Samstag, den 21. Mai 1927, abends 8 Uhr:
Staatsminister a. D. Stegerwald: Soziales
Recht.
Montag, den 23. Mai 1927, abends 8 Uhr:
Stadtbaurat May, Frankfurt: Städtebau in der
Gegenwart.
Mittwoch, den 25. Mai 1927, abends 8 Uhr:
Prof. Dr. Hoetzsch, M.d.R.: Deutsche Außenpolitik.
Sämtliche Vorträge im Städtischen Saalbau.
Zintrittskarten für die ganze Reihe zum Preise von
5 Fr. in den Vorverkaufsstellen: Buchhandlung
Gebr. Hofer, Eisenbahnstraße; Görresbuchhandlung,
Königin-Luisen-Straße; Buchhandiung der Volks-;timme,
Futterstraße; Warenhaus Müller & Baur,
Bergstraße; Zigarrenhandlung Gettmann, Breite-Straße.
Karten zu einzelnen Vorträgen zum Preise von
| Fr. an der Abendkasse.
Verteilung des neuen Reparationssachlieferungskontingentes
für das Saargebiet.
Die von der deutschen Regierung mit der Gegenseite geführten
Verhandlungen über die weitere Zulassung von Waren
aaarländischer Erzeugung zu den Reparationslieferungen haben,
vie bereits mitgeteilt, zu einer Verlängerung des bisherigen
Abkommens um ein Jahr geführt. Es dürfen demnach auch
n der Zeit vom 1. April 1927 bis zum 31. März 1928
Sachlieferungsverträge im Sinne der Verfahrensvorschrift für
Sachleistungen über Waren aus dem Saargebiet bis zu einem
jesamtwert von 5 Millionen Goldmark abgeschlossen werden.
Dieser Betrag verteilt sich auf die einzelnen CGläubigerstaaten
wie folgt:
Frankreich 4250000 Goldmark
Belgien 700 000 N
Serbien 30 000 #
Um den in der letzten Zeit häufig an die Handelskammer
zerichteten Anfragen zu begegnen, bringen wir nachstehend
yochmals den Wortlaut der WVereinbarung zwischen der
jeutschen Regierung und der Reparationskommission über
tje Zulassung von Waren saarländischer Herkunft zu Repa:
rationslieferungen:
Auf das obige Kontingent rechnen auch diejenigen Liefe
rungen an, welche saarländische Firmen als Unterlieferanten
der außerhalb des Saargebietes ansässigen deutschen
Firmen ausführen. Die von solchen deutschen Firmer
abgeschlossenen Verträge über Reparationslieferungen,
bei deren Ausführung saarländische Firmen beteiligt sind
müssen demnach eine Angabe darüber enthalten, inwieweit
der Bezug saarländischer Erzeugnisse als Unter-Keferungen
beabsichtigt ist.
Die sonstigen Verträge müssen ausdrücklich die Lieferung
„frei ab Werk, Produktionsstelle oder Lager“ vorsehen.
Die Verträge müssen die ausdrückliche Bestimmung ent:
nalten, daß die Waren aus dem Saargebiet stammen.
Nicht zugelassen sind Verträge über die Lieferung von
Kohle oder Koks,
Im übrigen ist für den Abschluß und die Ausführung der
Reparationsverträge die „Verfahrensvorschrift für Sachleistungen“
(Carl Heymanns Verlag, Berlin, Mauerstraße 44), die
auch bei der Handelskammer eingesehen werden kann,
maßvyekend.
N
. 3
Revision der Arbeitsordnungen
in den handelsgewerblichen Betrieben.
Nicht nur für die fabrik- und handwerksmäßigen,
sondern nach 8 139k Reichsgewerbeordnung sind
auch für die offenen Verkaufsstellen, in denen in
der Regel mindestens 20 Gehilfen und Lehrlinge
beschäftigt werden, Arbeitsordnungen zu erlassen.
Wie wir erfahren, werden die in Frage kommenden
1andelsgewerblichen Betriebe daraufhin: demnächst
2iner Nachprüfung unterworfen. Wir machen die
nteressierten Geschäftsinhaber entsprechend darauf
aufmerksam.
Inhalt der Amtsblätter der Regierungskommission
Nr. 16 und 17.
I. Amtsblatt Nr. 16 vom 22. April 1927.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Verfügung betr. das Wohnungswesen in den Gemeinden
Derlen und Knausholz, Kreis Saarlouis.
’erfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde
Stennweiler, Kreis Ottweiler.
‘erfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde
Gersheim, Bezirk St. Ingbert,
3ekanntmachung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinigung
(3202).
Aekanntmachung betr. Verlust von Führerscheinen (9326.
1364, 41941, 3323).
Verwaltung der Finanzen.
\bänderung der Verordnung betr. die Reisekostenentschädigung
der Beamten vom 2. August 1926 Nr. 427, Amtsblatt
Seite 219.
bänderung der Verordnung über Gewährung von Umzugsxosten
an versetzte Beamte vom 4. August 1926 Nr. 428
Amtsblatt Seite 220.
änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
der Regierungskommission vom 4. August 1926 betreffend
4ie Gewährung von Umzugskosten an versetzte Beamte
und der ergänzenden Bestimmungen hierzu vom 4. Augusi
1926 Nr. 429, Amtsblatt Seite 221 ff.
bänderung der Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen
zur Verordnung vom 2. August 1926 betreffend die Reize,
kostenentschädigung der Beamten vom 5. Oktober 192$
Nr. 566, Amtsblatt Seite 287 ff.
Kultus und Schulwesen.
\usführungsbestimmungen zu dem Gesetz betr. das Diensteinkommen
der Leiter und Lehrer an nichtstaatlichen
höheren Lehranstalten vom 7. Mai 1920 (im Saargebiet
eingeführt durch Verordnung Nr. 66 vom 23. Juni 1920)
Volkswohlfahrt.
tekanntmachung betr. Neuvergebung der bestehenden Apo:
theke in Eppelborn.
Privatversicherung.
3Zekanntmachung betr. Aenderung in der Person des Haupt
bevollmächtigten von im Saargebiet zugelassenen Versicherungsunternehmungen,
Oberbergamt
Ernennung.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Dolizeiverordnung betr. die Regelung des Marktverkehrs
in der Markthalle und auf den Marktplätzen zu Saarbrücken
IH. Amtsblatt Nr. 17 vom 1. Mai 1927.
Amtliches,
Verwaltung des Innern.
/erfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde Bhesen,.
Kreis St. Wendel.
’erfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde Elm.
Kreis Saarlouis.
erfügung betr. das Wohnungswesen in den Gemeinden
Baltersweiler, Heisterberg, Pinsweiler und Roschberg, Kreis
St. Wendel. N
3Zekanntmachung betr. Verlust von Führerscheinen (3680
68883, 691).
3Zekanntmachung betr. Verlust von Zulassungsbescheinigungen
(254. 9262, 6932).
Verwaltung der Finanzen.
J/erordnung zur Abänderung der Verordnung betr. die Einkommensbesteuerung
in der Fassung der Abänderungsverordnung
Nr. 212 vom 28. April 1926 (Amtsbl. S. 78 if.).
'erordnung zur Abänderung der Umsatzsteuerverordnung
vom 8. Dezember 1923, 28. April 1926, 27. Juli 1926.
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahnund
Postwesen.
3Zekanntmachung betr. Einführung des Ausnahmetarifs Sb |
für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl von Stationen der
Saarbahnen nach Stationen der Nationalen Gesellschaft der
helgischen Eisenbahnen.
Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung betr. gewerbliches Privatschulwesen.
Bekanntmachung betr. Ungültigkeitserklärung eines in Ver
lust geratenen Wandergewerbescheines.
Sozialversicherung.
Bekanntmachung betr. die Wahl der nichtständigen Mitgliede’
des Landesversicherungsamtes aus den Arheiteehern