Devisennotierungen in Berlin und Paris
vom 21. bis 27. April 1927.
3
5
ss
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21. 4.
22, 4.
23, 4.
24. 4.
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27. 4.
Berlin,
Börse
Frankr,
109 Fr.
16.52
16.52
16.52
16.52
16.52
16.52
Pariser Börse
Sratad| London INew-York!
R.-M.'1Pfd.Sterl.
Holland
100 FI.
Schweiz | Belgien
100
100 Fr.
Belga
124.02
124.01
124.02
3.04% 41 2403
6.04%4| 12401
SM 124.02
25,53
25.5812
25.5312
1021.50
1021.75
490.50
190.50
190,50
355.—
354.50
355.—
25,58%
25.53
25,53
1022, -
1021.25
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Saarbahnen.
Aenderung der Güterfariie der Saarbahnen.
Die in der ;„Saar-Wirtschaftszeitung‘“ Nr. 15 vom
16. April dieses Jahres angekündigte Aenderung der
Gütertarife der Saarbahnen tritt am 1. Mai dieses
Jahres in Kraft. Aus diesem Anlaß ist zum Saarbahn-Gütertarif,
Teil II, der Nachtrag IV und zum
S5aarbahn-Gütertarif, Teil II, der Nachtrag VI ausyegeben
worden. Nachtrag IV zum Saarbahn-Gütertarif,
Teil Il, enthält in der Hauptsache Ermäßigungen
der Mindestfrachten, die mit einigen
Ausnahmen auf den Stand vom 9. August 1926
ermäßigt sind. Der Nachtrag VI zum Saarbahn-Gütertarif,
Teil IH, enthält einen neuen Frachtsatzzeiger,
dessen Frachtsätze nach den folgenden
Grundfrachten gebildet sind, die sich im Laufe der
wiederholten rein prozentualen Erhöhungen und der
Ermäßigung vom 15. März 1927 in ihrer früheren
Staffelung wesentlich verschoben hatten. Aus der
Neuregelung ergeben sich für die Eilstückgut-,
Frachtstückgutsätze und für die Frachtsätze der
Wagenladungsklassen WI und WII in den Ent-Fernungen
von 15 bis 30 km leider keine Ermäßigungen,
sondern teilweise Erhöhungen bis zu 2 Fr.
pro Tonne. Im übrigen muß festgestellt werden,
daß die wiederholt angestrebte, den heutigen Wirtschaftsverhältnissen
entsprechende Ermäßigung der
Frachtsätze auch durch die Neuordnung des Frachtsatzzeigers
noch nicht in genügendem Maße einyetreten
ist. Es sind zwar für die Wagenladungsklassen
WII bis WIV einschließlich der Nebenklassen
und bei den Ausnahmetarifen für die im
Binnenverkehr der Saarbahnen maßgebenden Durchschnittsentfernung
bis zu 30 km kleine Ermäßigungen
bis zu 70 Cts. pro Tonne zu verzeichnen, die
aber eine fühlbare Erleichterung für die Wirtschaft
aicht bringen können.
In der zweiten Entfernungsgruppe von 31 bis zu
50 km Entfernung sind stärkere Ermäßigungen festzustellen,
die in der dritten Entfernungsgruppe bis
zu 98 km sich bis auf 4,60 Fr. Ermäßigung pro
Tonne für die teuerste Wagenladungsklasse auswirken.
Wie bereits zuvor angedeutet, werden diese
Ermäßigungen dem Binnenverkehr nur zu einem
zeringen Bruchteile zugute kommen und in der
Hauptsache der Förderung des Durchgangsverkehrs
Aurch das Saarcehiet dienen
Ferner ist der Nebengebührentarif durch Ermäßizung
der verschiedensten Gebührensätze geändert
ınd neu ausgegeben. Bei einzelnen Gebührensätzen
ind auch Erhöhungen gegenüber dem bisherigen
Stande zu verzeichnen. So sind z. B. die Lagergeld:
;ätze, die bislang viel zu hoch waren, um 50 bzw.
33,3%0 ermäßigt worden. Dasselbe gilt auch vom
Yatzgeld, während das Wagenstandgeld gegenüber
jer am 15. März 1927 eingetretenen kleinen Ernäßigung
keine weitere Senkung erfahren hat. Die
Zrhöhungen betreffen in der Hauptsache die Gejühren
für Ausführung nachträglicher Verfügungen,
ür Unbestellbarkeitsmeldungen und für die Aus-‘ührung
von Anweisungen des Absenders bei Abjeferungshindernissen.
Die Gebühren für die Anyabe
des Interesses an der Lieferung sind unverindert
geblieben und die Desinfektionsgebühren um
20 % ermäßigt. Die Zollabfertigungsgebühren sind
ınverändert geblieben, für die eine besondere Neuregelung
in nächster Zeit vorgesehen ist.
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