glieder haben sich durch den Mitgliedschein, beauftragte
Vertreter durch eine schriftliche Vollmacht
auszuweisen.
Saarbrücken, den 7. Mai 1027.
Der Vorstand der Sektion I
der Gewerblichen Berufsgenossenschaft
für das Saargebiet: G. Heckel, Vorsitzender.
Sofortige Erteilung von Paßvisa
zur Einreise nach Spanien,
Das spanische Konsulat in Straßburg teilt uns unter dem
4. Mai 1927 mit, daß nach einer kürzlich erfolgten Entcheidung
des spanischen Ministerium des Aeußern das
panische Paßvisum für Saarländer unter der Bedingung soort
gegeben werden kann, daß die Interessenten ein von
ner Saarbehörde, vornehmlich der örtlichen Polizeidirektion
der der Regierungskommission ausgestelltes Leumundszeugnis
vorlegen. Dieses muß gleichzeitig mit dem
>aß und den Gebühren (Gegenwert von 20 RM. in fran-‚ösischen
Franken) plus 2,50 Fr, für die Rücksendung des
Dasses eingeschickt werden. Wir benützen die Gelegenheit,
larauf hinzuweisen, daß sich das für das Saargebiet zutändige
Konsulat in Straßburg nicht mehr in der Allee
le la Robertsau, sondern in der rue Wimpheling 16 be:
indet.
Einladung der Sektion IN der Gewerblichen Berufsgenossensthaft
für das Saargebiet.
Gemäß 8 25 der Satzung der Gewerblichen Berufsgenossenschaft
werden die Mitglieder der Sektion
zu der am Mittwoch, den 15. Juni 1927,
nachmittags 4% Uhr, im Sitzzungssaale des
Verwaltungsgebäudes in Saarbrücken 3, Paul-Marien-Straße
Nr. 14, stattfindenden diesjährigen
ordentlichen Sektionsversammlung
hierduch ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
I. Jahresbericht für das Jahr 10926.
2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für
das Jahr 1926.
3. Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung der
Jahresrechnung für das Jahr 1927,
Feststeilung des Verwaltungskosten-Voranschlages
für 10928.
5. Bestimmung der Blätter für die Veröffentlichungen
der Sektion. .
6. Beschlußfassung über etwa noch eingehende
Anträge nach 8 25 Abs. 8 der Satzung.
Stimmberechtigt sind die zur Sektion gehörenden
Mitglieder der Berufsgenossenschaft. Jedes Mitglied
kann sich durch ein anderes stimmberechtigtes Mitzlied
oder durch einen bevollmächtigten Leiter
seines eigenen Betriebes vertreten lassen. Die Mitzlieder
haben sich durch den Mitgliedschein, beauftragte
Vertreter durch eine schriftliche Vollnacht
auszuweisen.
Saarbrücken, den 12. Mai 1927.
Der Vorstand der Sektion III
der Gewerblichen Berufsgenossenschaft
für das Saargebiet: Anterist, Vorsitzender.
Ermäßigung der französischen Paßvisierungsgebühren
für deutsche Reichsangehörige.
Nach einer Mitteilung des französischen Konsulats ha!
lie französische Regierung, ausgehend von dem Grundsatz
jer Gegenseitigkeit, die Sichtvermerksgebühren für deutsche
;taatsangehörige wie folgt festgesetzt:
Sichtvermerke für eine einfache Durchreise 1,05 RM
Alle anderen Sichtvermerke für eine unbeschränkte
Zahl von Hin- und Rückreisen
während der Dauer eines Jahres 10,50 RM.
Personen, welche die Summe von 10,50 RM. bezahlt und
°inen Sichtvermerk von weniger als einem Jahr erhalten
1aben, können während der Dauer eines Jahres seit Ausstellung
dieses Visums auf denselben Reisepaß nach Beind
ihrer Reiseabsicht neue Sichtvermerke gebührenfrei
erhalten.
Deutsche Studenten, welche nachweisen, daß sie sich zu
studienzwecken nach Frankreich begeben, bezahlen lediglich
lie Hälfte mit 53,25 RM. Diese Vergünstigung zur Sicht-‚ermerkserteilung
zu halber Gebühr ist außerdem den Mitzliedern
der Sportvereinigungen zugestanden, welche an Wett-Kämpfen
teilnehmen, und Arbeitern, die mit regelrechter
Arbeitsverträgen versehen sind.
Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 19 vom 15. Mai 1927.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Bekanntmachung betr. die Veränderung der Grenzen deı
Gemeinden Illingen und Merchweiler.
Zrnennug zum Standesbeamten.
3ekanntmachung betr. Verlust von Führerscheinen (2604
5735, 6064, 7634).
Bekanntmachung betr. Verlust von Zulassungsbescheinigunger
(6523, 10389, 6722).
Verwaltung der Finanzen:
Bekanntmachung betr. Aufhebung einer Steuerhilfsstelle,
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahnund
Postwesen.
Verfügung betr. Inbetriebnahme von Freistempelmaschiner
„Hasler“, System „Vorauszahlung der Gebühren“.
Sozialversicherung.
3Zekanntmachung zur Wahl der Vertreter der Versicherten
für die Unfallverhütung ber der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
für das Saargebiet.
Privatversicherung.
Bekanntmachung betr. Aenderung in der Person des Haupt
bevollmächtigten von im Saargebiet zugelassenen nicht.
saarländischen Versicherungsgesellschaften.
Volkswohlfahrt.
Nachweisung ‚der im Saargebiet im 1. Vierteljahr 10927
amtlich gemeldeten Fällen ühertragharer Krankheiten
Formalitäten bei der Einfuhr des in Liste C des
Zusatzabhkommens vom 31. März 1927 aufgeführten
Materials,
Nach den seitens der Handelskammer getroffenen Feststellungen
vollzieht sich die Einfuhr der in Liste C des
Zusatzabkommens vom 31. März 1927 autgeführten Maschi:
nen und elektrotechnischen Erzeugnisse nach den Bestimmungen,
die für die Einfuhr der in Liste B des deutschfranzösischen
Provisoriums vom 5. August 1926 vorgeschrie:
en sind. Erforderlich ist demnach für die Einfuhr in das
Saargebiet das übliche deutsche Ursprungszeugnis sowie eine
Kontinzentsbescheinigung. Die Kontingentsbescheinigungen
werden vom Zentralverband der Deutschen Elektrotechnischen
industrie, Berlin W. 10, Corneliusstraße 3, ausgestellt. Es
empfiehlt sich im übrigen, die Sendungen unmittelbar an die
in der Liste C aufgeführten saarländischen Emnfängerwerke
zu adressieren.
...
Großherzog-Friedrichstraße Lager: Scheidt
Telephan 2328 iaufonu vi te Vorräte un Telephon 2328
= = zn Lieferungen en gros und en detail
Bau-, Industrie- u. Schreinerhölzern © al fer Redarmstalle
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