Wie der Syndikus ausführt, bietet der Abschluß insojern
ein völlig verändertes Bild gegen die früheren Abschlüsse,
als man erstmalig die Bilanz ganz in Franken
aufgestellt 'hat. In früheren Jahren habe man mit Rücksicht
auf die Schwankungen der französischen Währung die in
jesten Währungen angelegten Reservebeträge gesondert ausgewiesen
und. so gleichsam neben der Frankenbilanz noch
eine Mark- und Dollarbilanz aufgestellt. Von dieser Gepflogenheit
habe man bei dem jetzigen Stand der französischen
Währung abgehen zu können geglaubt,
Das Ergebnis des Jahres 1926 und auch der Vermögensstand
zeigten an sich ein günstiges Bild. Man müsse aber
berücksichtigen, daß im abgelaufenen Geschäftsjahr die
De Ltränn von zwei Jahren, auf die nur geringe
Vorauszahlungsbeträge anzurechnen waren, hereingenommen
worden seien. Der hereingekommene Beitrag von 1925 stelle
zigentlich eine für den vorigen Abschluß bereits gegebene
Reserve dar, von der man im abgelaufenen Jahr mit gezehrt
habe. Im einzelnen sei zu der Bilanz noch zu bemerken,
daß man den Hausbesitz, ebenso wie das beim Wirtschaftlichen
Verein ‚erfolgt sei, völlig abgeschrieben habe, um
ein einheitliches und übersichtliches Bilanzbild zu erhalten,
Die greifbar angelegten Mittel, von denen im übrigen
die Kosten der Geschäftsführung bis zum Eingang der neuen
Beiträge zum überwiegenden Teil bestritten werden müßten,
seien zum Zwecke der Vereinfachung der Kassenführung gemeinsam
mit dem Wirtschaftlichen Verein angelegt worden;
in der Vorspalte erscheine die Gesamtsumme, von der das
Guthaben des Wirtschaftlichen Vereins abgezogen sei. Wegen
des erstmalig erscheinenden Kontos „Avale“ sei zu bemerken,
daß die Handelskammer für einen Geschäftszweig eine praktische
Lösung der Steuerbürgschaft vermittele. Irgendein
Risiko sei für die Handelskammer, die in vollem Umfange
durch Bareinzahlung gedeckt sei, nicht gegeben. Es Sei
noch zu bemerken, daß man im abgelaufenen Jahr den Wirtschaftlichen
Verein nur zu einer Beitragsleistung von insgesamt
100000 Fr. habe heranziehen müssen. Das Vermögen
der Handelskammer bestehe nach dem Abschluß vom 31.
Dezember 1926 aus dem schuldenfreien Hausbesitz — Königin-Luisen-Straße
20/22 und Uhlandstraße 2 (Beamtenwohnhaus)
—, aus der Rücklage der früheren Jahre von 345 606,35 Fr
und aus dem Vortrag von 31000 Fr.
‚Der Haushaltplan, zu dessen Besprechung der Redner
alsdann überleitet, ist vom Arbeitsausschuß wie folgt aufgestellt:
Haushaltvoranschlag der Handelskammer für 1927:
Einnahmen: Ausgaben:
Gebühren......... 250 jehälter .... 850.000.— Fr.
Beiträge.......... 650‘ zeisespesen.. 100 000,— „
Beitr., d, W. V.... 25C “Je. Unkosten 150.000.—
Ertrag der Häuser. 20 7ariser Büro. 60.000,—
Sonstiges......... 10.UVvu. Pensionen ... 25.000.—
Fr. 1.185.000,.— Fr. 1.185.000.— Fr.
Der Syndikus bemerkt dazu, daß sich aus diesem Haushaltplan
im Zusammenhang mit dem vorliegenden Abschluß
schon ergebe, wie wenig rosig man die finanzielle Lage
der Handelskammer, deren jetziger Abschluß als ausnahmsweiser
anzusehen sei, für die Zukunft zu beurteilen habe
Man müsse, um die nach dem heutigen Stand der Ausgaben
sparsam aufgestellte Sollseite des Haushaltplanes auszubalanzieren,
neben den Handelskammerbeiträgen, die mit
650000 Fr. nicht zu niedrig geschätzt sind, den Wirtschaftlichen
Vereim zu einem wesentlich höheren
Beitrag für die gemeinsame Geschäftsführung heranziehen
und außerdem versuchen, eine höhere Gebühreneimnahme
zu erzielen. Die Handelskammer habe, insbesondere
für die Zwecke der Kontingentsverwaltung bei der
zollfreien Einfuhr aus dem Saargebiet nach dem übrigen
Deutschland, im Laufe des letzten Jahres neue Aufgaben
von großem Umfange übernommen, deren Kosten durch die
eingehenden Gebühren nicht im entferntesten gedeckt würden
Da diese Tätigkeit der Handelskammer im wesentlichen oder
zum mindesten unmittelbar den kontingentsbesitzenden Firmen
zugute kommt, sei es recht und billig und zudem den
Vorschriften des Handelskammergesetzesentsprechend,
wenn die dadurch entstandenen Ausgaben von
den betreffenden Firmen getragen würden. Es werde notwendig
sein, mit den Firmen auf Grund der entstehenden
tatsächlichen Ausgaben eine Gebührenregelung zu: vereinbaren,
die allen Ansprüchen gerecht werde, Dabei werde
hicht daran gedacht, diese Gebühren in umständlicher und
daher unproduktiver Weise jeweils bei der einzelnen Tätigkeit
zu erheben, sondern vielmehr ein Pauschalierungsverfahren
einzuführen, das sich nach dem Kontingentsverteilungsschlüssel
richten könne, wobei noch offen stehe, ob
man die zugeteilten oder ausgenutzten Kontingente als Unteracen
nehmen walle
Es sei natürlich notwendig, daß man auch die Ausrabenseite
noch einer gatız besonders scharfen Kritik
ınterziehe, und es sei dem Arbeitsausschuß sowohl als
auch der Geschäftsführung nur erwünscht, wenn die Gelegen-1eit
zu einer solchen Kritik aus den Kreisen der Vollveraammlung
‘heraus ausgiebig ausgenutzt werde. Man habe
schon gelegentlich des Abschlusses des Wirtschaftlichen Verins
dem Vorstand desselben die Frage vorgelegt, ob nicht
ei den Aufgaben, die die gemeinsame Geschäftsführung
ibernommen ‘habe, ein Abbau vorgenommen werden könne.
zs sei natürlich selbstverständlich, daß im übrigen bei den
:inzelnen Aufgaben schärfste Sparsamkeit herrschen müsse.
3ezüglich des Abbaues vom Aufgaben habe der Vorstand des
Virtschaftlichen Vereins einmütig und mit allem Nachdruck
;erneint, daß im allgemeinen ‚ein solcher erfolgen könne,
nd zwar in Würdigung des Umstandes, daß die besondere
‚age des Saargebietes der Organisation des Wirtschafts-2bens
auch eine Fülle von Aufgaben zuweise, die sonstwo
:iner Handelskammer nicht zufielen. Die politischen Faktoren
les Saargebietes seien angesichts der Kleinheit der Verhältıisse
gar nicht in der Lage, wirtschaftliche Fragen so einzehend
vorzubereiten, wie es ihnen bei ihrer überragenden
Zedeutung gezieme. Daher erscheine es notwendig, in der
Drganisation des Wirtschaftslebens ein Instrument zu besitzen,
las die Tätigkeit der politischen Faktoren auf wirtschaftlichem
Gebiet erleichtere, Der Arbeitsausschuß habe geglaubt, sich
nit dieser Feststellung des Vorstandes des Wirtschaftlichen
/ereins und mit dem Ergebnis einer Diskussion der Frage
x der heutigen Vollversammlung nicht begnügen zu sollen
ınd habe die Geschäftsführung beauftragt, eine eingehende
Denkschrift über den Aufgabenkreis der Handelskammer,
les Wirtschaftlichen Vereins und der angeschlossenen Ver-»jände
auszuarbeiten. Es sel beabsichtigt gewesen, diese
Denkschrift schon heute der Vollversammlung als Unterage
für ihre Stellungnahme vorzulegen. Bei der Ausarbei:
ung habe sich aber ergeben, daß die Fülle des Stoffes und
lie nötige, wegen der Wichtigkeit der Frage gebotene Verjefung
einen Umfang der Denkschrift erforderten, der techıisch
bei der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht
zu bewältigen war, Die Denkschrift werde beschleunigt auszearbeitet
und den Mitgliedern der Handelskammer sowohl
ıls auch der Oeffentlichkeit unterbreitet, Es solle versucht
verden, in dieser Denkschrift ein Bild über die Tätigkeil
zu geben und gleichzeitig die Beurteilung zu ermöglichen,
>b die Uebernahme der einzelnen Aufgaben sich als unbelingt
notwendig erweise. Gleichzeitig solle die Denkschrift
ı1ıoch den Nebenzweck haben, durch Darstellung der Organi-:ation
im einzelnen, allen denjenigen Kreisen, die mit der
landelskammer zu tun haben, den Verkehr mit ihr zu ereichtern
und so den Geschäftsgang der Handelskammer
selbst zu fördern. Der Syndikus bittet anschließend um Geıehmigung
des Jahresabschlusses, der, wie üblich, durch
len vereidigten Bücherrevisor Lips geprüft, ist, und
ierner um Genehmigung des Haushaltsplanes mit der Maßzabe,
daß nach Vorlage der Denkschrift sowohl als auch
ı1ach dem Ergebnis der Verhandlungen über die Gebührenestsetzung
gegebenenfalls noch eine Abänderung des
laushaltplanes erfolgen könne. Der Bericht des vereidigten
Zücherrevisors wird der Vollversammlung zur Einsichtnahme
‚;orgelegt.
Der Präsident unterstreicht die eingehenden Darlegunsen
des Syndikus über die finanzielle Lage und hebt die
Verantwortlichkeit der Vollversammlung dafür, daß der überı1ommene
Aufgabenkreis auf seine Notwendigkeit geprüft
wird, nachdrücklich hervor. Er, der Präsident, habe im
Arbeitsausschuß die Ausarbeitung der Denkschrift deshalb
ingeregt, weil ihm von verschiedenen Seiten Mitteilung zuzegangen
sei, wonach hier und da in vielleicht nicht völlig
n die Tätigkeit der Handelskammer eingeweihten Kreisen
<ritik an der Beitragsleistung zur Handelskammer geübt
verde, eine Kritik, die sich allerdings im wesentlichen aus
ler schlechten. Wirtschaftslage und der drückenden Last,
lie jede gffentliche Abgabe dem Gewerbetreibenden bringe
arkläre, £ sei sicherlich notwendig, die ganze Frage der
arnstesten Untersuchung zu unterziehen, Er stellt dann nach
<urzer Aussprache fest, daß der Abschluß und der
Yoranschlag, letzterer mit dem vom Syndikus vor:
zeschlagenen Vorbehalt, die Genehmigung der Voll
zersammlung gefunden habe.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Die deutschiranzösischen
Handelsvertrags- und Saarzollverhandlungen. —
Stellungnahme zu dem deutsch-französischen Zusatzabkommen
vom 31. März 1927. — Auswirkungen des {französischen
Zolltarifentwurfs‘‘ erstattet der zweite Syndikus einen
zusführlichen Bericht. Ausgehend von dem am 31. März 1927
zustandegekommenen Zusatzabkommen und die hieran ge:
SER lebhaften kritischen Auseinandersetzungen, zu denen
Stellung zu nehmen kein Anlaß vorliege, legt der Bericht
aretatter Betanune auf die Tatsache. daß es durch das Ah