Niederschrift über die 3. Vollsitzung der Handelskammer
am 5. Mai 1927.
Steuerfragen. — Veranlagungs- und Buchprüfungsfragen. — Kreditfragen. — Verbesserung des Straßennetzes und die
Straßenabnutzungsgebühren. — Bahnhofswirtschaften und -verkaufsstellen. — Pflichtberufsschulen. — Arbeiter- und
Kleiner Grenzverkehr. — Schaffung eines Sitzes in Wahlgruppe 11 für das Agenturgewerbe. — Vereidigung von
Sachverständigen.
(Schluß.)
Zu Punkt 4 der Tagesordnung: „Steuerfragen;
die neuen Steuerverordnungen; Veranlagungs- und Buchjrüfungsfragen‘‘
geht der Syndikus zunachst kurz auf
lie neuen Steuerverordnungen ein und verweist wegen der
Einzelheiten auf die in Nr. 17 bis 19 der „Saar-Wirtschaftszeitung“
veröffentlichten Darstellungen. In einer allgemeinen
Kritik hebt er hervor, daß die Neuerungen durchaus nicht
lie von der Wirtschaft gewünschte Steuerentlastung
gebracht hätten. Den in dieser Beziehung gehegten Wünschen
werde die Finanzlage des Saargebietes und seiner Kommunen
entgegengehalten, die durch die augenblickliche
schlechte Wirtschaftslage und die durch sie bedingten Lohnausfälle,
vor allem im Bergbau, ungünstig beeintlußt werde
und für die der Mehrertrag an Zöllen keinen vollen Ausgleich
gebe. Schwierigkeiten bereite auch das Problem des
Cinanzausgleichs, beispielsweise die von der Wirtschaft vornehmlichst
gewünschte Umänderung der Gewerbesteuer
bringe zweifellos den Gemeinden Ausfälle, die durch Ueberweisung
an anderen Steuern wieder wettgemacht werden
müßten. Man werde die Bestrebungen in der Richtung einer
Steuerentlastung trotzdem fortsetzen müssen, es sei aber notwendig
dabei, das Steuerproblem als Ganzes aufzurollen
und eine Neuordnung des Steuerwesens zu fordern,
wobei naturgemäß das Hauptgewicht bei der Regelung des
Finanzausgleichs liege.
Der Syndikus bespricht dann weiter kurz die sich noch
immer bei der Veranlagung, insbesondere beim Buchprüfungsverfahren
ergebenden unnötiyen Belastungen des Steuerpflichtigen
und beleuchtet vor allem die auch jetzt noch
immer beibehaltene Praxis, die Buchführung und die Abschlüsse
aus der Papiermarkzeit einer Nachprüfung zu unterziehen,
trotzdem die Papiermarkabschlüsse für die Steuerveranlagung
keinerlei Bedeutung mehr hätten. Die Steuerbehörden
könnten höchstens das Interesse geltend machen,
jJaß sie aus Fehlern in der Markbuchführung Unterlagen für
die Beurteilung der Buchführung des Steuerpflichtigen überhaupt
gewinnen könnten, und es sei auch schon versucht
worden, wegen Fehlern in der früheren Markbilanz die jetzt
{ür die Veranlagung in Frage kommende Frankenbuchtührung
als nicht ordnungsgemäß zu bezeichnen und dementsprechend
bei der Veranlagung im Wege der Schätzung und nicht nach
dem Ergebnis der Buchführung vorzugehen. Ein solches Verfahren
sei selbstverständlich vollkommen abwegig. Einmal
habe die Währungsverordnung ganz deutlich einen trennendem
Strich zwischen der ‚alten Markbuchführung und der
Frankenbuchführung gezogen; nach Sınn und Wortlaut der
Währungsverordnung und nach der ganz einwandfrei vorliegenden
Absicht des Gesetzgebers soll die Frankenbuchführung
vom Moment der Umstellung an so behandelt werden,
a wenn ein neues Unternehmen begonnen sei, — eine
Lösung der gesetzgeberischen Aufgabe, die ja auch die
einzig mögliche gewesen und die auch bei sonstwo vorgenommenen
Umstellungen, u. a. auch bei der Goldumstellung
im Reich, gegeben sei. Weiter aber könne man unmöglich
aus der Buchführungspraxis in der Markbilanzzeit, wo der
>uchführende Kaufmann täglich vor neue Probleme gestellt
worden sei und ihre Lösung selbständig nach bestem Wissen
und Gewissen habe finden müssen — der Staat und insyesondere
der Steuerfiskus hätten ihm ja keinerlei Erleich-;erungen
und Anweisungen gegeben —, jetzt etwa den
Schluß ziehen, die weitere auf Frankenwährung aufgebaute
Buchführung des Steuerpflichtigen entbehre der Glaubwürdigkeit
und OÖrdnungsmäßigkeit. Natürlich könne man jetzt
gut kommen und sagen, nachdem man die Erfahrungen
zweier Inflationen hinter sich habe und über die Probleme
der Buchführung bei sinkender Währung die hervorragendsten
Betriebswirtschaftler tiefgründige Untersuchungen geschrieben
hätten, der Kaufmann habe damals diese oder jene Buchführungsmaßnahme
besser oder übersichtlicher gestalten
können. Bei der ganzen Sachlage sei wohl kaum anzuı1chmen,
daß sich die :Rechtsmittelinstanzen wirklich auf
Vorgänge aus der alten Markbuchführung stützen würden.
Aber was dann übrig bleibe, seı ein Maß von unproduktiver
Arbeit, das vermieden werden könne und vermieden werden
müsse. Es gehe nicht an, in einer Zeit, wo man Rationalisierung
auf allen Gebieten und vor allem auch für die öffentäüche
Betätigung fordere und fordern müsse, aus öffentlichen
Mitteln bezahlte Kräfte und die Arbeitsleistung der Staatshürger
für vällie nutzlose Untersuchungen in Ansnruch zu
nehmen, Unter einmütiger Zustimmung der Versammlung
wird beschlossen, die Steuerverwaltung aufzufordern, für
Abhilfe auf dem Gebiete der nutzlosen Nachprüfungen zu
zorgen, wobei darauf verwiesen wird, daß auch im Landesrat
der Regierungskommission eine Abstellung des bisherigen
Verfahrens nahegelegt worden sel.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung: „Verkehrs- und
Tariffragen; Ermäßigung der Gütertarife; direkte Tarife im
Verkehr mit dem Reich‘ berichtet Herr Wallacher übeı
lie wichtigsten Aenderungen des Sommerfahrplans, der am
15. Mai dieses Jahres in Kraft tritt. Die Ausführungen sind
n der „Saar-Wirtschaftszeitung‘ Nr. 19 vom 14. Mai 1927
m Abschnitt „Verkehrswesen“, Seite 311 ff., veröffentlicht, aut
lie hiermit verwiesen wird,
Anschließend berichtet der Syndikus über die Tarıfınderungen
der Saarbahnen, die am 1. Mai dieses
Jahres in Kraft traten, und die bevorstehenden Sonder-:arıfe
im Verkehr zwischen Stationen der Saarbahnen und
der deutschen Reichsbahn. Er führte aus, daß die Tarifinderungen
der Saarbahnen vom 1. Mai dieses Jahres, wie
bereits in der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ Nr. 17 dargelegt,
ine grundsätzliche Neuordnung der Frachtsätze gebracht
n1aben, die sich allerdings in den Nahentfernungen bis zu
30 km hauptsächlich als weitere Belastung der Wirtschafl
muswirken, statt Tariferleichterungen, wie wiederholt beıntragt,
zu bringen. Auf weitere Entfernungen seien wohl
Tarifermäßigungen eingetreten, die vornehmlich dem Durchzangsverkehr
zugute kommen. Er betont besonders, daß mil
jiesen neuen Tarifmaßnahmen das erstrebte Ziel längst nich!
ıarreicht sei und weiteres getan werden müsse, um zu diesem
zu gelangen. Ferner berichtet er, daß zum 15. Mai dieses
Jahres eine Reihe direkter Artikeltarife im Verkehr
wischen den Saarbahnen und der deutschen Reichsbahn in
<raft treten werden, die allerdings entgegen den Wünschen
ler Interessenten vorerst auf Eisen- und Stahlerzeugnisse,
Zrze, Dolomit, Holz, Steine, Ton und Tonwaren und Düngenittel
beschränkt wurden. Man hoffe jedoch, daß auf den
;rmeuten Antrag der Handelskammer die übrigen bei dem
etzigen Tarif nicht berücksichtigten Güter, wie Fensterglas,
<alk, Zement, Mühlenerzeugnisse, Getreide und Feld- und
Jjartenfrüchte in Kürze in diese Artikeltarife einbezogen
verden. Es ser im übrigen nach wie vor noch sehr viel
uw tun, um die unbedingt notwendige Verkehrsverbilligung
u erreichen. Die heutige Wirtschaftslage erfordere, daß die
Wirtschaft auf jede Pfennigersparnis bei den Frachtkosten
jedacht sein müsse.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung: „Kreditfragen“
zibt der Syndikus einen vertraulichen Bericht über die
3Zestrebungen zur Erreichung von Realkrediten für die Wirt:
ichaft, vor allem für mittlere und kleinere industrielle Unter:
ıehmungen. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die einzeleiteten
Verhandlungen in dieser Beziehung mit allem
yachdruck weiter zu fördern.
In seinem Bericht zu Punkt 7 der Tagesordnung:
‚Verbesserung des Straßennetzes und die Straßenabnutzungszebühren‘‘
kennzeichnet der zweite Syndikus einleitend
lie verkehrstechnische Eigenart des Saargebietes, bei dessen
lichter Bevölkerung und wirtschaftlicher Struktur dem Pro-»%lem
einer raschen und sicheren Abwickelung des Verzehrs
die größte Bedeutung zukomme. Der Anteil, den das
Straßennetz hierbei zu übernehmen habe, sei in dem Maße
rewachsen, je mehr der auf kurze Entfernungen sich abvickelnde
Verkehr von der Eisenbahn auf die Landstraße
ıbwandere. Es sei daher eine zwangsläufige Erscheinung,
venn im saarländischen Binnenverkehr mit seinen kurzen
Intfernungen der Kraftwagenverkehr in den letzten Jahren
ınen außerordentlichen Aufschwung erlebt habe. Dieser
Jmstellung des Verkehrs entspreche die wachsende Beleutung
des Straßennetzes. Man müsse anerkennen, daß
lie Regierungskommission dieser Entwicklung nicht untätig
regenübergestanden, sondern in den letzten Jahren eine
»emerkenswerte Tätigkeit auf dem Gebiete der Instandhaltung
ınd Verbesserung des Straßennetzes entwickelt habe. Dabeı
;‚i es im Saargebiet, das sich ja bereits in Friedenszeiten
:ines dichten Straßennetzes erfreute, weniger darauf ange-:sommen,
neue Straßen anzulegen als vielmehr die bereits
'orhandenen den Anforderungen des neuzeitlichen Verkehrs
ınzunNassen. Zar erinnern sei an den im Rahmen des vor-