‚eilung I des vorgenannten Sondertarifs, d. h. für den
Verkehr zwischen allen Reichsbahn- und Saarbahnstationen
‚ämtliche in dem gemeinsamen Warenverzeichnis aufgenommenen
Eisen- und Stahlerzeugnisse die durchgerechneten
Frachtsätze genießen, während in den übrigen Abteilungen
‚om II—IV nur bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse einzereiht
sind, Im der Abteilung II sind diejenigen Eisen- und
Stahlerzeugnisse aufgenommen, die dem Ausnahmetarif 18
Sendungen nach Ostpreußen) im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger
‚der Deutschem Reichsbahn Nr. 1/27 zugrunde gelegt
sind, Der Abteilung III gehören diejenigen Eisen- und
Stahlerzeugnisse an, die in dem bisherigen Ausnahmetarif 20
a) Verkehr nach Seewerften, b) nach Binnenwerften — Nachtrag
IV des Allgemeinen Gütertarifs Deutsche Reichsbahn—
Saarbahnen — genannt sind, Das Warenverzeichnis der Ab-:eilung
IV im Verkehr von bestimmten Saarbahnstationen
1ach bestimmten deutschen Umschlagstationen zur Ausfuhr,
ınd zwar: a) nach Oesterreich, Tschechoslowakei und Unzarn,
b) nach Südslawien, Bulgarien und weiter, entspricht
lem Ausnahmetarif 2 für Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren
sowie Fahrzeuge des Gütertarifs, Teil II, der Deutschen
Reichsbahn für den Güterverkehr nach Regensburg
Donmauumschlagstelle und Vebergang, Deggendorf Hafen
Jebergang und Passau Donauumschlagstelle Uebergang.
Frachtberechnung:
Abteilung 1: für den Verkehr zwischen allen Reichs- und
Saarbahnstationen.
Für die im Warenverzeichnis genannten Eisen- und
Stahlerzeugnisse wird die Fracht nach den eingangs erwähnten
Grundsätzen für die kürzeste Gesamtstrecke zu
den Frachtsätzen des Reichsbahn-Frachtsatzzeigers (Heft
Cla) berechnet.
Die Frachtersparnis nach dem Sondertarif gegenüber der
»sherigen gebrochenen Frachtberechnung beträgt z. B. für
aine 15-t-Ladung Stabeisen, Formeisen oder Draht der
Klasse D:
a) Bisherige Fracht:
Neunkirchen — Homburg Gr. 17 km 27,80 RM.)
Homburg Gr. — Berlin Anh. Bhf. 701 km 477,— RM.
504,80 RM.
p) Fracht des Sondertarifs 1, Abt. I 181,50 RM.
Mithin Ersparnis 23,30 RM.
Abteilung Il: für den Verkehr von bestimmten Saarbahnstationen
nach bestimmten ostpreußischen Stationen,
Die Frachtsätze dieser Abteilung gelten nur von der
Stationen: Beckingen, Bierbach, Brebach, Dillingen, Bous,
Hostenbach-West, Homburg Hbf., Neunkirchen, Saarbrücken
Hgbf., Saarbrücken-Burbach, Saarbrücken-Mal.
statt, Saarbrücken-Schleifmühle, Saarbrücken-Vschhf., St
Ingbert und Völklingen,
ınd zwar nur für solche Sendungen, die: a) von den Verzandstationen
mit Lastfuhrwerk oder Kleinbahn, nicht aber
nit der Eisenbahn angefahren werden, und eine unmittelbare
vorhergehende Beförderung mit der Eisenbahn von einem
Lagerplatz oder von einem Anschlußgleis ist‘ zugelassen;
b) aus im Saargebiet hergestellten Gütern dieses Sondertarifs
bestehenden und von saarländischen Eisenwerken oder deren
Verbänden auf saarländischen Stationen nach den in diesem
Ashalmelar genannten Empfangsstationen aufgeliefert weren.
Die Frachtbriefe müssen in der Inhaltsspalte den Vermerk
tragen: „Im Saargebiet hergestellt“,
Die Abteilung II enthält für Sendungen, die von den
vorgenannten Versandstationen nach einer Reihe ostpreußischer
Stationen bestimmt sind, besondere Stations-Frachtsätze.
An Frachtersparnis werden damit erzielt für eine 15-t-„adung
Röhren der Klasse C:
a) Bisherige Fracht:
Brebach — Homburg Gr., 38 km 57,30 RM.
Homburg Gr. — Königsberg, 1298 km 636,— RM.
6903,30 RM.
b) Fracht des Sondertarifs 1, Abt. II 640,50 RM.
Mithin Ersparnis 52.80 RM.
für eine 15-t-Ladung Stab- und Formeisen der Klasse D:
Bisherige Fracht: .
Völklingen — Homburg Gr.” 4 km 42,30 RM.
Homburg Gr. — Allenstein, 1210 km 496,50 RM.
539,30 RM.
») Fracht des Sonmdertarifs 1, Abt. I] 499,50 RM.
Mithin Ersparnis 30.80 RM.
1) Die Saarbahnfrachten sind zum Erhebungskurs der
Deutschen Reichshahn 71 RPDfoe. umgerechnet
a) Bisherige Fracht:
Neunkirchen — Homburg Gr., 17 km 27,70 RM.
Homburg Gr. — Allenstein, 1210 km 406,50 RM.
524,20 RM.
b) Fracht des Sondertarifs 1, Abt. II 4098,— RM.
Mithinm Ersparnis. 26,20 RM.
Abteilung II: für den Verkehr von bestimmten Saarbahnstationen:
a) mach deutschen Seewerften-Stationen;
b) nach deutschen Binnenwerften-Stationen.
Der Sondertarif 1, Abteilung III, gilt für Sendungen
um Bau, zur Ausbesserung und zur Ausrüstung von Seeınd
Fliußschiffen, und zwar von den unter Abteilung Il
zenannten Versandstationen nach bestimmten deutschen Seeverften-Stationen
(vgl. Ausnahmetanit 20 des Allgemeinen
Jütertarifs Deutsche Reichsbahn — Saarbahnen, Nachtrag 4).
Die ermäßigten Frachtsätze werden bei Sendungen nach
3eewerften sogleich im Abfertigungswege gewährt, wenn
m Frachtbrief eine Schiffswerft des Empfangsortes oder der
1äheren Umgebung als Empfänger bezeichnet ist. Ferner
nuß in der Inhaltsspalte des Frachtbriefes vermerkt sein:
‚Zum Bau, zur Ausbesserung oder zur Ausrüstung von zolljegünstigten
See- oder Flußschiffen bestimmt“. Andernfalls
verden die ermäßigten Frachtsätze nachträglich im
Zrstattungswege gewährt, wenn der Verwendungszweck späte-;tens
sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem die
3endungen dem Empfänger ausgehändigt wurden, nachgeviesen
wird:
1. durch Zulassung Öffentlicher Besichtigung;
2. durch die Ursprungsfrachtbriefe;
3, durch eine eidesstattliche Erklärung nach besonderem
Muster.
Bei Sendungen nach Binnenwerften werden die ernäßigten
Frachtsätze nur nachträglich auf besonderen
Antrag gewährt. Als Empfänger darf nur eine
Firma bezeichnet sein, die am Orte der Empfangsstation oder
in dessen Nähe Schitfsbau betreibt, Ferner muß innerhalb
einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Monats,
in dem die Aushändigung des Frachtbriefes an den Emp-‘änger
erfolgte, die Verwendung des Gutes nachgewiesen
verden:
1. durch Zulassung Öffentlicher Besichtigung;
2. durch die Ursprungsfrachtbriefe;
3. durch eine eidesstattliche Erklärung nach besonderem
Muster.
Die Fracht wird nach einem besonderen Stationsirachtsatzzeiger
1 berechnet, wenn die Sendungen
1ach Seewerften gerichtet sind. Die Sätze des Frachi
zatzzeigers 2 gelten für Sendungen nach Binnenwerften
auf Entfernungen bis zu 200 km, bei weiteren
Intfernungen finden die Frachtsätze des Frachtsatzzeigers 1
Anwendung.
Die Frachtersparnis nach dem Sondertarif gegenüber der
»isherigen gebrochenen Frachtberechnung beträgt z. B.:
Für eine 15-t-Ladung Bleche und Platten der Klasse D:
a) Bisherige Fracht:
Dillingen — Büschfeld Gr., 23 km 32,10 RM.
Büschfeld Gr. — Elbing, 1200 km 358,50 RM.
300,60 RM.
b) Fracht nach dem Sounuerlaraf .,
Abteilung II 358,50 RM.
Mithin Ersparnis 32,10 RM.
Für eime 15-t-Ladung Schrauben und Muttern (schwarz)
der Klasse B in gedeckten Wagen:
a) Bisherige Fracht:,
Beckingen — Büschfeld, 28 km 49,90 RM.
Büschfeld Gr. — Stettin, 860 km 586,20 RM.
. 636,10 RM.
b) Fracht nach-dem Sondertarif 1,
Abteilung 111 592,50 RM.
Mithin Ersparnis 43,60 RM.
Für eine 15-t-Ladung Stab- und Formeisen der Klasse D:
Bisherige Fracht:
Saarbrücken-Burbach — Homburg Gr., 36 km 39,50 RM.
Homburg Gr. — Mannheim Hbf., 104 km 99,— RM.
138,50 RM
b) Fracht nach dem Sondertarif 1,
Abteilung III 100,50 RM.
Mithin Frachtersparnis 29.— RM
Abteilung IV: für den Verkehr von bestimmten Saarbahnstationen
nach bestimmten deutschen Umschlagstationen
zur Ausfuhr, und zwar:
a) nach Oesterreich, der Tschechoslowakei und Ungarn’
KM) nach Sideslawien. Bulgarien und weiter