Full text : 32.1927 (0032)

Unter dieser Abteilung sind besondere Stationsirachtsätze
jür Sendungen unter den unter Abteilung IL genannten Ver:
sandstationen nach den Donauumschlagstationen Deggen
dorf Hafen, Passau Donauumschlagstelle und Regens
burg Umschlagstelle vorgesehen. Dabei gelten die unter a
angeführten Frachtsätze im Verkehr mit Oesterreich, der
Tschechoslowakei und Ungarn und die unter b angeführten
Frachtsätze mit Südslawien, Bulgarien und weiter. Die Frachtsätze
 werden teils im Abfertigungswege, teils im Rückvergütungswege
 gewährt. Im ersteren Falle müssen die Sen:
dungen an eine Schiffahrtsgesellschaft als frachtbriefmäßige
Empfängerin gerichtet sein. Aus den Frachtbriefen muß der
endgültige Bestimmungsort und das Bestimmungsland zu ersehem
 sein, Sind die Sendungen an andere frachtbriefmäßige
Empfänger gerichtet, so muß der Frachtbrief den Vermerk
ragen: „Zur Weiterbeförderung auf der Donau nach ...“.
Andernfalls werden die ermäßigten Frachtsätze im Rückvergütungswege
 zugestanden, wenn die Weiterbeförderung
auf der Donau durch die Vorlage der Frachtbriefe und der
Schiffsaufnahmescheine oder sonstigen Beweisstücke einwandire:
 nachgewiesen wird. Die Reklamationsfrist läuft hier
ebenfalls sechs Monate nach Ablauf desjenigen Monats
in dem das Gut in den Donauumschlagstationen eingetroffen
st, ab. Anträge sind beim Tarifamt der Deutschen Reichs:
bahngesellschalt, Gruppenverwaltung Bayern, in München
ainzureichen.
Die Frachtsätze dieses Kapitels bieten leider keine Fracht-»rmäßigungen
 gegenüber dem bisherigen Stande, da die
Sätze des Durchiuhrtarifs D 44 zuzüglich der Saarbahnfracht
teils den Frachtsätzen dieser Abteilung gleichstehen oder
noch niedriger sind.
Sondertarif Nr. 2 für Erze usw.
Dieser Sondertarif zerfällt in zwei Abteilungen, und zwar
Abteilung I für den Verkehr zwischen allen Reichsbahnınd
 Saarbahnstationen, die für die in dem Warenverzeichnis
genannten Betriebe als Empfangsstationen in Betracht komnen.
 Abteilung II für den Verkehr von bestimmten Reichsbahnstationen
 nach bestimmten Saarbahnstationen.
Abteilung I: Das Warenverzeichnis der Abteilung I stimmt
mit demjenigen des Allgemeinen Gütertarifs Deutsche Reichsbahn
 — Saarbahnen, Teil II, Heft 1, Nachtrag 4, überein.
Der daselbst aufgenommene Frachtsatzzeiger — für die
Reichsbahnstrecke — gilt auch in dem neuen Sondertarif,
A I, für die gesamte Beförderungsstrecke (kürzester
Weg).
Abteilung il: Der Sondertarif Nr. 2, Abteilung 1, gilt für
Sendungen von verschiedenen Stationen des Lahn-, Sieg- und
Dillkreises, wie sie im Ausnahmetarif 7a des Allgemeinen
Gütertariis Deutsche Reichsbahn — Saarbahnen, Teil Il,
Heft 1 (Seite 28/0) genannt sind, nach tolgenden Saarbahnstationen:
 Brebach, Dillingen, Neunkirchen, Saarbrücken-3Zurbach,
 Saarbrücken-Malstatt, Schlaverie und Völklingen.
Für diese Verkehrsverbindungen ist ein besonderer Sta-:donsfrachtsatzzeiger
 vorgesehen.
Die Frachtersparnis nach dem Sondertarif gegenüber der
bisherigen gebrochenen Frachtberechnung heträgt z. B. für
»ine 20-t-Ladung Eisenerze:
a) Bisherige Fracht:
Abendstern — Schöneberg Or., 239 km 86,— RM.
Schöneberg Gr. — Neunkirchen, 22 km 22,90 RM.
108,90 RM.
b) Fracht des Sondertarifs 2, Abt. II 91,— RM.
Mithinm Frachtersparnis 14.90 RM
Sondertarif Nr. 3
für Dolomit, roh, gebrannt, auch gemahlen.
Die Frachtsätze dieses Sondertarifs gelten im Verkehr
von den Stationen Nennig, Taben und Wellen (Mosel) nach
den Stationen Brebach, Dillingen, Neunkirchen, Saarbrücken-Burbach,
 Saarbrücken-Malstatt, Saarbrücken-Schleifmühle
Saarbrücken-Verschbf, und Völklingen.
Die Fracht wird nach den Frachtsätzen der Tarifklasse E
jes deutschen Frachtsatzzeigers (Heft Cla) berechnet.
Die neuen Frachtsätze ergeben gegenüber der bisherigen
Frachtberechnung nur geringe Frachtermäßigungen, teilweise
sind sich die Frachten gleich geblieben. Z. B. ist für eine
20-t-Ladung Dolomit, roh, von Wellen nach Neunkirchen
(Saarı eine Frachtverbilligung nicht eingetreten,
Sondertarif Nr. 4
für Düngemittel im Deutschen Reich einschl. Saargebiet.
Das Warenverzeichnis und die Frachtberechnung
 dieses Sondertarifs stimmen mit dem Ausnahmetarif 11
les Allgemeinen Gütertarifs Deutsche Reichsbahn — Saarbahnen,
 soweit sie für die Reichsbahnstrecken Geltung haben.
iberein,
Die Frachtverbiligung beträgt z R für eine M-t-Ladung
"hamacscschlarkenmaehla)

 Bisherige Fracht:
Neunkirchen — Homburg GOr., 17 km 24,80 RM
Homburg Gr. — Landsberg Warthe, 833 km 256,20 RM.
281,— RM.
b) Fracht des Sondertarifs 4 256,20 RM
Mithin Ersparnis “ 24,80 RM
Sondertarif Nr. 5
für Holz.
Dieser Sondertarif zerfällt in drei Abteilungen. Abteiung
 I umfaßt die Holzarten des Deutschen Reichsbahn:
3jütertarifs, Teil I, Abteilung B, Tarifklassen C—F. Die
7racht wird für die ganze Beförderungsstrecke nach den
“rachtsätzen der entsprechenden Tarifklassen des deutscher
7rachtsatzzeigers (Heft Cla) berechnet. Der Tarif gilt
ıllgemein im Verkehr zwischen allen Reichsbahn- und
yaarbahnstationen.
Ein Vergleich der neuen Frachten für Grubenholz
zegenüber der bisherigen Frachtberechnung ergibt folgende
Frachtverbilligung für 15 t Grubenholz der Klasse E:
a) Bisherige Fracht:
Hinterweidenthal — Zweibrücken, 45 km 43,50 RM
Zweibrücken — Saarbrücken, 38 km 30,30 RM
73,80 RM.
b) Fracht des Sondertarifs 5, Abt. I 64,50 RM
Mithin Frachtersparnis 9,30 RM
Abteilung II: Diese Abteilung gilt allgemein für den
Verkehr zwischen allen Reichsbahn- und Saarbahnstationen
und umfaßt Holz, auch gedämpft oder getränkt, und zwar
1. Bruvere-Holz, auch roh vorbearbeitet.
2. Zedernholz, geschnittenes,
3. Stammholz, Blöcke und Stangenholz, auch Masten,
4. beschlapenes, gespaltenes oder gerissenes Holz.
Die Fracht wird für die gesamte Beförderungsstrecke nach
‘inem besonderen Frachtsatzzeiger berechnet, der mit dem
°rachtsatzzeiver des Ausnahmetarifs 1 des Reichsbahn-Güterarifs,
 Heft C II, übereinstimmt. Für die Nebenklassen zu
5 und 10 t wird die Fracht nach den Sätzen der Klasse D5
ınd D10 des deutschen Frachtsatzzeigers (Heft ClIa) be
‚echnet.
Für das vorgenannte Holz beträgt z. B. die Frachtermäßisung
 für eine 15-t-Ladung von Rottweil nach Saarbrücker
Agbf. bei Leitung über Zweibrücken 16,30 RM.
Abteilung I11: Diese Abteilung gilt für Holz, auck
zedämpft oder getränkt, wie in Abteilung II, lfd. Nr. 1 und 2
zenannt, ferner für Daub- (Faß-) Holz und Schnittholz
zesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, protiliert usw.
z. B. Bauhölzer (Kantholz), Balken usw., Bretter, Bohlen
_eisten, Latten usw. Die Fracht wird für die gesamte Beörderungsstrecke
 für die Hauptklasse nach einem beson;
jerenm Frachtsatzzeiger, der mit dem Frachtsatzzeiger des
\usnahmetarifs 1b des Reichsbahn-Gütertarifs, Heft CII
ibereinstimmt, berechnet. Für die Nebenklassen zu 5 und
O0 t finden die Frachtsätze der Klasse D5 und D10 des
jeutschen Frachtsatzzeigers (Heft ClIa) Anwendung.
Für Schnäittholz dieser Abteilung beträgt beispielsweise die
7rachtermäßigung von Roth b., Laubheim nach Saarbrücker
nit Leitung über Zweibrücken 9 RM. pro Sendung.
Sondertarif Nr. 6
für Steine usw.
Dieser Tarif zerfällt in drei Abteilungen. Die Abteilung
ımfaßt Bimsstein und Waren aus Bimssand oder Bimskies
vie in der Tarifklasse E des Reichsbahn-Gütertarifs, Teill
Abteilung B, Seite 59, genannt. Ferner zählen zu dieser
Abteilung Steine der gleichnamigen Tarirposition der Klasse E
les Deutschen Eisenbahn-Gütertarits, Teil I, Abt, B, Seite 159
fd. Nr. 1—8, und Steine der Klasse F, lfd. Nr. 1—3 und 5.
Die unter Ziffer 1—8 genannten Steine dieser Abteilung !
les Sondertarifs genießen beim Versand nach dem Saargebiet
lie Frachtsätze der billigeren Tarifklasse F, während sie in
ımgekehrter Richtung zu den Frachtsätzen der Klasse E des
teutschen Frachtsatzzeigers, Heft Ca, verirachtet werden.
die Gewährung der Frachtsätze der KlasseF entspricht der
»isherigen Frachtberechnung, da die Deutsche Reichsbahn für
lie genannten Steine im Falle der Ausfuhr die Frachtsätz«
ler Klasse F gewährt ‘hat.
Abteilung 11 gilt ebenfalls wie Abteilung 1 allgenein
 im Verkehr zwischen sämtlichen Reichsbahn- und
jaarbahnstationen. Das Warenverzeichnis dieser Abteilung
ımfaßt die im Ausnahmetarif 5 des allgemeinen Gütertarifs
Deutsche Reichsbahn — Saarbahnen unter Al und 2, B2 und
2 genannten Steinarten. Die Frachtsätze des besonderen
Trachtsatzzeigers stimmen mit dem Frachtsatzzeiger des vorzenannten
 Ausnahmetarifs 5, soweit sie für die Deutsche
Reichsbahn Geltung hatten, überein.
Abteilung III: Das Warenverzeichnis dieser Abteilung
umfaßt Steingrus und Steinsplitt, Steinschutt und Abraum
a6 Steinhrüchen 7ziır Herstellung artefeeter Betanhauten an‘
            
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