Full text : 32.1927 (0032)

kommen immerhin gelungen sei, ein nach jeder Richtung hin
unerwünschtes und für das Saargebiet höchst gefährliches
Vacuum wenigstens für die Zeit bis zum 30. Juni zu vermeiden.
 Diese erfreuliche Feststellung entbinde die Handelskammer
 jedoch nicht von der Verpflichtung, im einzelnen
kritisch zu prüfen, was durch das Zusatzabkommen für die
Saarwirtschaft erreicht worden sei. Bedauerlicherweise .sei
in dieser Beziehung nicht viel Günstiges zu berichten. Hinsichtlich
 der Liste C, die Zollvergünstigungen für die notwendige
 Ergänzung der Werksausrüustung verschiedener saarländischer
 Betriebe enthalte, sei vor allem zu beklagen, daß
diese Liste ohne entsprechende Hinzuziehung der Kammer
zustandegekommen sei, Aus diesem Grunde sei es auch
nicht möglich gewesen, durch Umfrage bei sämtlichen interessierten
 Firmen die vorliegenden Wünsche festzustellen.
Zur Vermeidung irrtümlicher Auffassungen sei mit Nachdruck
 darauf hinzuweisen, daß die Liste C nur einen
Teil der zur Zeit laufenden oder noch zu vergebenden
Aufträge zur Verbesserung deg Werksausrüstungen darstelle,
Man werde sich zuständigenorts nicht darüber wundern
dürfen, wenn die etwas einseitige Behandlung der Angelegenheit
 bei den nichtberücksichtigten Firmen lebhafte Verstimmung
 hervorgerufen habe, die in einer Reihe von Einsprüchen
 zum Ausdruck gekommen sei. Die Liste D
enthalte einige an sich begrüßenswerte, aber dem Umfange
nach sehr geringfügige Verbesserungen. Höchst unbefriedigend
 sei die Regelung für die Einfuhr von Mehl in
das Reichszollgebiet, die aller Voraussicht nach in. Anbetracht
 der Höhe des festgesetzten Zwischenzolles von
7,70 Mark eine völlige Stillegung des fraglichen Verkehrs
zur Folge haben werde. Außerdem sei zu bedauern, daß
eine Reihe dringender Korrekturen an den bisherigen Abkommen,
 die sich im wesentlichen auf Umtarifierungen beziehen,
 unberücksichtigt geblieben sei. Alle umgehend eingeleiteten
 Bemühungen der Kammer, durch nachträglichen
Notenwechsel über diese dringenden Anträge noch eine vertragliche
 Regelung zu erzielen, seien gescheitert an der
imzwischen erfolgten Unterbrechung der Verhandlungen.
Alles in allem habe das Saargebiet jeden-Falls
 keinen Anlaß, über das Zusatzabkomnen
 besondere Befriedigung zu äußern.
Bei diesem Stande der Dinge und insbesondere im Hinblick
auf die Kurzfristigkeit des Zusatzabkommens komme der
Frage nach der weiteren Entwicklung der deutsch-französischen
 Handelsvertragsverhandlungen besondere Bedeutung zu.
Die durch die Weltwirtschaltskonferenz bedingte vierwöchige
Unterbrechung der Verhandlungen ermögliche deren Wiederaufnahme
 bekanntlich frühestens Ende dieses Monats. Niemand
 werde sich wohl irgendwelchen Illusionen darüber hingeben
 können, daß es möglich sei, in der alsdann noch
zur Verfügung stehenden kurzen Zeitspanne von vier Wochen
die Verhandlungen über den Hauptvertrag zum Abschluß
zu bringen angesichts der ungeheuren Schwierigkeiten, mif
denen diese Verhandlungen durch die französische Zolltarifnovelle
 belastet sind. Wenn also aut das Zustandekommen des
Hauptvertrages zum 1. Juli unter den gegebenen Verhältnissen
 heute schon nicht mehr zu rechnen sei, so könne
doch andererseits kein Zweifel darüber bestehen, daß dem
bisherigen System der Provisorien nachgerade ein Ende gemacht
 werden müsse. Da die französische Regierung in dem
bekannten Märzprotokoll für die deutsche Einfuhr die Meistbegyünstigung
 de facto zugestanden habe, sei durchaus nicht
einzusehen, warum diese Meistbegünstigung
nicht schon jetzt auf der Grundlage des
jetzigen Minimaltarifs in Kraft treten solle,
bis die Verhandlungen über den neuen Tarıf
zum Abschluß gekommen seien. Eıne solche Regeung
 würde nicht nur schwierige Einzelverhandlungen über
aventuelle Abänderungen und Ergänzungen der bestehenden
Provisorien erübrigen, sondern vor allem die immer noch bestehende
 Diskriminierung der deutschen Ausfuhr nach Frank-‚eich
 beseitigen und auf diese Weise eine günstige Grundlage
jür die endgültigen Handelsvertragsverhandlungen bilden.
Schließlich müsse man doch auch ın Frankreich Verständnis
dafür aufbringen, daß eine weitere Verlängerung der bisherigen
 Regelung für die deutsche Regierung kaum mehr
tragbar sei Eine solche zweckmäßig zum endgültigen
Handelsvertrag überleitende und das Stadium der Provisorien
abschließende Vereinbarung hätte zudem den Vorztig, daß
man Zeit für die nachgerade ebenso drınglich gewordene
zusammenfassende Lösung der Saarzollirage gewinnen würde.
Herr Martin kennzeichnete alsdann auf Grund reichhaltigen
 Materials die inzwischen eingetretenen inner- und
außenpolitischen Auswirkungen der tranzösischen
Zolltarifnovelle. Die diesbezüglichen Ausführungen des
Berichterstatters sind an anderer Stelle dieser Nummer wiedergegeben,
 worauf hier verwiesen werden darf.
Der Syndikus betont im Anschluß an die Ausführungen
les Berichterstatters das hesandere Interesse der Saarwirt-:cChaft:

 an der Weltwirtschaftskonferenz. Er freut sich, det
/ersammlung davon Kenntnis geben zu können, daß Herr
Commerzienrat Dr. H. Röchling seitens der deutichen
 Delegation gencten worden sei, als Sachverstänjiger
 an den Arbeiten der Konferenz mitzuwirken und daß
ıuf diese Weise auch das Saargebiet in Gent
zertreten sei. Er warnt im übrigen vor allzu großem
Optimismus hinsichtlich des Erfolges der von Herrn Martin
reschilderten Reaktion gegen die Zolltarifnovelle. Es Sei
Iurchaus nicht unmöglich, daß es sich hierbei innerpolitisch
ım eine künstlich eingeleitete Bewegung handle zu dem
Zwecke, die durch den neuen Zolltarif zweifellos etwas
chwiernig gewordene Lage Frankreichs in Genf zu erleichtern.
:s sei zum mindesten auffällig, daß die innerpolitischen Gevenwirkungen
 in Frankreich gerade jetzt zu Beginn der
Neltwirtschaftskonferenz so stark eingesetzt hätten. Daheı
‚ei es durchaus denkbar, daß man hoffe, mit dieser Gegenjewegung
 die zweifellose Verstimmung des Auslandes für
lie Dauer der Konferenz zu beschwichtigen. Um so mehr
nüsse man hoffen, daß es dem vereinten Druck der am
zxport nach Frankreich interessierten Staaten gelinge, Frank:
eich auf der Konferenz zu der Ueberzeugung zu bringen,
laß der durch die Zolltarifnovelle in Aussicht genommene
Jeberprotektionismus auf heftigsten Widerstand stoßen und
‘u ernsten handelspolitischen Verwickelungen führen müsse.
Herr Assessor Lütke lenkt ferner die Aufmerksamkeit der
/ersammlung auf die Tatsache, daß die Begrenzung der
/erlängerung der Saarzollabkommen bis zum 30. Juni dieses
Jahres eine beklagenswerte Unsicherheit zur Folge habe
ılnsichtlich der nach diesem Zeitpunkte eintretenden Regeung.
 Wenn auch ein Vacuum nicht zu befürchten sei, so
aste trotzdem diese Unsicherheit schwer auf der Wirtschaft
ınd insbesondere auf dem Handel, dem Aussichten
ınd Hoffnungen an Stelle von festen Tat-‘achen
 große Risiken brächten. Es sei daher
u erwägen, ob es nicht möglich wäre, gewisse Saisonwaren,
 die unter normalen Verhältnissen erst im Laufe
les Sommers oder Herbstes zur Einfuhr gelangen, bereits
etzt, also vor Ablauf der Provisorien, einzuführen, wobei
ıllerdings die hieraus erwachsenden finanziellen Belastungen
lurch entsprechendes Entgegenkommen der Lieferfirmen bei
ler Valutierung einen Ausgleich finden müßten. Die Handels-<ammer
 müsse hierbei die saarländischen Abnehmer unter
tützen.
Als Punkt 3a der Tagesordnung wird dann einge:
chobem: „Stellungnahme zu der Forderung der Regierungs-<ommission
 auf weiteren Preisabbau‘‘. Der Handelskammer
st unterm 27. April nachfolgendes Schreiben der Regierungs:
<ommission zugegangen: 4
„Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der. Bevölkeung
 des Saargebietes, wie sie sich auf Grund der neueren
Entwicklung der Einkommensverhältnisse gestaltet hat,
führte die Regierungskommission zwangsläufig zur Prüjung
 der Frage: Kann die Bevölkerung zu angemessenen
Preisen ihren Bedarf, besonders an Gegenständen des tägichen
 Bedarfs und Lebensmitteln, decken? Leider konnte
liese Frage nicht durchweg bejaht werden. Die Regieungskommission
 sieht sich daher genötigt, die Aufmerk:
;amkeit des Handels auf die Notwendigkeit namhafter
Dreissenkungen zu lenken.
Die Arbeitnehmerschaft des Saargebietes, die den Haut
jestandteil der Bevölkerung ausmacht, hat im Interesse deı
Erhaltung der saarländischen Wirtschaft eine nicht un:
wesentliche Herabsetzung ihres Einkommens hinnehmen
nüssen,
Die Bergarbeiterlöhne wurden für März um 3,8%, für
April um weitere 1,7% und für Mai nochmals um 1,7 %
insgesamt 7,2%) gesenkt.
Die Schwerindustrie hat im März eine Lohnsenkung um
10%, ab Mitte April um weitere 4% und ab 1. Mai
1ochmals um 1,5% (insgesamt also 10 %) eintreten lassen.
Die weiterverarbeitende Industrie hat die Löhne ab Mitte
April um 10% herabgesetzt,
Die Regierungskommission hat den ihr unterstellten Beamten
 und Angestellten ab 1. Mai einen Gehaltsabbau
von 81/,% auferlegen müssen. .
Die arbeitnehmende Bevölkerung hat aber einen nicht
zu bestreitenden Anspruch darauf, daß die Opfer, die im
‘interesse der Erhaltung der saarländischen Wirtschaft ge:
>racht werden müssen, nicht von ihr allein getragen werden
Dementsprechend haben auch Industrie und Bergverwal:
tung ihren Anteil daran übernommen. Um auf einen allzemeinen
 Preisabbau hinzuwirken, hat die Regierungskom:
mission bereits die Eisenbahngütertarife herabgesetzt und
'äßt Erleichterungen in der Einkommensteuergesetzgebung
eintreten. Eine entsprechende Verordnung ist bereits ausgearbeitet.
 Die Blicke der konsumierenden Bevölkerung
richten sich nunmehr auf den Handel und suchen hier Ver-+4ändni«e
 für die Lage der Arhbeitnehmerschaft
            
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