Privatversicherung.
Bekanntmachung betr. eine im Saargebiet zugelassene nichtsaarländische
Versicherungsgesellschaft.
Volkswohlfahrt.
Bekanntmachung betr. Einführung der VI. Ausgabe des
Deutschen Arzneibuches.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachweisung von offenen, den Versorgungsanwärtern und
Anstellungsanwärtern vorbehaltenen Stellen.
Berichtigung.
Vorteile des internationalen Giroverkehrs.
Der Auslandsgiroverkehr soll in erster Linie Industrie- und
HMandelsfirmen sowie Bankgeschäften, Sparkassen und dergleichen,
die selbst Korrespondenten im Ausland nicht haben,
m billiger und bequemer Weise Zahlungen nach dem Auslande
ermöglichen.
Die Ausfüllung des Auslandsgiroschecks ist denkbar einfach
On macht die Abfassung eines Auftragsschreibens über-'Jüssig.
Da die Abrechnung zum Kurse des Tages der Abgabe
des Schecks bei der Reichsbank erfolgt, kann sich der Giroxunde
den Tageskurs unter Vermeidung von Depeschenkosten
sichern, er kann selbst aus der Zeitung ehestens
jeststellen, zu welchem Kurse der Auftrag ausgeführt worden
st und sich den Reichsmarkbetrag seiner Veberweisung
selbst genau ausrechnen,
Der Girokunde kann dem Zahlungsempfänger sofort die
Stelle angeben, von welcher er das Geld zu erwarten hat.
la er den Weg der Ueberweisung kennt.
Die Möglichkeit, das Reichsmarkguthaben auf dem Girokonto
jederzeit in die fremde Währung der am internatio-1alen
Giroverkehr teilnehmenden Länder umzuwandeln, macht
für viele Firmen die Unterhaltung von Wahrungskonten in
Deutschland oder im Auslande entbehrlich, wodurch Kapi-‘alien
zu anderen Zwecken frei werden.
Der Auslandsgiroverkehr ist, da die Berechnung zum Brief-«urse
ohne Mindestsatz erfolgt und meist mittlere und
kleinere Beträge in Frage kommen, für Ueberweisungen nach
Hauptplätzen nicht teuer, für Ueberweisungen an Nebenplätze,
ja keine Nebenplatzgebühr in Anrechnung gebracht wird.
auch für große Beträge außerordentlich billig.
Scheckbiicher können bei der Reichshankstelle Saarbrücken
und den Reichsbanknebenstellen in Neunkirchen, Saarlouis
ınd St. Ingbert gegen Quittung in Empfang genommen
werden.
Zur Zeit sind nachfolgende Länder an den internationalen
Siroverkehr angeschlossen: Oesterreich, Tschechoslowakei,
Ungarn, Schweiz, Danzig, Holland, Norwegen, Schweden,
Dänemark, Finnland, Lettland, Litauen. Bemerkt sei noch,
daß bei Holland, Norwegen und Schweden die Unterhaltung
eines Kontos bei der betreffenden Notenbank seitens des
Zahlungsempfängers nicht Bedingung ist.
Von Personen oder Firmen, die kein Konto bei den Reichsbankanstalten
im Saargebiet unterhalten, werden Ueberweisungsaufträge
gleichfalls gebührenfrei gegen Reichsmarkzahlung
angenommen.
Reichsmarkkrecdite der Deutschen Golddiskontbank.
Die Golddiskontbank, deren Kreditgewährung für Exportzweck2
bisher durch Diskontierung von auf englische Pfund
'autenden, in Großbritannien oder Berlin zahlbaren Wechseln
erfolgte, ist mit Wirkung vom 1. April 1927 dazu übergegangen,
auch Reichsmarkkredite durch Diskontierung von
Reichsmarkwechseln zu gewähren. Die Geschäftsbedingungen
für diesen neuen Geschäftszweig entsprechen im wesentlicher
den bisher üblichen Bedingungen, die für die Gewährung
‚on Pfundkrediten nach wie vor in Geltung bleiben,
Ein Exemplar der Geschäftsbedingungen für Reichsmark:
<redite kann bei der Handelskammer eingesehen werden.
Denksmhriffen zur Weltwirtschaftskonierenz.
Die vom Deutschen Industrie- und Handels-Cag
zusammengestellten Beiträge zur Weltwirtschaftskonferenz
werden unter dem Titel „Handels- und zollpolitische
Fragen der Gegenwart‘ in Kürze im Verlag Reimar Hohhine.
jerlımn, ım Buchhandel erscheinen. Es werden in dem Hefi
lie hauptsächlichsten handelspolitischen Fragen, insbesondere
lie Ein- und Ausfuhrverbote, Wertzölle und Doppeltarif,
Meistbegünstigungsverträge mit Zolltarifabreden und vor allem
lie Möglichkeit einer international vereinheitlichten Zoll-10menklatur
behandelt. Der Preis des Einzelheites beträgt
3,60 RM.
Der Reichsverband der Deutschen Industrie
‘eröffentlicht eine Schrift, „Die Internationale Wirtschaftstonferenz
des Völkerbundes“, die neben einer eingehenden
Vorgeschichte der Konferenz einen Führer durch die außer-)rdentlich
umfangreiche Dokumentensammlung, die das Vor-»ereitende
Komitee für die kommende Konferenz veranstaltet
ıat, enthält. Diese Dokumentensammlung umfaßt etwa 80
Jenkschriften über die verschiedenen Fragen, die mit dem
Thema der Konferenz zusammenhängen. Sie behandeln zutächst
Fragen, die mit der Handelsbilanz, der Zahlungs-»ilanz
und dem Bevölkerungsproblem in Verbindung stehen
'erner ‘handelspolitische Probleme, monographische Darstelungen
über die internationale Lage von neun verschiedenen
ndustrien, internationale Kartelle und Angelegenheiten der
„andwirtschaft. Da die Denkschriften nur in englischer
ınd französischer Sprache vorliegen, ist zu befürchten, daß
veiten Kreisen in Deutschland dieses wertvolle Material
acht zur Kenntnis kommt. Der Reichsverband der Deut-;chen
Industrie bemüht sich daher, in dem Führer durch
lie Dokumentensammlung eine objektive und zum Teil
;»ehr eingehende Inhaltsdarstellung der einzelnen Denkschrif.
en zu geben. Der Preis dieser etwa 100 Seiten um-’assenden
Broschüre beträgt 2,50 RM.
Der Vorsitzende des Enqueteausschusses und Delegierte zur
Veltwirtschaftskonferenz, C. Lammers, hat für die Welt:
virtschaftskonferenz ein Gutachten verfaßt: „Kartellgesetzzebung
des Auslandes‘‘, das soeben als Heft 3 der Schrifter
ler Kartellstelle des Reichsverhandes der Deutschen Industrie
>rschienen ist.
In einer Einführung sind interessante Angaben über die
Zntstehung des Gutachtens im Rahmen des vorbereitenden
<omitees für die internationale Wirtschaftskonferenz, dem der
Verfasser angehörte, enthalten. Ferner findet sich in der Einührung
eine bemerkenswerte Stellungnahme zu den heutigen
Fendenzen der internationalen Kartellierung. Wenn die interı1ationale
Kartellierung auch durch die öffentliche Meinung
retragen und gefördert wird, so ergeben sich doch Befürchungen
hinsichtlich drohender Auswüchse. Derartig naturhaft
sestaltende Wirtschaftskräfte können aber nicht dauernd im
<ontrollwege reguliert werden. Die jungen und oft tastenden
3ewegungen, die mit Recht die öffentliche Aufmerksamkeit
uf sich gelenkt haben, sollen vielmehr durch Pflege wirt-;chaftlicher
Erkenntnis, durch Hinweise auf Entwicklungs-Tendenzen
und -Möglichkeiten, durch Schärfung des Wirt-;chaftsgewissens
und ähnliche Bestrebungen von vornherein in
zesunde Bahnen gelenkt werden. Endzweck dieser Bestrebunzen
soll die Hebung des Lebensstandards im Wege der
/erbilligung des Produkts und damit der Steigerung des
<onsums sein.
Den zweiten Hauptteil der Veröffentlichung bilden 26
-Äänderberichte der wichtigsten Staaten der Welt. In ihnen
wird die Gesetzgebung über die Kartelle und ähnliche Wirt-;chaftsorganisationen
in knapper Form wiedergegeben. So:
weit wie möglich ist auch die Rechtsprechung in ihren
Tendenzen dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird den
/erhältnissen in den Vereinigten Staaten, Kanada und Nor
vegen gewidmet, den einzigen Staaten außer Deutschland
lie bisher ‚eine ausgesprochene Kartellgesetzgebung kennen,
Das Gutachten ist durch die Fülle positiven Materials und
lie sachliche Art der Darstellung zweifellos von hervor:
’agendem Wert für die Bestrebungen einer internationalen
Wirtschaftsverständigung. Die Schrift kann zum Preise vor
5 RM. je Stück bezogen werden.
Bestellungen nimmt die Handelskammer
zerne entgegen, Besonders sei darauf aufınerksam gemacht,
daß bei einer genügenden Anzahl vor
Restellungen Preisermäßigungen eintreten
Verlängerung der Frist zur Beantragung von
sozialen und kulturellen Wohlfahrtsrenten.
Der deutsche Finanzkommissar für das Versorgungsweser
m Saargebiet teilt mit, daß die Frist zur Beantragung von
sozialen und kulturellen Wohlfahrtsrenten auf Grund vor
Altbesitzanleihen des Reiches his zum 31. Mai 1927 veräncert
warden ist