jährigen Bauprogramms erfolgten Ausbau der Kaiserstraße
mit Kleinpflaster bis Homburg, sowie an die Befestigung der
Saartalstraße bis Dillingen. Es könne ferner mit Betriedizung
festgestellt werden, daß die Regierungskommission auch
n diesem Jahre wiederum ein umfangreiches Bauprogramm
aufgestellt habe. Dieses Bauprogramm umfasse die Befestiyung
verschiedener wichtiger Straßen mit Kleinpflaster bzw.
einem bituminösen Asphaltbeton, Unter diesen Straßen seien
u. a. zu nennen: die Straße Dillingen—Merzig, die Metzer
Straße bis zur Landesgrenze, die Ortslage in Heusweiler,
die Straße Saarbrücken—Riegelsberg. Besonders begrüßenswert
sei der Ausbau der erstgenannten Straße, nachdem
zerade aus dem Kreise Merzig in den letzten Jahren lebnafte
Klagen über Belästigung der Straßenanwohner durch
Staub und Erschütterungen an die Kammer gelangt seien.
Für eine weitere Gruppe von Straßen (z. B. Saarlouis—Wallerfangen,
Bildstock—Neunkirchen) sei die Befestigung mit einer
bituminösen Decke vorgesehen. Die Straße Bildstock—Neunkirchen
werde außerdem in ihrer ganzen Anlage verbessert
durch Verbreiterung der Kurven, Beseitigung der Grubensenkungen
und Regulierung des Längenprofils, Nach Mitteilung
des Straßenbauamtes sei zu hoffen, daß diese Ar-»eiten
ohne Beeinträchtigung des Verkehrs sich durchführen
jeßen. Weiterhin sei für die weniger wichtigen Straßen
Qberflächenteerung in erheblichem Ausmaße vorgesehen, Vorzussichtlich
würden in diesem Jahre etwa 500 000 qm Straßenoberfläche
eine staubbindende Decke erhalten. Schließlich
seien noch Verbreiterungen und Brückenbauten beabsichtigt,
ınd zwar insbesondere auf der Straße Beckingen—Merzig,
die in ihrer ganzen Länge verbreitert werde. In diesem
Zusammenhang erwähnte Herr Martin noch das von der
Regierungskommission bearbeitete Projekt einer besonderen
Kraftwagenbaln Saarbrücken—Neunkirchen mit späterer Verängerung
nach Homburg, das bekanntlich an Stelle des
früheren Planes einer Kraftwagenstraße parallel zur Kaiserstraße
über St, Ingbert nach Homburg getreten sei. Man
könne diese Abänderung des Projektes nur begrüßen, da
die Kaiserstraße seit ihrem Ausbau im Vorjahre dem derzeitigen
Verkehrsbedürfnis bis auf weiteres geniüge, während
umgekehrt die Verhältnisse auf der Straße Saarbrücken—
Neunkirchen unhalthar seien und dringend einer Entlastung
»edürften. Das Projekt der Regierungskommission verdiene
daher unbedingte Förderung, allerdings mit dem Vorbrehalt,
daß der Wirtschaft durch dessen Verwirklichung neue Lasten
nicht entstehen dürften, Wenn es daher den Anschein habe,
als ob die Regierungskommission neuerdings den Plan fallen
lassen wolle, so sei dies um so mehr zu bedauern, als
lie in Aussicht genommene Kraftwagenstraße Gelegenheit
zur Beschäftigung zahlreicher Arbeitsloser bieten würde,
Auf die Frage der Straßenabnutzungsgebühren
übergehend, verwies Herr Martin auf die bekannte Tatsache,
daß nicht im entferntesten daran zu denken sei, daß
die durch die notwendigen Instandsetzungsarbeiten erwachsenden
Kosten durch die Straßenabnutzungsgebühren aufgebracht
werden könnten. Andererseits geschehe aber seitens der Regierungskommission
bedauerlicherweise auch nichts im Sinne
einer gerechten Heranziehung alıer am Straßenverkehr Beteiligten
zur Deckung der Kosten. Sowohl die Kammer als
auch der Automobil-Club hätten seit langem an die Regieungskommission
die Forderung gestellt, auch die Fuhrwerksbesitzer
in entsprechendem Maße heranzuziehen.
Die gegenwärtige einseitige Belastung ausschließlich zu Unzunsten
der Kraftfahrzeugbesitzer sei eine offenkundige Ungerechtigkeit,
die nicht länger hingenommen werden könne,
— Zu den Steuersätzen selbst sei zu sagen, daß sie das
Höchstmaß dessen darstellten, was in Anbetracht der
derzeitigen Wirtschaftslage erträglich sei. Eine Senkung sei
vom Standpunkt der mit Steuern überlasteten Wirtschaft
überaus wünschenswert. Weiterhin sei dringend erforderlich,
daß das bisherige System der Aufschläge bei vierteljährlicher
Ratenzahlung endlich in Wegfall
komm, weil diese Aufschläge als eine den wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht Rechnung tragende zusätzliche Belastung
empfunden würden. Außerdem sei zu fordern, daß die im
Reich eingeführten Erleichterungen bei Außerbetriebsetzung
und Abmeldung von Kraftfahrzeugen auch im Saargebiet
überncmmen würden.
Soweit bekannt, befasse sıch die Regierungskommission
zur Zweit mit der‘ Neufestsetzung der Steuerformel. Es
dürfe erwartet werden, daß die Kammer wie auch der
Automobil-Club als besondere Fachvertretung der Intereszenten
seitens der Regierung im entsprechendem Ausmaße
zu den Vorarbeiten hinzugezogen würden. Es sei dies um
30 notwendiger, als bei der Neufestsetzung der Straßenabnutzungsgebühren
vor allem darauf Rücksicht genommen
werden müsse, daß die Belastung der Kraftfahrzeuge sowohl
zu den deutschen wie auch zu den französischen Steuern
in ein entsprechendes Verhältnis gebracht werde, damit eine
irgendwie geartete Beeinträchtigung der einheimischen Wettsewerbhshedingeungen
unter allen Umständen vermieden werde
Ganz besonders treffe dies aut das Verhältnis zur franzö6-schen
Besteuerung zu, da eine Differenz zu Ungunsten des
saargebietes nicht nur eine Abwanderung der Kraftwagen,
sondern ganz allgemein erhebliche Schädigungen für die hiege
Wirtschaft und insbesondere das Transportgewerbe zur
Zolge haben müsse,
Die Vollversammlung billigt die vom Berichterstatter vorzetragenen
Gesichtspunkte in vollem Umfange.
Herr Simon, Sulzbach, nimmt Veranlassung, die Kammer
rneut auf die schweren Schädigungen aufmerksam zu machen,
ınter denen die Sulzbacher Gewerbetreibenden seit langem
ladurch zu leiden haben, daß die Straße Sulzbach—Quierschied
trotz dringender Bitten an die Regierungskommission
mmer noch nicht wiederhergestellt und für den Verkehr
zeöffnet sei. Die ablehnende Haltung der Regierungskomnission
in dieser für Sulzbach sehr wichtigen Frage sei un-‚erständlich.
Herr Simon richtet an die Kammer die dringende
3itte, beschleunigt nachdrückliche Schritte einzuleiten zwecks
YViederherstellung und Oeffnung der genannten Straße.
Punkt 8 der Tagesordnung: „Richtlinien der
zisenbahn für die Behandlung der Bahnhofswirtschaften und
ler Bahnhofsverkaufsstellen‘‘. Einleitend weist Herr Dr.
Zirkler darauf hin, daß der 8 6 der Reichsgewerbeordnung
len Unternehmungen der Eisenbahn eine Sonderstellung ein-‘äume
und daß diese Sonderstellung in der Nachkriegszeit
nsbesondere zu starken Interessenkämpfen zwischen Eisen-Jahn
und Handel geführt habe. Das sei verständlich, wenn
nan gesehen habe, wie manche Bahnhöfe sich zu regelechten
Warenhäusern entwickelt hätten. Durch die Ausı1ahmestellung,
die der angeführte 8 6 den Unternehmungen
ler Eisenbahn einräume, haben sich die Verkaufsstellen viel-‘ach
als außerordentlich schädigend für die im Umkreis
les Bahnhofs liegenden Geschäfte erwiesen. Man habe daher
‚chon von seiten des Handels eine Aenderung des $ 6 beıntragt,
der unter Berücksichtigung der tatsächlichen Versehrsbedürfnisse
dennoch den Verkaufsstellen ihren allgenein
schädigenden Einfluß nehmen sollte. Aehnlich lägen
lie Verhältnisse auch bei den Bahnhofswirtschaften. In Ver-’olg
der Beratungen des Reichsrates seien nun gewisse
Xichtlinien aufgestellt, die diese Verhältnisse -klären sollten.
die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft und die Landesregie-‘ungen
werden ihre nachgeordneten Behörden mit ent-‘prechenden
Weisungen versehen, Beide Teile behalten sich
1ach vorheriger Verständigung des anderen Teiles den Rückritt
von diesen Vereinbarungen vor und ‘halten ihre grund-‚Atzliche
Auffassung über die rechtliche Stellung der Eisenıahn
zur Gewerbeordnung aufrecht. Die hier interessierenden
bestimmungen seien folgende:
‚I. Bahnhofswirtschaften und selbständige Erfrischungshallen.
1. Bahnhofswirtschaften und selbständige Erfrischungshallen
m Sinne dieser Richtlinien sind nur solche, die sich auf
nem Personenbahnhof innerhalb oder außerhalb der Bahn-;iteigsperre
befinden. Bahnhofswirtschaften und selbständige
Zrfrischungshallen, die außerhalb des Personenbahnhofes
venn auch auf bahneigenem Gebiete gelegen sind, unterijegen
stets der Erlaubnispflicht nach & 33 der Gewerbewrdnung.
‚2. Neue Bahnhofswirtschaften und selbständige Errischungshallen
können von der Reichsbahndirektion nur
m Einvernehmen mit der höheren Verwaltungsbehörde zuzelassen
werden. Eine Erlaubniserteilung auf Grund des $ 33
jewerbeordnung findet in diesem Falle nicht statt. Ebenso
st eine solche Erlaubniserteilung nicht erforderlich für die
'on. der Reichsbahnverwaltung für ihr Personal eingerichteten
Cantinen und Küchen.
Bahnhofswirtschaften und selbständige Erfrischungshallen,
leren Pächter wechselt oder die nach vorübergehender
schließung wieder eröffnet werden, sind nicht neue im Sinne
lieser Bestimmungen,
Für die Errichtung neuer Bahnhofswirtschaften und selb-;:tändiger
Erfrischungshallen ist das Bedürfnis des Reise-;erkehrs
maßgebend, Hierbei sind Art und Umfang des
/erkehrs, im erster Linie des Fernverkehrs, gesteigerter
\Ausflugsverkehr, mangelnde Erfrischungsmöglichkeiten in unnittelbarer
Nähe des Bahnhofs 1Mmd ähnliche Gesichtspunkte
zu beachten.
3. Hinsichtlich der Polizeistunde werden Bahnhofswirtschaften
und selbständige Erfrischungshallen innerhalb und
ıußerhalb der Sperre gleichmäßig behandelt, ,
Nach Eintritt der örtlichen Polizeistunde ist der Ausschank
„on alkoholischen Getränken grundsätzlich verboten. Ausıahmen
kann die Reichsbahndirektion im Einvernehmen mit
ler höheren Verwaltungsbehörde zulassen; solche Ausnahmen
md insbesondere zuzulassen: für Bahnhöfe mit größerem
Jmsteigeverkehr, wenn die Örtliche Polizeistunde eine frühe
st und nach ihrem Eintritt noch stärkerer Zugverkehr
stattfindet. .
Der Wirtschaftsbetrieb darf frühestens eine Stunde vor dem
\hoaneo des ersten der Parennenhefäörderung dienenden Zuges