
‚Saar) und Mettlach nach Gießen, Kassel, Börßum, Magdeourg
 und Berlin,
2. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbf. nach Hamburg
 am 2. August 1927.
Bis Trier fährt der Zug vereinigt mit dem Sonderzug
Berlin. In Trier wird der Zug geteilt und über Köln —
Bremen nach Hamburg weitergeführt. Ankuntt in Hamburg
5,00 Uhr. In Saarbrücken Hbf., Völklingen, Saarlouis, Merzig
und Mertlach werden Fahrkarten ausgegeben nach Münster
„Westf, Bremen, Wilhelmshaven und Hamburg. Gegen
Vorzeigung der Sonderzugkarten erhält man in Hamburg und
3remen außerdem ermäßigte Anschlußkarten nach den See-1ädern
 der Nordsee.

3. Feriensonderzug von Saarbrücken nach Basel Bad.
Bhf. am 3. August 1927,
Dieser Zug läuft über Zweibrücken — Germersheim nach
Offenburg. In Offenburg müssen alle Reisenden nach Richbung
 Konstanz umsteigen, Abfahrt in Saarbrücken Hbf. 10,40
Uhr, Ankunft in Offenburg 16,04 Uhr, Abfahrt in Offenburg
16,16 Uhr, Ankunft im Basel Bd. Bhf. 18.18 Uhr. Mit diesem
Zuge vereinigt his Offenhurg fährt:

4. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbf. nach Konstanz
 am 3. August 1927.
Zu beiden Zügen (Basel und Konstanz) werden Fahrkarten
ausgegeben in Saarbrücken Hbf. und in St. Ingbert nach
Baden-Baden, Wildbad, Offenburg, Freiburg (Br.), Triberg,
Freudenstadt, Basel Bad. Bhf., Konstanz, Donaueschingen.
Müllheim (Baden), Neustadt (Schwarzwald) und Titisee.
5. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbf. nach
München am 14. Juli 1927;
6. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbf. nach
München am 30. Tat 1927.
Die Karten zu diesen Zügen werden ebenfalls in Saarrücken
 Hbf. und St. Ingbert ausgegeben nach den Stationen
stuttgart, Ulm, Augsburg, München, Berchtesgaden, Salz-»urg,
 Kufstein, Mittenwald, Garmisch-Partenkirchen, Aschau,
Marquartstein, Oberammergau, Griesen, Pfronten-Steinach,
7üßen, Oberstorf, Oberstaufen, Murnau, Kochel, Tegernsee,
3Zayrisch-Zell und Brannenburg. Abfahrt des Zuges in Saar-»rücken
 18,20 Uhr, Ankunft in München 4,50 Uhr.
7. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbf. nach
Breslau am 2. August 1927.
Der Zug fährt über Türkismühle — Frankturt a. M. —
Erfurt — Leipzig — Dresden. Fahrkarten werden ausgegeben
‚on Saarbrücken Hbf., Sulzbach (Saar), Neunkirchen (Saar)
ınd St. Wendel nach Erfurt, Leipzig, Dresden, Görlitz, Liegıitz,
 Breslau, Oppeln, Gleiwitz, Beuthen, Hindenburg und
Zatibor. Abfahrt im Saarbrücken 18.14 Uhr, Ankunft in
3reslau 16,47 Uhr.
Alle Feriensonderzüge führen nur die 3, Wagenklasse, Auf
lie gewöhnlichen Fahrpreise wird eine Ermäßigung von
331/,00 gewährt. Kinder vom vollendeten 4. bis 10. Lebensahre
 werdem zum halben Fahrpreise befördert. Zur. Ausgabe
relangem nur Fahrkarten für ‚die Hin- und Rückfhart. Die
jeltungsdauer der Fahrkarten beträgt Z2 Monate.
Die Hinfahrt muß mit dem Feriensonderzug erfolgen; Fahrt:
ınterbrechung ist nicht zulässig. Auf der Rückfahrt beechtigen
 die Karten zur wahlweisen Benutzung der auf jedeı
<arte aufgedruckten Wege. Bei Benutzung von Schnellzügen
st der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen. Fahrtunterbrechung
st auf der Rückfahrt gestattet.
Zu den einzelnen Zügen werden nur soviel Karten ausregeben,
 als Plätze verfügbar sind. Für Gesellschaften von
nindestens 7 Personen können auf Antrag Abteile freiyehalten
 werden.
Die Fahrpläne der ‚einzelnen Züge werden durch Aushang
uf den Stationen bekanntgegeben. Die Eröffnung des Fahr:
cartenverkaufs, die Fahrpreise auf den ‚einzelnen Stationen
‚owje ein Auszug aus den „Allgemeinen Bestimmungen“
verden in Kürze veröffentlicht werden
            
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